Hallo,
mein Mann und ich leben getrennt, er zahlt Unterhalt für mich und meinem Sohn. Wir leben beide mit neuen Partnern zusammen, mein Unterhalt wird um einen bestimmten Betrag deswegen gekürzt.
Nun werde ich in Zukunft eine Tätigkeit aufnehmen und bis dahin Arbeitslosengeld beantragen. Meinem Mann steht also auch ein Teil meines Einkommens zu. Meine Frage: Kann ich von dem Betrag, den ich an ihn zu zahlen habe, auch einen gewissen Betrag abziehen, da er mit seiner neuen Partnerin zusammenlebt?
Danke für eure Infos.
Wondergirl13
Unterhalt bei neuem Partner
25. Februar 2003
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Frage vom 25. Februar 2003 | 19:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt bei neuem Partner
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#1
Antwort vom 2. März 2003 | 21:48
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
warum steht Deinem Mann ein Teil Deines Einkommens zu, wenn er Unterhalt an Dich zahlt?
Normalerweise sollte es so sein, wenn Du einer Arbeit nachgehst braucht Dein Ex-Mann nicht mehr an Dich zahlen, fertig.
Und jetzt?
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