Unterhalt bei Zweitausbildung

21. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Sebbistier
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt bei Zweitausbildung

Hallo,
muss der Vater für sein Kind nach dessen Ausbildungsweg Realschule - Berufsausbildung (guter Abschluß) - BOS (Abitur) - Einjahrestrip durch die weite Welt - Uni-Studium bei entsprechend hohem Einkommen beider geschidenener Elternteile Unterhalt zahlen?
Danke für die Antwort und Gruß


-----------------
"Sebbistier"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mome
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

nee, muß er nicht. Wär ja auch noch schöner. Wieviele Ausbildungen sollen denn die Eltern noch zahlen bis der Sprößling mal auf eigenen Beinen stehen kann?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

die Eltern sind generell dazu verpflichtet, dem Kind eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Natürlich gibt es diesbezüglich Ausnahmen. Diese hängen jedoch vom Einzelfall ab.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Attirb
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag,

wenn man eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und ein Jahr später ein Studium (beides im wirtschaftlichen Bereich) beginnen möchte, muss dann noch Unterhalt gezahlt werden?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.765 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen