Hallo, meine Frage ist ob ich während meiner Zivildienstzeit berechtigt bin Unterhalt von meinem Vater zu verlangen. Hat jemand einen guten Link dazu?
danke im voraus
Unterhalt bei Zivildienst
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
einen Link find ich grad nicht ( hab aber - ehrlich gesagt - auch nicht gesucht :-)) )
Allerdings kann ich dir deine Frage mit einem kurzen und knappen *Nein* beantworten.
Grüßle
danke, hab mich auch schon schlau gemacht, und auch auf ein ähnliches ergebnis gekommen. ist das definitiv? weil mit knapp 300 € kann man ja schlecht sein lebensunterhalt bestreiten.
wie ist das falls man sich eine eigene wohung sucht?
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Dadurch hast du auch nicht mehr Anspruch...
Praktisch gesehen ist es so, dass du dich zum Zeitpunkt des Zivildienstes weder in einer schulischen noch beruflichen Ausbildung befindest und damit kein Anspruch auf Unterhalt besteht. Es wird in der Zeit auch kein Kindergeld gezahlt.
Da du ja fragst, wie es ist, wenn man sich eine eigene Wohnung sucht, gehe ich mal davon aus, dass du noch zuhause wohnst. Und da sind 300,- Taschengeld doch nicht schlecht...
--- editiert vom Admin
danke für die antworten, stimmt kindergeld bekommt man ja dann auch nicht, falls ich nach dem zivildienst eine ausbildung beginne, besteht dann wieder der unterhaltsanspruch? ich denke mit abzügen
jepp, der besteht, dein Ausbildungsgehalt (- 90 Euro für berufsbedingte Aufwendungen) wird auf den Unterhalt angerechnet, ebenso jedes andere Einkommen. Aber wie schon geschrieben, BEIDE Eltern sind unterhaltspflichtig! Wenns soweit ist, meld dich noch mal mit konkreten Zahlen.
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"gruß azrael"
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