Unterhalt bei Volljährigkeit, Unkosten, Barunterhalt, Naturalunterhalt?

14. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Katrienchen
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)
Unterhalt bei Volljährigkeit, Unkosten, Barunterhalt, Naturalunterhalt?

Hallo!
Habe nun schon versucht, im Internet Antworten zu finden, leider war das nur teilweise befriedigend.
Also, zur Situation:
Eltern geschieden, 2 Kinder
Mutter in der Privatinsolvenz, noch in (2.) Ausbildung
Mutter erhielt bislang je 334,-Euro Unterhalt pro Kind, beide leben bei ihr. Dazu Kindergeld je 192,-
1 Kind wird nun 18, also volljährig

Internet sagt nun, Unterhalt geht direkt ans Kind. Kindergeld weiterhin an Mutter.
Desweiteren steht Kind nun komplett Barunterhalt zu, also auch von der Mutter.
Kind will auch Unterhalt beanspruchen, Mutter hat Vater darüber bereits informiert, das Geld dann an Tochter auszuzahlen.
Was ist aber mit dem Barunterhalt seitens der Mutter?
Oder reichen Kost und Logis?
Zudem zahlt Mutter noch Handy mit Vertrag und Sportstudio für Tochter. Heißt nun: Pech gehabt, muss sie halt weiter zahlen, sowie noch Unterhalt ans Kind?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Theoretisch könnte das Kind noch Barunterhalt von der Mutter fordern und damit entweder ausziehen oder eben ein Kostgeld abgeben, dessen Höhe mit der Mutter auszuhandeln wäre. Im Idealfall gibt sich das Kind mit Kost und Logis zufrieden, für Kleidung, Taschengeld usw. hat es in dem Fall noch den Unterhalt vom Vater. Den Handyvertrag und das Sportstudio muss die Mutter übrigens nicht zahlen, wenn die Verträge auf den Namen des Kindes laufen und sie nicht gebürgt hat, kann sie ihren Sprössling ohne weiteres damit auflaufen lassen.

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#2
 Von 
Katrienchen
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Die Veträge laufen auf den Namen der Mutter. Das Kind hätte diese unter 18 Jahren ja noch nicht abschließen dürfen.
Beim Vertrag des Sportstudios ist es so, dass dieser zwar auf Tochter läuft, aber wegen Minderjährigkeit von Mutter mit unterzeichnet wurde und auch vom Konto der Mutter abgebucht wird.
Barunterhalt müsste dann aber neu berechnet werden, sehe ich das richtig? (Düsseldorfer Tabelle 4. Stufe?, abzüglich Kindergeld und dann je nach Einkommen der Elternteile berechnet???). Wie sieht es aus mit der Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem weiteren, noch minderjährigen Kind, was noch im Haushalt der Mutter lebt? Würde das der Mutter angerechnet? Was ist mit der Privatinsolvenz? Nach der ausbildung wird die Mutter natürlich etwas mehr Geld verdienen als jetzt. Geht der Unterhalt vor? Wird sicher einige Rennerei geben....

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wichtig ist nur die Unterhaltsberechnung damit jeder Partner weiß was er zu zahlen hat.

Was die Tochter dann für Kost+Logis zahlen muss, oder wer welche Verträge zahlt ist eine andere Sache,

Verträge können auch gekündigt werden

edy



-- Editiert von edy am 14.12.2017 19:21

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#4
 Von 
Katrienchen
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Schon richtig, aber gibt ja Kündigungsfristen. ;)

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo Katrienchen,
wie hoch sind die aktuellen Lebenshaltungskosten deiner Tochter? Miete, Strom, Wasser , Handy, Essen, Klamotten...
Wenn die Tochter das ganze Geld erhält, dann gibt sie Dir als erstes die Unterkunftskosten zurück und alle anderen Kosten, die Du trägst.
Da die Verträge für die Tochter abgeschlossen wurden ziehst du diese Kosten und die o.g. Kosten erstmal ab und guckst, was du dann noch zahlen müsstest. Denke mal, dann sind wir im roten Bereich und deine Tochter soll bitte die Differenz bezahlen.

Unterhalt ist kein Taschengeld!
Davon sind die Lebenshaltungskosten zu tragen.
Und natürlich zahlt sie die für sie geschlossenen Verträge selber, wenn sie alles Geld erhält. Die Verträge wurden ja wohl kaum gegen ihren Willen abgeschlossen. :augenroll:

-- Editiert von altona01 am 14.12.2017 19:41

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Katrienchen
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Wir haben das bereits mal ausgerechnet, da war das für sie auch noch verständlich. Inzwischen ist sie allerdings auf Krawall gebürstet, war auch schon beim Jugendamt, weil es hier ja "soooo schlimm" ist zuhause.Ihr wurde allerdings auch schnell klargemacht, dass man dort nicht mal eben hingehen kann und von denen eine Luxuswohnung bekommt.
Die familiäre Situation leidet schon länger darunter. Und mit 18 wird sie erst rechen machen, was sie will. Aber das nur mal am Rande. Gesagt hatte ich ihr schon vor Wochen mal, dass ich durchaus gewillt bin, ihr Kindergeld und Unterhalt zu geben. Abzüglich der Unkosten.
Seinerzeit haben wir Miete und Strom (Kosten für Hausratversicherung oder Haftpflicht, GEZ, Internet, Telefon habe ich nichtmal dazu gerechnet) durch 4 Personen geteilt, weil wir halt zu Viert hier leben. Weiß nicht, ob das korrekt ist?
Rechenexempel:
Kind hat 334,- Unterhalt + 192,- Kindergeld zur Verfügung. Also 526,-
In Abzug anteilig Miete: 227,-
Abzug Handykosten: 55,-
Sport: 20,-
(Abzug weiteres Handy, was noch bezahlt werden muss, wei sie seinerzeit ja unbedingt ein anderes haben musste - würde ich allerdings nicht unbedingt berechnen, da das meine Blödheit war : 28,-)


Wie gesagt, nur rein für Miete und Strom sowie Handy und Sport wären abzuziehen 302,-, bliebe ihr 224,-
Soweit so gut. Aber wie gesagt, da sind noch keine weiteren Kosten drin, weiß nicht, ob eine Aufrechnung angebracht wäre. Ebenfalls nicht drin sind Lebensmittel, das Waschen ihrer Wäsche (und falten etc.). Dass sie keinen Handschlag im Haushalt macht, sollte ich evtl. auch noch erwähnen? Wäsche würde sie waschen, aber wahrscheinlich eher dann, wie sie ihre Klamotten braucht. Aber da die Waschmaschine neu ist und meinem Verlobten gehört, darf da niemand dran. ;)
Essen tut sie allerdings auch kaum noch zuhause, da sie eh nichts mag, was man macht. Also würde ich da einfach sagen, dass das nicht gerechnet wird und sie hat selber zusehen muss.

Einfachste Lösung denke ich manchmal, wäre, wenn sie auszieht. Aber dann müsste sie ja für alles selbst sorgen, das möchte sie nämlich auch nicht.

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

was macht denn die Tocher zur Zeit Schule/Ausbildung?

edy

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Katrinchen,

für die Berechnung des ihr zustehenden Unterhaltes gibt es feststehende Regeln.

Was das Mädel an Kostgeld abzugeben hat, legst Du hingegen ohne irgendwelche Vorgaben fest. Passt es ihr nicht, hat der Maurer ein Loch in der Wand gelassen. Klingt hart, aber das sind die Voraussetzungen für eine Verhandlung.

Sinnvoll ist es aber oft, mit konkreten Zahlen - so wie oben von Dir beschrieben - zu argumentieren.

Wichtig: edys letzte Frage noch beantworten, denn davon hängt u.U. die Unterhaltshöhe ab.

Berry

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#9
 Von 
Katrienchen
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Sie geht noch zur Schule, überlegt aber dann ab Sommer vielleicht doch lieber eine Ausbildung anstatt Abi zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Katrienchen
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Eine Frage habe ich noch.
An wen wendet man sich nun bzgl der Berechnung des Unterhalts. Also in dem Fall erstmal für die dann volljährige Tochter.
Was ist, wenn dann ab Juli nächsten Jahres mehr Geld verdient wird seitens der Mutter. Derzeit besteht noch keine Möglichkeit den Unterhalt zu zahlen. Aber dann ja. Dann muss das neue Einkommen ja a) dem Treuhänder mitgeteilt werden, aber gleichzeitig auch die Unterhaltspflicht. Kann dieser in dem Fall eine Berechnung durchführen? Muss ein anderer Anwalt eingeschaltet werden? Oder kann evtl das Jugendamt helfen, evtl auch jetzt schon zwecks Berechnung für Vater und Mutter? Viele Fragen, ich weiß. Aber man steht gerade ein wenig im Regen. Unterhalsschulden dürfen nicht auflaufen, um die Insolvenz nicht zu gefährden (WVP läuft noch 3 Jahre).

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Katrienchen,

Anwälte kommen erst ins Spiel wenn zwei sich streiten.Wird man sich dann nich einig kommt ein dritter ins Spiel ( Gericht).

Das Jugendamt soll eine Berechnung vornehmen und den Betrag titulieren. ( alles fast kostenlos).

Den Titel/Jugendamtsurkunde dem Inso-Verwalter vorlegen.

edy

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

...wobei die Eltern auch bei Kindern, die volljährig sind, das Wahlrecht haben, ob sie eine Unterhaltsrente zahlen oder aber das in Naturalien ableisten. Ist im BGB so festgelegt. Und, ob man sich ein Handy leisten kann oder ein Sportstudio, das interessiert in dem Zusammenhang gar nicht. Ebenso wenig besteht ein Anspruch auf Taschengeld. Entweder man einigt sich, oder die Tochter muss schauen, wie sie ihre hohen Ansprüche finanziert.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Katrienchen
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank :wipp:

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Katrienchen):
Was ist, wenn dann ab Juli nächsten Jahres mehr Geld verdient wird seitens der Mutter. Derzeit besteht noch keine Möglichkeit den Unterhalt zu zahlen.


Wage ich mal zu bezweifeln.
Das Kind ist Schülerin. Die Elternteile unterliegen der erhöhten Erwerbsobliegenheit. Die aktuelle Unterhaltsverpflichtung (aber nicht die Rückstandstilgung) ist vom Insolvenzverwalter vorrangig zu berücksichtigen. Allerdings sollte die U-Forderung tituliert sein.

Falsches Vorgehen in der Vergangenheit?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Katrienchen
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Katrienchen):
Was ist, wenn dann ab Juli nächsten Jahres mehr Geld verdient wird seitens der Mutter. Derzeit besteht noch keine Möglichkeit den Unterhalt zu zahlen.


Wage ich mal zu bezweifeln.
Das Kind ist Schülerin. Die Elternteile unterliegen der erhöhten Erwerbsobliegenheit. Die aktuelle Unterhaltsverpflichtung (aber nicht die Rückstandstilgung) ist vom Insolvenzverwalter vorrangig zu berücksichtigen. Allerdings sollte die U-Forderung tituliert sein.

Falsches Vorgehen in der Vergangenheit?

Berry


Wie ist das jetzt zu verstehen? Es wird ja Naturalunterhalt geleistet??? Noch ist es ja nicht der Fall gewesen, dass Barunterhalt gezahlt werden muss. Zudem wird ja wohl niemand verlangne, das die Ausbildung nun kurz vor Ende abgebrochen wird und man einen Helferjob annimmt, der ebenfalls nicht besser bezahlt ist? In meinen alten Ausbildungsberuf kann ich nicht mehr, steht auch nicht zur Debatte. Und was ich bislang gemacht habe, war eben das, was ich nun gerade auch "richtig lerne". Dass eine erhöhte Erwerbsobliegenheit besteht, ist mir natürlich bekannt.
Und auf was bezieht sich falsches Vorgehen in der Vergangenheit? Auf die Titulierung? Also, der Unterhalt seitens des Vaters ist tituliert, hat aber doch dann mit Erreichen der Volljährigkeit keine Relevanz mehr, oder sehe ich das flasch? Heißt, meine Tochter müsste dann mit dem 18. Lebensjahr einen neuen Titel erwirken gegen beide Elternteile.

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