Unterhalt bei Tochter (18), die unbedingt ausziehen will

8. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.04.2023 22:24:18
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 33x hilfreich)
Unterhalt bei Tochter (18), die unbedingt ausziehen will

Hallo Forum, meine Tochter (17) wird im Juni 18 und will danach sofort ausziehen das sie mit dem Ehemann Ihrer Mutter (meine EX Frau) nicht klar kommt und er mit ihr nicht . Da meine EX Frau nur einen Minijob hat, kann sie kein Unterhalt zahlen bzw. hat ihr gesagt, daß bei ihr nichts zu holen ist.

Inwiefern kann man eine EX Frau in die Pflicht genommen werden, obwohl die Tochter 18 ist , sie aber nur den Minijob hat ?

Ich habe mal irgendwo gelesen, daß das als Aussage garnich gilt , wenn man unterhaltsoflichtig ist ?

Ich bin auch der Meinung das auch meine Tochter nicht einfach sagen kann, ich will auziehen, weil ich mich mit xxx nicht verstehe, will aber Abitur machen und und und ...

Ist sie wenn sie einfach auszieht überhaupt noch privilegiert ? Ich meine, ist klar, mein kann ihr das mit 18 nicht gänzlich verbieten, aber sind wir Eltern hier machtlos ???

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Tja, wir sind früher zu Hause ausgezogen, wenn wir es uns leisten konnten .....seufz.

Die Tochter ist priviligiert, also einem minderjährigen Kind gleichgestellt, solange sie eine allgemeinbildende Schule besucht und im Elternhaus lebt. Beides ist im Falle des Auszugs nicht mehr der Fall. Damit verliert sie ihre Priviligierung. Dies bedetet, dass die Eltern keine erhöhte Erwerbsobliegenheit mehr haben, und, letztlich auch ein Wahlrecht haben, ob sie den Unterhalt mit freier Kost und Unterkunft (also in Naturalien) zahlen oder eben in Form einer Unterhaltsrente.

Also, Tochter zieht aus. Okay. Dann wäre zu rechnen. Derzeit ist der Unterhaltsbetrag nach oben festgezurrt auf 735 €. Davon wäre das Kindergeld voll (!) in Abzug zu bringen. Und gem. § 1609 BGB wäre die Tochter auch aus der vorrangigen Befriedigung raus, also erst wären andere Kids finanziell zu versorgen, evtl. Ehepartner, und erst dann käme die Tochter. Es wäre also völlig neu zu rechnen. Eine erhöhte Erwerbsobliegenheit der Mutter besteht nicht. Eure bereinigten Netto-Einkommen wären also zu addieren, dann der Unterhaltsanspruch zu ermitteln, Kindergeld in Abzug zu bringen, zu quoteln. So, dann steht fest, was jeder zu zahlen hat, und jetzt könnte die Mutter ihren Anteil auch noch in Naturalien anbieten.

So einfach, wie die Tochter sich das vorstellt, funktioniert es auf keinen Fall.

wirdwerden

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ragnar,

Da die Tochter bei Auszug nicht mehr privilegiert ist, hast du einen Selbstbehalt von 1300€.

Die Tochter müsste vorrangig BAFöG beantragen.

wie hoch ist dein mtl. bereinigtes Nettoeinkommen?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Bei der Situation gibt es doch kein BaföG.

Und vielleicht die Tochter auch noch mal fragen, welcher Vermieter denn so jemanden nimmt. Abgesehen von 2-3 Monaten Kaution, evtl. 2 Monatsmieten Maklerkosten, sowie Einrichtung.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.04.2023 22:24:18
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 33x hilfreich)

Okay, Danke für die Antwort.

Ich habe bisher recherchiert und herausgefunden, daß die Tochter alle ihre Ansprüche selbst erkämpfen muss und ich das nicht machen kann . Wie ich kürzlich herausgefunden habe, ist ihr Zimmer bei der Mutter schon anderweitig verplant, weswegen dei KM und deren Gatte den Auszug begrüssen. Zahlen will sie aber nichts, weil sie nicht kann. Kann ich die Tochter ab ihrer Volljährigkeit zwingen Ansprüch auch gegen Ihrer Mutter geltend zu machen und über ihr Tun Nachweise zu bringen .

Oh Man, bei ihrer Schwester war das total anders. Sie ist nach dem Abi auszgezogen, FSJ gemacht und jetzt Studium ..

Aber bei ihr ist das um 180 Grad gedreht

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2023 22:24:18
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 33x hilfreich)

Das Problem ist daß sie vorrangig auf Menschen hört, die ihr das sagen was sie hören will, ohne das die Leute sich darüber bewusst sind, was ihr Gequatsche für meine Tochte für Folgen hat. Hauptsache, nett sein . Ich denke, wenn diese Leute , wie die Mutter der besten Freundin es wirklich gut mit ihr meinten, würden sie den Einfluss nutzen und ihr die Wahrheit sagen.

Ich weiss manchmal nicht ob diese Menschen einem jungen Menschen sowas sagen, weil sie nett sein wollen oder ob diese Menschen nur dumm sind .



-- Editiert von ragnar71 am 08.01.2017 12:15

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#6
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

BAföG gibt es für die Schule nicht, wenn sie diese Schule in angemessener Zeit erreichen kann.

Warum zieht sie nicht zum Vater?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.04.2023 22:24:18
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von alida):
BAföG gibt es für die Schule nicht, wenn sie diese Schule in angemessener Zeit erreichen kann.

Warum zieht sie nicht zum Vater?



... weil sie nicht will, weil ich 250km weit weg wohne aus beruflichen Gründen . SIe will ja u.a. auch deswegen umziehn, weil sie in der direkten Nachbarschaft ihrer aller aller besten Freundin wohnen will..

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Du wirst weder für sie tätig werden können, noch sie zu irgendwas zwingen können.

Gebe ihr den Rat sich an das JA zu wenden und sich dort beraten zu lassen.

Oder eben sie gegen die Wand laufen zu lassen. "Ich will in der Nähe meiner Freundinnen wohnen" wird definitiv kein Grund sein, damit irgendwelche öffentliche Gelder o.ä. fliessen und ohne diese wird sie wohl kaum auskommen (oder bist du bereit und in der Lage sie mit ca 500 € monatlich zu utnerstützen?)

Wenn es belastbare Gründe gibt, warum sie nicht länger daheim leben kann, dann wird das JA sie dabei unterstützen und sie auch öffentliche Gelder bekommen können bzw. auch dafür gesorgt werden, dass sie eine eigene Wohnung beziehen kann.

Du kannst ihr nur einfach darstellen, was an Kosten für sie auf sie zukommt und das der höchste Betrag, den sie in welcher Foem auch immer, bekommen wird 735 € sein werden. Davon muss sie dann aber auch alles zahlen. Und dann biete ihr an mit ihr zusammen zu rechnen, wie sie Miete, Nebenkosten, Lebensmittel u.s.w., evtl. Führerschein, Möbel, Fahrtkosten zu Schule, Kursfahrten etc. davon finanzieren kann, bzw. wie hoch die Kosten für eine Wohnung (wahrscheinlich dann eher WG-Zimmer) sein dürfen, damit sie noch genug zum leben hat.

Aber im Grund muss sie selbst die Erfahrung machen an wen sie sich wenden will, welche Ratschläge sie annehmen möchte und wie sie ihr leben in die Hand nimmt und finanziert.

Aber gegen die Mutter hast du keine Hanshabe, weder du, noch die Tochter werden sie zwingen können irgendwelche Kosten zu übernehmen oder dazu einen anderen Job anzunehmen

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

wenn Du ihr helfen willst, weil auch Du von einer unhaltbaren Situation im Bereich der Mutter ausgehst, wäre die Anmeldung als Hauptwohnsitz bei Dir eine legale Option. Muss natürlich aber auch räumlich passen.

Ein Zweitwohnsitz in der Nähe der weiter entfernten Schule wäre dann unschädlich.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.04.2023 22:24:18
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Du wirst weder für sie tätig werden können, noch sie zu irgendwas zwingen können.

Gebe ihr den Rat sich an das JA zu wenden und sich dort beraten zu lassen.

Oder eben sie gegen die Wand laufen zu lassen. "Ich will in der Nähe meiner Freundinnen wohnen" wird definitiv kein Grund sein, damit irgendwelche öffentliche Gelder o.ä. fliessen und ohne diese wird sie wohl kaum auskommen (oder bist du bereit und in der Lage sie mit ca 500 € monatlich zu utnerstützen?)

Wenn es belastbare Gründe gibt, warum sie nicht länger daheim leben kann, dann wird das JA sie dabei unterstützen und sie auch öffentliche Gelder bekommen können bzw. auch dafür gesorgt werden, dass sie eine eigene Wohnung beziehen kann.

Du kannst ihr nur einfach darstellen, was an Kosten für sie auf sie zukommt und das der höchste Betrag, den sie in welcher Foem auch immer, bekommen wird 735 € sein werden. Davon muss sie dann aber auch alles zahlen. Und dann biete ihr an mit ihr zusammen zu rechnen, wie sie Miete, Nebenkosten, Lebensmittel u.s.w., evtl. Führerschein, Möbel, Fahrtkosten zu Schule, Kursfahrten etc. davon finanzieren kann, bzw. wie hoch die Kosten für eine Wohnung (wahrscheinlich dann eher WG-Zimmer) sein dürfen, damit sie noch genug zum leben hat.

Aber im Grund muss sie selbst die Erfahrung machen an wen sie sich wenden will, welche Ratschläge sie annehmen möchte und wie sie ihr leben in die Hand nimmt und finanziert.

Aber gegen die Mutter hast du keine Hanshabe, weder du, noch die Tochter werden sie zwingen können irgendwelche Kosten zu übernehmen oder dazu einen anderen Job anzunehmen


@ratlose mama- Also ich bedaure zutiefst, daß sie soviele unehrliche aber nette Leute um sich hat, die sie bei ihrem Vorhaben unterstützen . Allerdings haben diese Leute aber scheinbar haben diese Leute keine Ahnung von der rechtlichemn Seite sondern sagen das alles, ohne im Ansatz zu wissen, was sie damit anrichten.

Das tut mir irgenwie weh, aber ich ich kann ihr da nicht helfen. Ich habe diesen Thread aufgemacht, weil ich mir einen Plan zurechtlegen muss, wie ich mich selber schützen kann und das ist mein Recht . Sie wird erstmal gegen die Wand fahren. Es bleibt nur zu hoffen, dass es bei eineme Blechschaden bleibt und kein Totalschaden wird.

Das klingt zwar hat , aber sie ist nicht der Nabel der Welt und so unvernünftig zu ihren Gunsten andere zu schaden bin ich nicht. Das war ich noch nie und das werde ich nie sein . Ich werde jetzt erstmal warten, was passiert.

Ich habe aber nur festgestellt, daß jetzt auch was von ihr kommen muss .

500 €uro ist nicht das Problem, aber mit 500,00 + KiGeld kann man nicht leben. Aber an Kindergeld und Krankenkasse sind Voraussetzungen gebunden und wenn sie den Bezug von Kindergeld durch ihr Verhalten verhindet, sollte das nicht mein Problem sein . Sie kann bei ihrer Mutter leben , hat dort ein eigenes ZImmer . Das sie das verspielt, ist allein ihrem Verhalten geschuldet.

Danke allen für die Kommentare ...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.04.2023 22:24:18
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Hi,

wenn Du ihr helfen willst, weil auch Du von einer unhaltbaren Situation im Bereich der Mutter ausgehst, wäre die Anmeldung als Hauptwohnsitz bei Dir eine legale Option. Muss natürlich aber auch räumlich passen.

Ein Zweitwohnsitz in der Nähe der weiter entfernten Schule wäre dann unschädlich.

Berry


@Berry - ich bin ein Feind jeglicher Kungelei .. Das die Situation bei ihrer Mutter für sie unhaltbar ist, ist allein ihrem Verhalten geschuldet.

Ich kenne viele Leute die in jungen Jahren aus dem Osten in den Westen zu gegangen sind, sich eine Existenz aufgebaut haben und heute gut leben können . Diese Menschen haben sich das hart verdient. Das verdient meinen vollen Respekt.



Man muss sich einfach mal auf gewisse Werte besinnen und sich benehmen .. Mir hat mal jeman gesagt:; " Wer Geld hat, kann bestellen, wer bestellt muss auch bezahlen können ." Heutzutage hören vielen Menschen nur, was sie "kriegen" können. Wenn es darum geht, das erstmal durch "eigenes Tun" zu verdienen hören die meisten leider weg.




-- Editiert von ragnar71 am 08.01.2017 15:29

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ragnar,

ich würde Deinen letzten Text mitunterschreiben.

Aber es hätte ja auch anders sein können, und sie wäre an der Situation schuldlos.

berry

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Tja, man kann sich nur leisten, was man sich auch leisten kann. Aber diese Haltung ist ja völlig ersetzt worden durch die "was steht mir zu" Haltung.

Raus von zu Hause, das wollen viele. Es gibt ja (meist den Jugendämtern zugeordnet) in der Regel Streetworker, die auf die Beratung dieser Kids spezialisiert sind. Ein guter Freund, der da beruflich unterwegs ist, steckt die Kids, die es nicht mehr zu Hause aushalten, inzwischen grundsätzlich in ein Übergangsheim. Nach einigen Tagen ist die Masse wieder freiwillig zu Hause.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 08.01.2017 17:44

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.04.2023 22:24:18
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 33x hilfreich)

@wirdwerden

Ja, ich denke mal sie wird das schon bald erfahren, wie es ist , nicht alles serviert zu bekommen. Ich denke, man kann nur abwarten und hoffen, das es nicht allzu krass wird . Ich meine , einerseits ist klar, es ist mein Fleisch und Blut, das will man auch nicht zu arg leiden sehen , andererseits hat sie schon ne gewisse Lektion verdient und die wird sie auch bekommen..

Schaunmermal, was 2017 so passiert ..



Zitat (von wirdwerden):
Tja, man kann sich nur leisten, was man sich auch leisten kann. Aber diese Haltung ist ja völlig ersetzt worden durch die "was steht mir zu" Haltung.

Raus von zu Hause, das wollen viele. Es gibt ja (meist den Jugendämtern zugeordnet) in der Regel Streetworker, die auf die Beratung dieser Kids spezialisiert sind. Ein guter Freund, der da beruflich unterwegs ist, steckt die Kids, die es nicht mehr zu Hause aushalten, inzwischen grundsätzlich in ein Übergangsheim. Nach einigen Tagen ist die Masse wieder freiwillig zu Hause.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 08.01.2017 17:44

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