Unterhalt bei Lehre

23. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Wallabie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt bei Lehre

Hallo,

ich habe eine Tochter, sie wird im November 18 Jahre alt. Ihre Mutter und ich haben uns getrennt, da war sie 6.

Meine Tochter hatte zunächst den Wunsch Krankenschwester zu werden. Deshalb haben wir ihr die Schule und auch die Internatskosten bezahlt (geteilt, also Hälfte ich, Hälfte die Mutter). Also die Kosten wurden zusätzlich zum normalen Unterhalt angerechnet.

Im Sommer habe ich erfahren, dass meine Tochter die Schule im April bereits verlassen hatte und sie nun eine Lehrstelle sucht. Zum Glück hat sie etwas gefunden, das sie interessiert und konnte diese Lehrstelle am 1. September beginnen. Ich freue mich für sie.

Jetzt ist die Frage wie es mit den Alimenten weitergeht? Das Jugendamt hat gesagt, bis wir eine neue Vereinbarung treffen, muss ich den vereinbarten Unterhalt weiterbezahlen (also Unterhalt + Internatskosten) obwohl sie das Internat seit April gar nicht mehr besucht. Bei einer neuerlichen Nachfrage hat das Jugendamt gemeint, dass ich im November weiter "normal" bezahlen soll, danach soll ich mit meiner Tochter eine Vereinbarung treffen, sie ist ja Mitte November 18.

Das sehe ich jetzt nicht ein. Einerseits - normaler Unterhalt + Internatskosten, obwohl sie das Internat gar nicht mehr besucht?
Andererseits bekommt sie seit 1. September ja auch eine Lehrlingsentschädigung von 670 Euro Brutto.

So wie ich es verstehe, muss ich Alimente bezahlen, bis meine Tochter Selberhaltungsfähig ist - angenommen wird dafür der Ausgleichszulangenrichtsatz nach ASVG? Und wird das dann auf die beiden Eltern aufgeteilt? So lange sie bei der Mutter wohnt vermutlich nicht?

Ich mag im November eigentlich nicht mehr den vollen Betrag bezahlen, da ich im Rechner der ARGE Jugend errechnet habe, dass ich monatlich nur noch 160 Euro zahlen müsste... also 1/3 von meinem jetzigen Beitrag... nur wie bringe ich eine Vereinbarung zusammen?

Kann mir da jemand helfen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ich kann nur wiederholen, was ich immer wieder und wieder sage. Das Jugendamt vertritt ausschließlich die Interessen des Kindes!!! Das Jugendamt ist nicht neutral!!! Jeder, der sich blind auf die Rechnungen des Jugendamtes verlässt, zahlt in 95 % der Fälle mehr als er müsste.

Der Vater soll eine eigene Unterhaltsberechnung von einem Anwalt machen lassen. Der prüft auch, ob überhaupt noch Ansprüche bestehen. Wenn es einen unterhaltstitel gibt, dann muss ein neuer geschlossen werden. Aber bitte bitte nicht durch das Jugendamt! Entweder man einigt sich mit der Tochter bzw. der Mutter oder aber man muss die Änderung des Titels beim Familiengericht durchsetzen.

Der Anwalt prüft auch gerne, wie es rechtlich zu bewerten ist, dass dem Vater eine entscheidende Information vorbehalten bleibt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Abgesehen davon, Internatskosten sind Mehraufwand. Und Mehraufwand muss nur so lange gezahlt werden, wie er auch anfällt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Jetzt ist die Frage wie es mit den Alimenten weitergeht? Das Jugendamt hat gesagt, bis wir eine neue Vereinbarung treffen, muss ich den vereinbarten Unterhalt weiterbezahlen (also Unterhalt + Internatskosten) obwohl sie das Internat seit April gar nicht mehr besucht.

Man müsste erstmal wissen, was es mit der bisherigen "Vereinbarung" auf sich hat. Eine Jugendamtsurkunde?
Wenn es sich bei der bisherigen "Vereinbarung" um eine verbindliche Regelung (Titel) handelt, dann ist es in der Tat so, dass sie so lange gilt, bis sie abgeändert wird - und es wäre Ihre Aufgabe, die Abänderung in die Wege zu leiten. Das Jugendamt macht da nichts von sich aus.

Zitat:
Das sehe ich jetzt nicht ein. Einerseits - normaler Unterhalt + Internatskosten, obwohl sie das Internat gar nicht mehr besucht? Andererseits bekommt sie seit 1. September ja auch eine Lehrlingsentschädigung von 670 Euro Brutto.

Das ist ärgerlich für Sie - aber rückwirkend kann man da nichts machen. Rückforderung von zu viel gezahletem Unterhalt ist im Regelfall aussichtslos.

Zitat:
Bei einer neuerlichen Nachfrage hat das Jugendamt gemeint, dass ich im November weiter "normal" bezahlen soll, danach soll ich mit meiner Tochter eine Vereinbarung treffen, sie ist ja Mitte November 18.

Wenn der bisherige Unterhalt tituliert war, dann müssen Sie den so lange zahlen, bis der Titel abgeändert wird. Theoretisch müssen Sie für November weniger bezahlen (weil kein Internat und eigenes Einkommen beim Kind). Praktisch werden Sie eine Abänderung des bestehenden Titels - wenn es ihn denn gibt - bis zum Zahltag des Novemberunterhalts nicht mehr hinbekommen. Von daher sollten Sie sich in der Tat darauf konzentrieren, eine korrekte Unterhaltsberechnung für den Dezember hinzubekommen, wo alle Aspekte berücksichtigt sind (Volljährigkeit, eigenes Einkommen, kein Internat mehr) und den dann neu titulieren zu lassen - ggf. mit anwaltlicher Hilfe.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ist der Unterhalt tituliert?

Handelt es sich dabei um ein Urteil oder eine JA-Urkunde oder eine Notar-Urkunde?

In welcher Form wurde die Teilübernahme der Internatskosten vereinbart.
Wer hat den Vertrag mit dem Internat unterschrieben?
Bis wann läuft der Vertrag - ist er schon gekündigt.

Seit wann ist Dir bekannt, dass die Tochter in Ausbildung ist und dafür eine Vergütung erhält.
Bist Du noch sorgeberechtigt?

Berry

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