Unterhalt bei Kurzarbeit

29. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Engelchen1993
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 18x hilfreich)
Unterhalt bei Kurzarbeit

Ich bin total sauer. Der Vater meiner beiden Kinder zahlt so schon nur 143 Euro für beide Kinder (11 und 9 Jahre) und will nun auch noch mehr kürzen, weil er Kurzarbeit hat.

Kann mir jemand sagen, ob das wirklich möglich ist?

Mich fragt doch auch keiner, wie ich an Geld komme, um den Kindern etwas zu essen, zum anziehen... zu kaufen. Er ist und bleibt der Vater, aber ich soll mich alleine um alles kümmern. Ihm bleibt der Selbstbehalt von 900 Euro. Das ist mehr, als wir zusammen zu dritt haben!!!! Kann das denn sein? Er lebt in Saus und Braus und will einfach nur den Unterhalt noch mehr drücken. Er ist übrigens verheiratet, seine Frau arbeitet. Sie wohnen im Haus der Eltern, ohne Miete...!

Sorry, wenn ich wütend rüber komme, aber es ist echt ärgerlich für uns.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Engelchen1993
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 18x hilfreich)

1. Ich weiß, dass seine Ehefrau nicht mit "rangezogen" werden kann und er allein zählt.

2. Die Ersparnis bzw. der Selbstbehalt wurde bisher nicht gekürzt, weil seine Ehefrau nicht arbeiten war, sie haben noch ein gemeinsames Kind bekommen. Mittlerweile geht sie wieder arbeiten. Der Anwalt hat aber angegeben, dass sie zu wenig verdient und auch einen langen Arbeitsweg (200 Euro). Kann das denn wirklich ein Grund sein, den Selbstbehalt nicht zu kürzen?

3. Ja, das Einkommen kenn ich. Zumindest wurde es berechnet für ein Jahr (2007) von netto 1100 Euro. Sein 3. Kind wurde dann natürlich auch mitberechnet.

4. Steuerklasse ist IV.

5. Der Betrag von 143 Euro wurden tituliert. Er ist für beide Kinder, also je 71,50 Euro. Ich habe eine Neuberechnung gewünscht, da ja nun die Ehefrau wieder arbeiten geht und ich davon ausgegangen bin, dass sein Selbstbehalt demzufolge gekürzt werden kann.

6. Es ist schon richtig, dass wir ALG II bekommen, aber das kann doch nicht der Sinn sein. Ich muß laufend neue Anträge stellen und mich über Einnahmen rechtfertigen. Ich verstehe einfach nicht, wie er fast nichts bezahlen muß, nur weil er es sich nicht leisten kann. Mich fragt doch auch keiner!!!! Er müßte sich zumindest bemühen, aber das macht er nicht, im Gegenteil. Er ist froh, dass er seinen beiden Kindern nicht mal den Mindestunterhalt zahlen muß. Er denkt, er schießt es uns ins den Rachen. Sucht Möglichkeiten, dass es gar nichts mehr ist. Das kann doch nicht wahr sein!!!! Es sind trotz allem auch seine Kinder.

Viele Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Engelchen1993
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 18x hilfreich)

Trost...;-)))

Was soll denn die ARGE machen?
Wir waren nicht verheiratet, aber das hat ja mit dem KU nichts zu tun. Er wurde nicht zum Nebenjob verdonnert, weil die Frau vom Jugendamt meinte, er arbeite ja schon in Schichten und könnte so nicht noch einen Job annehmen...! Wir haben natürlich das Nachsehen, aber irgendwie ist es ja auch verständlich.

Jedenfalls wollen wir ja nicht mehr, als uns zusteht!!! Das ist schon schlimm.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo Engelchen!

Ich habe schon in einen anderen ähnlichen thread geschrieben, dass selbst wenn der KV nicht Schicht arbeiten würde, man ihn wahrscheinlich trotzdem nicht zum Nebenjob verdonnern könnte, da er ein weiteres eigenes Kind in seinem Haushalt zu leben hat.
Er ist nämlich auch dazu verpflichtet dieses Kind zu betreuen. Und Kindesbetreuung geht vor Arbeit!

Ich kann Deine Wut verstehen, aber so ist nun einmal die gesetzliche Lage.
Ich kenne die andere Seite nur zu gut. Ich konnte nie verstehen, dass mein Mann sooo viel an seinen 1. Sohn zahlen musste und fragte mich ständig, wo denn unsere Kinder in dieser Berechnung bleiben.

Dass der KV den KU kürzt wegen Kurzarbeit ist nicht rechtens.
Er hat einen Titel, den muss er bedienen. Es wird ihm nichts anderes übrig bleiben, als Dir weiterhin die 143 € zu zahlen.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Engelchen1993
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 18x hilfreich)

Vielen Dank für eure Beiträge.

Er kann also den Unterhalt trotz Kurzarbeit nicht noch weiter kürzen,weil er titutliert ist? Aber was ist, wenn er einen Anwalt einschaltet, der eine Kürzung vornehmen will, weil sein Selbstbehalt dann zu niedrig wäre? Wie soll ich mich dann verhalten?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Engelchen1993
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 18x hilfreich)

Ich könnte aber verlangen, dass er, wenn er wieder voll arbeitet, den aufgelaufenen Unterhalt nachzahlt oder sehe ich das falsch?

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guiest123-2223
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Engelchen1993
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 18x hilfreich)

Danke für eure Beiträge.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen