Unterhalt bei Betreuung durch beide Eltern

12. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Asea
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt bei Betreuung durch beide Eltern

Hallo,
ich starte gleich mal mit einer kniffligen Frage.
Mein Partner hat 2 Kinder, 12 und 8 Jahre alt. Die Kinder leben bei seiner Exfrau und bei ihm zu gleichen Teilen.
Montag und Mittwoch sind sie nach der Schule bei ihm und übernachten dort dann auch. Nachmittags werden sie von seiner Mutter die auch im Haus lebt betreut und er zahlt ihr dafür Betreuungsgeld. Die ferien sind sie zu gleichen teilen bei ihm und seiner Exfrau.
Im Internet fand ich viele Angaben zum Wechselmodell, allerdings waren alle Berechnungsbeispiele mit relativ hohem Lohn angesetzt. Seine Ex hat einen Teilzeit und einen Minijob und kommt auf ca. 800 Euro im monat. Mein Partner kommt auf ca. 1800 Euro im Monat.
Im Moment zahlt er ihr ca. 450 Euro Unterhalt für die Kinder und sie meinte nun, er müsse ja laut Düsseldorfer Tabelle viel mehr zahlen. Kindergeld geht zu ihr.
Danke schonmal für eure Antworten!

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-- Editiert Asea am 12.01.2013 08:06

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27 Antworten
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#1
 Von 
Maliya
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,
wenn es ein echtes Wechselmodell ist, d.h. tatsächlich 50/50, fließt gar kein KU. Dann müsste sogar das KiGe geteilt werden.

Die Frage ist allerdings, wie lange das Wechselmodell anhält, wenn die KM es drauf anlegt, und wie lange es bis dahin eig. "existiert" hat. Denn wenn es ums Geld geht, ist meine Erfahrung, dass dann Friede, Freude, Eierkuchen aufhört.

Soll heißen: Nehmen wir an die Ex fordert mehr, dein LG sagt nein, entweder das gleiche oder gar nix wegen echtem Wechselmodell, könnte sie den Spieß umdrehen, sagen, die Kinder leben überwiegend bei ihr(da reicht 51/49), und schon würde ein FamG den Antrag auf Erhöhung des KU annehmen. Dei prüfen nicht nach, ob die Angaben der Ex stimmen.
Gibt es denn ein Umgangsurteil zu dem Wechselmodell?
Selbst dieses könnte sie anfechten und sagen: ja, steht zwar auf dem Papier, in Wirklichkeit ist das aber nicht so.

Ich denke ihr solltet in den Zeiten des Friedens mit ihr reden und ihr klar machen, dass sie zufrieden sein sollte mit dem KU, da ihr eig. GAR NIX zusteht, und sie eig. sogar noch die Hälfte des KiGe abgeben müsste.

Und dann mal gucken....

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#2
 Von 
Asea
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Das wurde damals bei der Scheidung so mit aufgenommen, dass die Kinder eben Montag und Mittwoch bei ihm sind über Nacht. Das wollte sie ja genauso weil sie Montags arbeitet.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Asea,

quote:
Unterhalt bei Betreuung durch beide Eltern
Das wurde damals bei der Scheidung so mit aufgenommen, dass die Kinder eben Montag und Mittwoch bei ihm sind über Nacht. Das wollte sie ja genauso weil sie Montags arbeitet.



Keine Ahnung ob man an dieser Entscheidung des Gerichts noch rütteln kann.

Denn dadurch entstand ja so zu sagen ein "Unterhaltsverzicht".( und das evtl. auf kosten Dritter/

staatliche Leistungen).
Denn, findet oder ist es ihr nicht möglich einen besser bezahlten Job zu finden, wird sie ja mit 800€ plus KG nicht auskommen.

lg
edy




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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#4
 Von 
Maliya
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 20x hilfreich)

Montags und Mittwochs über Nacht...und wie ist der Rest geregelt? Also ist es wirklich 50/50? Das solltet ihr genau ausrechnen, bevor ihr mit ihr in den Dialog tretet...

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#5
 Von 
Asea
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Also Montags nach der Schule sind sie bei meinem Partner zuhause bzw. bei der Oma einen Stock tiefer.
Dienstag in der früh gehen sie von da aus zur Schule und sind dann ab Mittag bei der Mutter. Mittwoch kommen sie nach der Schule wieder und sind dann bis Donnerstag früh da.
Jedes zweite Wochenende sind sie dann von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend bei meinem Freund. Ferien sind immer geteilt.

Die Mutter arbeitet jetzt wohl den montag ganz, Dienstag Vormittag in ihrem Teilzeitjob und einen Abend die Woche auf Minijobbasis.

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#6
 Von 
heinzchristian
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Das ist wirklich eine knifflige Sache. Am gerechtesten wäre es, wenn Dein Parnter überhaupt nichts mehr bezahlen müsste, da das Kindergeld eh der Mutter zu geht und die Betreuung ja zu gleichen Teilen stattfindet. Ich find es einfach ungerecht, dass die Männer in diesem Fall immer die Lackierten sein sollen, das hat auch nichts mit Emanzipation zu tun.

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#7
 Von 
Maliya
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 20x hilfreich)

Rechnet deine Angaben mal in Stunden auf die Woche bzw den Monat um. Ich glaube ihr kommt nicht an die 50 % ran...

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#8
 Von 
Asea
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

wie rechne ich das? Z.B. der Montag wenn sie Vormittags in der Schule sind bzw. die Schulzeiten?


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#9
 Von 
Maliya
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 20x hilfreich)

die zeiten, die sie bei euch sind. pi mal daum. dann kannst du auch rechnen, wie oft bei der km. schulzeiten würd ich komplett abziehen.

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#10
 Von 
Asea
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

ich glaub so genau können wir das gar nicht berechnen weil sie ja oft auch ausser der Reihe bei der Oma oder meinem Partner/uns sind.
Wie gesagt, es dürfte sich die Waage halten.



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#11
 Von 
Maliya
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 20x hilfreich)

Das Problem ist nur, dass ihr im Fall des Falles nachweisen müsst, dass die Betreuung wirklich 50/50 ist!
Wenn die KM es drauf anlegt, wird sie bestimmt vor Gericht Recht bekommen! Auf den ersten Blick sieht es nämlich nach max. 60/40 für die KM aus. Und kein Richter macht sich die Mühe, nachzurechnen.

Bei 1800 € Nettoeinkommen wären für die beiden nämlich eig 291 € und 356 € Unterhalt fällig. Da ist das halbe KG schon abgezogen.
Deinem LG stehen 1000 € Selbstbehalt plus 5 % berufsbedingte Aufwendungen zu, d.h.1090 €.

1800-291-356 = 1153 €, was dem LG bleibt, Selbstbehalt ist gewahrt...

Wehret den Anfängen, dokumentiert die Zeiten!
Wenn die KM jetzt schon sagt, sie müsste mehr als 450 € KU bekommen (womit die auf den ersten Blick recht hat), dann braucht sie wahrscheinlich Geld...Klage nicht ausgeschlossen...

Denkt drüber nach.

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-- Editiert Maliya am 12.01.2013 11:53

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#12
 Von 
Asea
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Aber bei geteiltem Sorgerecht kann sie doch eigentlich nicht klagen mein ich gelesen zu haben.
Und offiziell sind die Kinder bei meinem Partner gemeldet...macht das einen unterschied?

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#13
 Von 
Maliya
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 20x hilfreich)

Bei geteiltem Sorgerecht kann sie natürlich auch klagen. Es macht allerdings einen Unterschied, dass die Kinder bei dem LG gemeldet sind. Dadurch hat er eig die Berechtigung zum Kindergeldbezug, und entfällt die Pflicht zum KU automatisch, weil die Kinder bei ihm leben (offiziell). Aber wie gesagt: Es kommt drauf an, was vereinbart wurde!

Ich würde mich beraten lassen! Dein Partner bekommt bestimmt einen Beratungsschein für einen Fachanwalt für Familienrecht beim AMtsgericht. Der kann euch genaues sagen.

Wenn ich ihr wäre, würde ICH folgendes tun: 1)die Zeiten beim KV dokumentieren
2) versuchen, die kinder öfter bei sich zu haben

Dann muss man weitersehen.

Gruß

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Also, die letzte Auskunft ist definitiv falsch. Die Meldung ist eine rein öffentlich-rechtliche Angelegenheit und hat keinerlei Einfluss auf Ansprüche in Richtung Unterhalt oder deren Vernichtung. Das Kindergeld muss ohnehin geteilt werden, es ist also letztlich einerlei, wer es erhält. Und die Pflicht zum Kindesunterhalt entfällt nicht automatisch.

Die einzige Frage ist, ob ein Lebensmittelpunkt der Kinder auf der Zeitschiene nicht feststellbar ist. Dann spricht man vom Wecheslmodell. Und erst, wenn wir ein solches haben, kommen wir zu der Frage, wie zu rechnen ist. Unterhalt entfällt dann, wenn beide etwa gleich viel verdienen. Sind jedoch erhebliche Gehaltsunterschiede da, so zahlt jedes Elternteil an das andere entsprechend seinem Gehalt den Kindesunterhalt.

Aber die erste Frage ist dadurch noch nicht geklärt, ob nämlich ein echtes Wechselmodell vorliegt. Ich komme immer noch dahin, dass die Kinder überwiegend bei der Mutter leben.

wirdwerden

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#15
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Achtung!

Solche Aussagen sind leichtfertig:

Zitat
Die Meldung ist eine rein öffentlich-rechtliche Angelegenheit und hat keinerlei Einfluss auf Ansprüche in Richtung Unterhalt oder deren Vernichtung. Das Kindergeld muss ohnehin geteilt werden, es ist also letztlich einerlei, wer es erhält.
Zitat Ende

Beispielsweise sind Kinder-Zulagen bei Riester-Verträgen an das Kindergeld gekoppelt. Entfällt das KG, entfällt die Zulage, da gibt es auch keinen unterhaltsrechtlichen Ausgleich.
"Einerlei" ist es also nicht!

Gruß,
capitano


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#16
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Das ist vollkommen richtig!

Außerdem ist das Kindergeld nicht einheitlich, sondern hängt von der Anzahl der sog. Zählkinder ab. Und auch die Anzahl der Zählkinder hängt möglicherweise davon ab, wer das Kindergeld erhält.

Es ist also u.U. sehr wohl von Bedeutung wer das Kindergeld erhält! Ob solche Besonderheiten hier vorliegen können wir nicht beurteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ich war vom Regelfall ausgegangen. Für Ausnahmen ist hier doch gar nichts vorgetragen. Außerdem ist Fakt, dass das "nackte" Kindergeld geteilt werden muss. Natürlich nicht das, was da noch rangedoppt ist. Auch wenn da Zählkinder existieren. Auch dann ist zu teilen. Also, aus der Tatsache, dass das Kindergeld an Vater oder Mutter geht, lässt sich familienrechtlich gar nichts herleiten.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 15.01.2013 09:31

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#18
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

wirdwerden,

das stimmt doch nicht.

Wenn weitere Zählkinder vorhanden sind, führt der Wechsel des Kindergeld-Empfängers zu einer Reduzierung des Kindergeldes für die weiteren Zählkinder!

Ja, es steht hier nichts darüber.
Es lesen hier aber auch andere mit, die u.U. falsche Schlüsse ziehen - und mir war die Aussage "einerlei" zu riskant!

Gruß,
capitano


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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ganz einfaches Beispiel:

Vater A und Mutter B haben EIN gemeinsames Kind C.

Der Vater A hat aber aus einer anderen Beziehung noch zwei weitere Kinder D und E. Die Mutter B hat jedoch keine weiteren Kinder.

Die Kinder D und E sind zwar minderjährig aber älter als C.

Wenn der Vater A das Kindergeld für C bezieht, dann "zählen" D und E ... und damit fällt das Kindergeld für C höher aus!

Wenn das Kindergeld an die Mutter B übertragen wird, dann fallen die Zählkinder D und E weg! Und damit wird weniger ausgezahlt!

Wenn man einen Antrag auf Übertragung des Kindergeldes von Vater auf die Mutter stellt, dann weist die Kindergeldkasse bei dieser Konstellation explizit auf diese nachteiligen Folgen hin.

Also, wer das Kindergeld bezieht ist in manchen Fällen eben NICHT egal!


-- Editiert Marcus2009 am 15.01.2013 10:40

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Asea
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Okay aber das hat ja mit unserem Fall nix zu tun. Da sind bei beiden nur die gemeinsamen Kinder da.
Übrigens meinte Kindesmutter (sie hat im Moment mit Kindergeld, Unterhalt und ihrem Lohn 1750 Euro im Monat) mein Freund soll doch mehr arbeiten gehen, damit er ihr mehr zahlen kann. Er geht Vollzeit arbeiten, sie ca. 2 Tage die Woche und ihm bleiben 1300 Euro wovon er noch 300 an seine Mutter zahlt wegen Kinderbetreuung.

Würde das im Streitfall angerechnet werden? Dass er zusätzlich seiner Mutter Geld für die Kinderbetreuung zahlt?

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Okay aber das hat ja mit unserem Fall nix zu tun.


Es geht ja hier auch nicht um Rechtsberatung für deinen speziellen Fall, sondern um einen Erfahrungsaustausch der Forumsteilnehmer! Rechtsberatung gibt's beim Anwalt.

Wenn die Kinder hälftig betreut werden und dein Freund seine Betreuung dahingehend organisiert, dass er seine Mutter gegen Bezahlung einspannt, warum und wo sollte dann etwas angerechnet werden?

-- Editiert Marcus2009 am 15.01.2013 10:52

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Marcus

das ist etwa die gleiche Logik wie mit den Kindesunterhalt an sich:
der betreuende Elternteil ist laut Gesetz nicht zu Barunterhalt verpflichtet, weil er bereits die Betreuungsleistung übernimmt. Deshalb steigen auch die Kindesunterhaltssätze mit zunehmendem Alter - weil die Kinder vom betreuenden Elternteil mit zunehmendem Alter auch immer mehr betreut werden!
Logik verstanden?

Gruß,
capitano


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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Asea
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Das sollte kein Vorwurf sein das war mehr als Frage gedacht :)

So wie ich das verstanden habe müsste mein freund wenn es hart auf hart kommt doch den kompletten unterhalt zahlen da die Kinder 1-2 Tage im monat mehr bei der Mutter sind.
Deshalb meinte ich ja ob dann die Kinderbetreuung durch seine Mutter mit angerechnet würde. Und das Kindergeld würde er dann zur Hälfte bekommen?

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

@ capitano: es ist ein Irrglaube, zu meinen, Kinder benötigten mit zunehmenden Alter weniger Betreuung und würden folglich auch weniger kosten. Meine Erfahrung als alleinerziehende Mutter: das klappt, wenn die Kinder "funktionieren" so etwa ab 14. Mit 12 hören normalerweise aber die Horte auf. Und dann die 14 Wochen Ferien im Jahr, das ist wirklich problematisch. Dazu kommen noch die gestiegenen Kosten bei den größeren Kindern. Ich denke noch mit Schrecken an das Jahr, in welchem mein Ältester durch 3 Schuhgrößen gewachsen ist.

Ich war ja immer alleinerziehend. Am einfachsten war es, als die Kinder so etwa 3-6 Jahre alt waren. Da waren sie auch am preiswertesten. Danach, da wird es wirklich prblematisch.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Sieh mal Asea,

wenn es hart auf hart kommen sollte und die Mutter tatsächlich kompletten Kinderunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle verlangen sollte, dann ist die Mutter auch komplett für die Betreuung verantwortlich. Das ist dann nämlich die Kehrseite der Medaille.

Gruß,
capitano


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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ wirdwerden,

ja, verstanden. Daher der höhere Unterhalt seitens des Unterhaltsverpflichteten.
Aber mehr Betreuung mit zunehmendem Alter???

Gruß,
capitano


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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ja, leider. Es fängt mit den 14 Wochen Ferien an. Dann in den ersten Jahren der Schule: am Montag Beginn: 8.00. Schule ist im Gegensatz zum Kindergarten vorher nicht offen. Am Dienstag Beginn: 10.30 u.s.w.

Das ging so etwa bis zum Alter von 10. Dann musste aus anderen Gründen verstärkt betreut werden, ist nun mal so.

Ganz klar: ich bin eine Anhängerin der Berufstätigkeit beider Elternteile von Geburt an. Nur, man muss die Grenzen sehen. Ich z.B. bin beruflich erst richtig durchgestartet, als der Jüngste etwa 14 war. Ging vorher einfach nicht. Und entsprechend arm war dann natürlich auch das Gehalt.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

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