Unterhalt an Studentin

14. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jupiter-lady
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt an Studentin

Hallo Leute,
könntet ihr mir helfen? Mein Vater, der meine Mutter sitzen gelassen hat, musste bisher Unterhalt für mich (20) bezahlen. Seit einer Weile bezahlt er seinen Unterhalt nun nicht mehr und bald wird es wohl vors Gericht gehen.
Ich selbst lebe bei meiner Mutter und studiere zur Zeit im 2. Semester und arbeite nebenher als Nachhilfe-Lehrerin. Dabei verdiene ich pro Monat 68-85 €. Der Vertrag ist allerdings auf 6 Monate beschränkt.
Meine Mutter (53) ist mit einem anderen Mann verheiratet. Sie verdient 400 € und erhält das Kindergeld. Sie gibt mir 70€ Taschengeld und besorgt mir Kleidung, Unimaterialien usw. Kann sie für Unterhaltszahlungen herangezogen werden?
Mein Vater (62) ist selbstständig und will in Vorruhestand gehen. Dann will er natürlich nichts mehr bezahlen. Sein Geschäft läuft laut seinen Unterlagen schlecht. Er hat einen Steuerbescheid vorgelegt, der im Ausland erstellt wurde. Es kann gut sein, dass dieser von seiner Tochter erstellt wurde, die Steuerberaterin ist und im Ausland lebt. Meine Mutter meint, dass er vieles hintenrum vertuschen könnte. Sein Eigentum hat er wohl auch schon gut an seine Frau, Ex-Frau und Kinder verteilt. Laut Rentenbescheid erhält er später ungefähr 400-500€. Kann er zu einem Nebenjob gezwungen werden um mir meinen Unterhalt zu bezahlen?
Wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet.
Gruß Jupiter-lady

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68 Antworten
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#1
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Du willst ernsthaft einen Rentner zur Arbeit zwingen, damit er Dein Studium finanziert?? :) Das kannt Du direkt knicken.... LOL. Den Richter möcht ich mal sehen...

Der Steuerbescheid kann nicht im Ausland erstellt werden. Dafür haben wir Finanzämter. War es evt. die Steuererklärung?

Auch Deine Mutter hat für Unterhaltszahlungen ein zu geringes Einkommen. Außerdem unterstützt sie Dich ja schon. Bekommst Du kein Bafög?

:)

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#2
 Von 
Jupiter-lady
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, er ist bis jetzt noch kein Rentner und wir kennen ihn gut genug, dass er dann immer noch weiter (und wenn blos nebenher).
Und es war natürlich die Steuererklärung ;)

Bafög habe ich nicht beantragt, da ich das ja dann selbst abzahlen muss.

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Bafög habe ich nicht beantragt, da ich das ja dann selbst abzahlen muss.

Na,das ist ja eine tolle Logik!
Dein Vater (bzw. die Eltern) können von dir verlangen,zunächst Bafög zu beantragen.Das Amt wendet sich dann zur weiteren Klärung an die Eltern.
Wenn deinem Vater kein höheres Einkommen nachgewiesen werden kann,kannst du alles weitere vergessen.
Erhöhte Erwerbsobliegenheit hat er nicht mehr.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

-- Editiert von schnee-einsiedel am 14.04.2006 21:20:06

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#4
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

..na Du bist mit ja ein Früchtchen!
Stellst keinen Bafögantrag, weil Du dann für DEINE Schulden selbst aufkommen mußt!?
Nichts destotrotz kannst Du von Deinem Vater eine Gewinn/Verlustrechnung der letzten 3 Jahre fordern, Steuererklärungen erhalten negative Posten, die für die Unterhaltsberechnung aber nicht relevant sind. Bedenke aber, dass Dein Vater einen Selbsbehalt von 1100 Euro hat. Sollte er in Rente gehen und tatsächlich nur 400 oder 500 Euro bekommen (wers glaubt) dann bekommst Du Bafög.
Warum schickst Du eigentlich Deine Mutter nicht arbeiten???

Grüße
Gaestin

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#5
 Von 
Jupiter-lady
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Mutter arbeitet bereits als Ausfahrdienst. Mehr kann man ihr fast nicht zumuten, da sie auch für meine Oma sorgt und außerdem selbst körperlich nicht mehr alle Arbeiten verrichten kann.

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#6
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Jupiter-lady
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur das dieser "Papi" vor rund 20 Jahren meine Mutter zum Abtreiben zwingen wollte und sie eiskalt hintergangen hat. Dieser Mann ist ein, entschuldigt, wenn ich dieses Wort benutze, *********. Er hat mir mein Leben zur Hölle gemacht. Und jetzt verklagt er mich! Ich bin mit den Nerven am Ende. Er versucht sich doch nur an allen Ecken und Enden zu drücken!
Jupiter-lady

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#9
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

...also mit 20 Jahren erst im 2. Semester.
Wer drückt sich denn hier? Ich dachte, das Abi macht man mit 18 Jahren. Ein Kind ist zunächt einmal verpflichtet, so schnell wie möglich eine Berufsausbildung zu machen oder was sonst such immer um für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen.
Die Familienrichter lassen nur einmal einen Lehrwechsel/Studienwechsel zu. Danach ist der Unterhaltsanspruch - im Normalfall - verwirkt.Es soll ja immer noch " ewige " Studenten geben.

-- Editiert von meri am 18.04.2006 13:27:46

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#10
 Von 
Jupiter-lady
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Meri,
falsch gedacht. Ich habe letzen Sommer mein Abitur gemacht (also mit 19) und zwar ohne irgendetwas zu wiederholen. Und jetzt bin ich im 2. Semester. Also ganz regulär.
Gruß Jupiter-lady

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#11
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Und jetzt verklagt er mich!

Auf was verklagt dich denn dein Vater?

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#12
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Hallo Meri,
falsch gedacht. Ich habe letzen Sommer mein Abitur gemacht (also mit 19) und zwar ohne

Also unser Sohn hat das Abi mit 18 gemacht, ist zuhause ausgezogen, arbeitet nebenher, hat dadurch 800,-EURO im Monat, will keinen Unterhalt, kann sich ein Auto und Urlaub leisten - was will man als Elternteil mehr -

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#13
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Oh nein, Chavah, da irrst Du Dich ganz gewaltig. Bevor Du hier solch einen Unsinn verbreitest, solltest Du Dich erst einmal kundig machen!

Zunächst mal sind Eltern durch das SGB verpflichtet, ihren Kindern eine "Berufsausbildung, die ihren Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten entspricht" zu ermöglichen bzw. zu finanzieren. Da das Abitur die allgemeine Hochschulreife bedeutet, hat eine Abiturientin ihre "Fähigkeit" zum Studium unter Beweis gestellt. Da müssen die Eltern schon zahlen und der Betrag von 640,- € entspricht der Düsseldorfer Tabelle.
Das ist einklagbares Recht!
Erst wenn Eltern nachweislich (!) nicht zahlen können, tritt nach § 1 des BaföG der Staat in die Vetretung, denn der Staat hat auch die Pflicht, Jugendlichen einen berufsqualifizierenden Abschluss zu ermöglichen, aber eben erst NACH den Eltern.

Ein Studium ist heute derart mit Leistungsansprüchen vollgepackt, dass für das "süße Studentenleben" kaum noch Zeit bleibt. Da hat es jeder Arbeitnehmer mit einer 38.5-Stunden-Woche leichter und mehr Freizeit!

Guck Dir mal das SGB und das BaföG an!

Gruß
A.U.

-- Editiert von A.U. am 18.04.2006 16:54:11

-- Editiert von A.U. am 18.04.2006 16:55:35

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#16
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Die weitere Frage ist: Was bringt das Studium?

Ich kenne viele Rechtsanwälte z.B., die Taxi fahren.
Das Studium garantiert noch lange nicht einen Arbeitsplatz.

Ich habe manchmal den Eindruck, es wird einfach irgendetwas studiert, ohne Aussicht auf eine Stelle.

2 Physiker aus meinem Bekanntenkreis:
Einer hat in Deutschland nichts bekommen, er mußte nach England auswandern.
Der Andere hat noch nie gearbeitet und lebt von staatlicher Hilfe.

Es wird irgendwie am Bedarf "vorbeistudiert".

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#17
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Meri,

Die Frage ist zwar berechtigt, hat aber mit der Frage zum Ausbildungsunterhalt nichts zu tun.
Laut Statistik von der Bundesagentur für Arbeit werden Physiker und Mathematiker händeringend gesucht. Auf einen Bewerber kommen in der Physik zwei offene Stellen, Mathematiker können sich sogar unter 5 offenen Stellen die Beste aussuchen. Frau Schavan, Bundesbildungsministerin, hat im März auf einer Wahlveranstaltung vorgerechnet, dass in Deutschland bis 2010 650.000 Naturwissenschaftler und Ingenieure fehlen werden.

Als Studentin lernst Du Denkweisen, die in Ausbildungsberufen nicht erlernt werden. Du wirst für Forschung oder Management ausgebildet. Man sollte nach dem Studium auch nicht unbedingt an seiner Fachdisziplin kleben bleiben, sondern sich auf seine sogenannten "Softskills" besinnen und sich damit auf den Arbeitsmarkt begeben. Firmenkontaktbörsen gibt's in jeder größeren Stadt.

Ich verstehe Eltern nicht, die glauben, über den Geldhahn ihre eigenen Kinder an guten Zukunftsperspektiven hindern zu müssen. Der Vater von Jupiter Lady kann doch stolz auf seine Tochter sein, dass sie es so weit gebracht hat und noch weiter bringen will! Vielleicht sichert sie so ja mal seine Altersversorgung...!
A.U.

-- Editiert von A.U. am 18.04.2006 17:29:33

-- Editiert von A.U. am 18.04.2006 17:35:07

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#18
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

@ Junior:

Ich verstehe Eltern nicht, die glauben, über den Geldhahn ihre eigenen Kinder an guten Zukunftsperspektiven zu hindern

Bei wohlhabenden Eltern ist das ja auch richtig.
Aber was ist mit den Normalverdienern.
Sollen die denn zahlen bis zum Existenzminimun oder darüber? Sollen die Eltern an der Grenze zum Sozialhilfesatz leben, nur weil das Kind studieren will?



In Normalfall haben die Eltern doch bis zum Abi genug Geld für das Kind aufgewandt.


Die Politik sollte sich etwas neues einfallen lassen oder über den Tellerrand schauen.

Es gibt Länder, die bezahlen z.B. generell das Medizinstudium.
Im Gegenzug muß der Student sich verpflichten, nach erfolgreicher Beendigung des Studiums, 2-3 Tage in der Woche kostenlos im Krankenhaus zu arbeiten.




-- Editiert von meri am 18.04.2006 17:52:39

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#19
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Aber was ist mit den Normalverdienern.
Sollen die denn zahlen bis zum Existenzminimun oder darüber? Sollen die Eltern an der Grenze zum Sozialhilfesatz leben, nur weil das Kind studieren will?

Nein, natürlich nicht. Dafür gibt es ja die Selbstbehaltssätze, die auch in der DT aufgeführt sind. Der Selbstbehalt liegt beim Ausbildungsunterhalt höher als beim normalen Kindesunterhalt.

...nur weil das Kind studieren will?

Ein Studium ist kein Luxus! Es handelt sich dabei um eine berufsqualifizierende Ausbildung. Wer dafür laut SGB geeignet ist, hat die Möglichkeit, das als Recht für sich zu beanspruchen. Und EINE berufsqualifizierende Ausbildung steht hier jedem zu! (Je nach Fähigkeit, Fertigkeit und Neigung!)

Guck Dir mal die Leitsatzurteile des BGH dazu an.
(www.bundesgerichtshof.de)

A.U.

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#20
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Möglichkeit, das als Recht für sich zu beanspruchen. Und EINE berufsqualifizierende Ausbildung steht


Ich möchte hier keinem das Recht auf ein Studium absprechen. Aber wo bleibt das Recht der Eltern.



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#21
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

>>>Aber wo bleibt das Recht der Eltern.<<<

Das ist im SGB, BaföG und in der DT sehr wohl berücksichtigt. Niemand muss hier verarmen, weil er ein intelligentes Kind herangezogen hat.
Das ist ja der Sinn des Bafög, dass der Staat dann die Ausbildungskosten übernimmt, wenn die Eltern sich als zahlungsunfähig erweisen.

Hier der §1 aus dem BaföG:
>>§ 1 Grundsatz

Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.<<<

Mit diesem >anderweitig nicht zur Verfügung stehen> sind vorranging die Einkommensverhältnisse der Eltern gemeint. (§§ 24 und 25 des BaföG)
A.U.


-- Editiert von A.U. am 18.04.2006 18:20:52

-- Editiert von A.U. am 18.04.2006 18:22:00

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#22
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#25
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)

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#26
 Von 
Jupiter-lady
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@ schnee-einsiedel:
Mein Vater verklagt mich aud Einstellung der Zwangsvollstreckung, da wir bisher einen Titel gegen ihn hatten.

@ meri:
Ich lebe noch daheim, da ich er mir nicht leisten könnte, auszuziehen. Wie gesagt, ich arbeite bereits nebenher, verdiene allerdings nur ca 85€ im Monat. Ich habe auch kein Auto, da ich keinen Führerschein bezahlen kann.
Wenn ich genug Geld hätte (bzw. meine Mutter, die es ja letztendlich erhält) wäre das ganze ja kein Problem. Allerdings herscht bei uns dauernd ein leerer Kühlschrank (im Übertragenen) und dann kann man ja wohl verstehen, dass mein Vater etwas zahlen kann (sofern er dazu in der Lage ist).

@ pyton:
Es hat mit Verantwortung wenig zu tun, wenn ich weiß, dass mein Vater irgendwie sein Geld bei Seite schafft. Nur ihm das nachweisen ist etwas problematisch.
Außerdem dürfte die Arbeitslage ja wohl bekannt sein. Im Sommer habe ich einen Job für 150€ angeboten bekommen. Für 160 Arbeitsstunden. Und weniger als 1€ pro Stunde ist doch dann schon etwas lachhaft.
Was du unter Spaßgeneration verstehst kann ich bei weitem nicht nachempfinden, da es mit nicht um Spaß geht. Ich gehöre nicht zu den Menschen, die am Wochenende von einer Party zur nächsten rennen und sich blos volllaufen lassen.

@ A.U.:
So ähnlich war mir das auch eher bekannt. Und ob mein Vater zahlungsunfähig ist, ist eben fraglich. Ich weiß z.B. dass er schwarzarbeitet.

Und wer darum fürchtet, das hier wieder ein Student ist, der um sonst studiert: ich studiere Ernährungswissenschaften und will Lehrerin werden. Die Chancen stehen dafür soweit ich weiß nicht soooo schlecht.

Gruß Jupiter-lady

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-485
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 27x hilfreich)

Oh oh. ich merke gerade, dass du ziemlich missverstanden wirst. Ich finde es vollkommen normal wenn man mit 20 im 2 Semester ist, weil ich wäre froh gewesen wenn ich mit 19 einen Studienplatz bekommen hätte, doch leider hat es mein Schicksal nicht ganz zugelassen. Naja besser später als gar nicht feritg werden.
Das dein Vater deine Mutter sitzen lässt finde ich aber nicht nett. Aber vielleicht ist das heutzutage normal, dass Väter ihre Frauen sitzen lassen, weil als meine Mutter mich bekam, hat mein Vater sie mit einer geplatzten Fruchtblase links stehen lassen, da ihm seine Kaierre wichtiger war, als meine Mutter ins Krankenhaus zu bringen.

-----------------
"BlackDesign"

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#28
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Jupiter-Lady,

Lass Dich hier nicht blöd anmachen.
Gegen >urplötzlich verarmte< Selbständige Unterhaltsansprüche geltend zu machen ist verdammt schwierig.

Du solltest aber auf jeden Fall an Deiner Uni in die BaföG-Beratung gehen. Es gibt da einen Trick, der Dir u.U. auch gegenüber dem Familiengericht hilfreich sein kann: Du kannst beim BaföG-Amt einen Vorschuss beantragen, den sich das Amt dann bei Deinem Vater zurückholt. Dazu muss Dein Vater seine Einkommensverhältnisse offenlegen und die BaföG-Ämter gucken wesentlich genauer hin als die Familiengerichte. Außerdem ist den meisten Bafög-Ämtern auch eine kostenlose Rechtsberatung angeschlossen. Auch wenn Du bereits anwaltlich vertreten bist, solltest Du Dich von denen auch noch mal beraten lassen. Die kennen meist noch weitere Tricks.

Verrätst Du, an welcher Uni Du studierst? Dann kann man Dir vielleicht konkreter helfen...

Lass den Kopf nicht hängen!
A.U.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#30
 Von 
Jupiter-lady
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Chavah:
Ich habe mich wohl etwas falsch ausgedrückt. Natürlich werde ich im Notfall Bafög beantragen. Aber eben nur, wenn mein Vater wirklich nichts mehr hat! Und ich weiß eben dass er schwarzarbeitet. Und das wird er mit Eintritt ins Rentenalter sicher weiter tun.
Außerdem hat er komischerweise erst vor kurzem eine Haushälfte auf seine Ex-Frau überschrieben, die dafür einen Kredit in Höhe von 75.000€ übernommen hat. Ob allerdings die Haushälfte so wenig wert war, ist auch mal wieder fraglich.

@A.U.
Ich studiere in Hohenheim

-- Editiert von Jupiter-lady am 20.04.2006 11:30:41

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Und jetzt?

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