Unterhalt an Ex-Freundin?

22. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Chris-Ulm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt an Ex-Freundin?

Hallo,

ich bin jetzt seit 1.8.2004 mit meiner Freundin zusammen, seit etwa dieser Zeit wohnt sie auch bei mir in der Wohnung. Ihre Angehörigen wohnen etwa 600 km entfernt.

Da es in letzter Zeit nicht mehr so funktioniert, möchte ich die Beziehung beenden. Im Moment ist sie in der Ausbildung, welche im Januar beendet wäre. Während sie in der Ausbildung steckt möchte ich Sie nicht aus der Wohnung verweisen, aber da sie nach der Ausbildung wohl fest übernommen wird soll sie sich zu diesem Zeitpunkt eine Wohnung suchen wo auch immer.

Sie mußte während der gesamten Zeit keine Miete bezahlen, Heizkosten etc. fielen Ihr auch nicht zu Last, einzigst gelegentlich der Einkauf und gelegentlich ein Kneipenbesuch wurde von Ihr übernommen, wobei ich im Regelfall auch diese Ausgaben übernahm. Gemeldet ist sie bei mir in der Wohnung.

Meine Frage, bin ich nach diesen 5 Jahren Unterhaltspflichtig oder ähnliches?

MfG

Chris

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Nö!!!

Jede/r ist für sich selbst verantwortlich - außer man heiratet ;)

Grüße

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chris-Ulm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

und wenn sie sich keine Wohnung leisten kann?
Bzw. die Einrichtungen etc.?

Kommt der Staat dann bei Ansprüchen auf mich oder auf Ihre Eltern zu?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
freilos
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Chris,

das Zivilrecht in Deutschland kennt keine Unterhaltsansprüche zwischen nicht-verheirateten bzw. nicht zwischen solchen nicht-verheirateten, welche keine gemeinsamen Kinder haben.

Da du nicht mit deiner Freundin verheiratet bist und, so wie ich deinem Thread entnehme, ihr keine gemeinsamen Kinder habt ist eine Unterhaltspflicht in deinem/eurem Falle nicht existent. Weder deine Freundin, noch irgendeine ARGE oder sonstige Träger des öffentlichen Rechts als Beauftragte deiner Freundin haben einen Unterhaltsanspruch gegen dich.

Ergo wird niemand diesbezüglich auf dich zukommen können. Entweder sind die Eltern deiner Freundin noch für sie unterhaltspflichtig, oder deine Freundin rutscht in Hartz IV. Dies ist allerdings aufgrund des zu erwartenden Berufsabschlusses eher unwahrscheinlich.

Am Besten fragst du mal bei den Kollegen im Sozialhilfe-Forum nach, insbesondere bezüglich der Ü25-Regelung.

Gruß
Freilos

Post Scriptum: Du scheinst dir ja echt Sorgen über deine Bald-Ex zu machen. Vielleicht könnt ihr ja an eurer Beziehung arbeiten; es muss ja nicht immer gleich die Trennung sein, nur weil jemand einen Furz quer sitzen hat. Diese sukzessive Monogamie wird noch der Untergang dieser Gesellschaft sein...

-----------------
""

-- Editiert am 22.10.2009 17:49

-- Editiert am 22.10.2009 17:51

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chris-Ulm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung.
Ihre Mutter ist leider sehr geldfixiert, bzw. geht nicht gern arbeiten, solange sie auf Kosten anderer leben kann... das ist der einzige Grund, weshalb ich die Anfrage überhaupt gestellt habe.

Naja, die Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen und sie ist bereits vor über einem Jahr gefallen. Aber sie ist mir trotz allem wichtig und es ist eigentlich auch nicht nur ein Furz der quer hängt. So schnell würde ich die 5 Jahre nicht weg werfen, ich mag sie eher als Schwester und möchte Sie aus diesem Grund eben auch nicht ins Ungewisse schicken.

Noch einmal vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Chris



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.721 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen