Unterhalt an EX-Frau

30. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Herold 30
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt an EX-Frau

Ist das richtig? Wenn meine EX-Ehefrau die nun seit Sommer 2003 wieder neu verheiratet ist, und sich von ihrem neuen Ehepartner wieder scheiden läßt das ich dann an sie Unterhalt zahlen muß ??

Notfall oder generelle Fragen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Herold,
wenig Infos da von dir.
Kinder?
Schaue doch mal rechts hier auf den Seiten da stehen viele wertvolle Tipps oder schreibe ein bisschen mehr zu deiner Lage.
Richtig oder falsch das ist so eine Sache es kommt immer drauf an.
Unterhalt bekommt nur wer auch Ansprüche hat, wer etwas geltend macht und wer dann auch leistungsfähig ist zahlt!
Machts gut:)

-----------------
"LG Anny*D. Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"

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#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Die Unterhaltsreform steht schon in den Startlöchern. Hier sind in den nächsten Wochen einige - für dich positive - Änderungen zu erwarten.

Soviel aber vorweg: Vorrangig muss natürlich der 2. Ehemann für deine Exfrau aufkommen, sofern er leistungsfähig ist.

-- Editiert von teufelin am 01.12.2004 14:33:12

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#3
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

ist er aber nicht leistungsfähig oder wird Unterhalts als unbillig festgestellt, weil es sich um eine kurze Ehedauer handelt, dann wäre wieder der 1. Mann an der Reihe....

Geldgierige Frauen machen das am besten so:
erst mit einem Kerl Kinder haben, dann scheiden lassen, Kindesunterhalt und nachehelichen Unterhalt kassieren.
Neuen Kerl heiraten, einige Zeit durchhalten und wieder scheiden lassen.

Nun erhält sie ein Maximum:
Kindesunterhalt für die Kinder vom 1. Mann
und 3/7 des Netto-Einkommens des 2. Mannes,
wobei dieses Netto ja nicht mehr um die KU-Beträge gekürzt wird, also deutlich höher sein wird!

Dies soll nur zeigen, wie es das deutsche Recht bislang den Frauen ermöglicht, sich mit Scheidungen durchs Leben zu schnorren....
Hoffentlich räumt die Unterhaltsrechtsreform damit endlich auf!

Grüße,
nachgefragt

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#4
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

@ nachgefragt
ist das wirklich so?! Ich krieg vom 1.Ex KU und vom 2. EU?! Himmel - ich hätt doch heiraten und Kinder kriegen sollen! Was ist denn das für eine Rechtsprechung! Da ist doch jede Frau dumm, die einen Beruf lernt und arbeiten geht!
Tipp für alle weiblichen Teenies: nach der Schule schwanger werden, heiraten, sich scheiden lassen, nochmal heiraten und nochmal scheiden lassen - dann habt ihr für ne ganze Weile ausgesorgt! Ich glaub, ich spinn?!
lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#5
 Von 
123guest
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Julla,

nicht ganz richtig. Wenn die Kinder aus der 1. Ehe sind, ist der 1. Mann wieder dran, auch mit EU.

Wenn aus der 2. Ehe keine Kinder hervorgegangen sind, hat der 2. Mann auch keine Verpflichtungen, da Frau keinen Grund hat, nicht zu arbeiten, außer natürlich die Kinder aus 1. Ehe.

Aber, was er kann er dafür?

Also, 1. Mann ist wieder voll im Thema.

Die armen Kerle, denen das passiert.

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#6
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

na na , Vorsicht, MaPa,

wenn die 2. Ehe lange genug gedauert hat, kann auch der 2. Ehemann dran sein.

Was kann der 1. Mann für die Scheidung der 2. Ehe??

nachgefragt

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#7
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

also liebe jungen Frauen: heiraten, kind kriegen, scheiden lassen, wieder heiraten, nochn Kind kriegen und nochmal scheiden lassen - dann ausgesorgt - gell?! Am besten zwischen den 2 Ehen 7 Jahre verstreichen lassen - dann seids auf der sicheren Seite!

Ich rechne nämlich mal:
- 20 Jahre nach bestandenem Abi
- direkt danach heiraten weil schwanger
- nach 4 Jahren scheiden lassen - Mann muss mind. bis Kind 8 Jahre ist, zahlen - bin ich 28/29
- mit 28 nochmal heiraten, mit 29/30 2.Kind
- nach 4-5 Jahren wieder scheiden lassen - bin ich 32/33

Fazit: 1.Ex muss für Kind und mich zahlen, bis ich wieder heirate - dann nur noch für Kind 1 bis es 18 ist (bin ich 38/39)
2.Ex muss ebenfalls für Kind zahlen und für mich bis Kind mind. 8 (bin ich 37/38) - für Kind bis mind. 18 (bin ich 49/50)

Hallo? D.h. ich muss gar nix tun bis ich 50 bin?! Und wer soll mich dann noch einstellen, wenn ich nix gelernt habe?! Fazit: Vater Staat zahlt den Rest!

Hab ich das richtig verstanden?

lg
Julchen


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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#8
 Von 
123guest
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

@nachgefragt

meine Antwort bezog sich auf Deine Aussage

"einige Zeit durchhalten...."

Wenn bei Dir einige Zeit lange Jahre sind, dann ist natürlich auch der 2. Mann mit EU dabei, ganz klar.

Dies schon, weil die Kinder aus 1. Ehe dann wahrscheinlich groß sind bzw. in einem Alter, in dem die Frau ohnehin wieder verpflichtet werden kann, ganztags zu arbeiten.

Du hast Dich jetzt ein wenig widersprochen, ist aber nicht tragisch, hoffentlich passiert das nur nicht so vielen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Herold 30
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hii danke für die Antworten.
Ich habe das Kind aus der Ehe bei mir.Sie hat ein neues Kind mit dem neuen Ehepartner.
:) Jo,....gut so.

-----------------
"Recht haben und Recht bekommen, das ist immer die Frage. ;- )"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Strauben
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ehrlich gesagt, wenn man das so alles liest kann ich verstehen das manche per Chirugie vom Mann zur Frau werden.

Ein Freund von mir sagte mal:
Das Beste wäre wenn sich die Erde 10-mal so schnell drehen würde.
Es gäbe alle 3 Tage Geld und die Weiber würden ausbluten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hy Herold,
dann ist auf jeden Fall der 2. Ehemann unterhaltspflichtig, sofern leistungsfähig.
M.E. wäre es sogar möglich, dass sie gegen dich gar keine Forderungen mehr geltend machen kann wg. Unbilligkeit.

Aber wie immer: Leider dürfen wir das nicht entscheiden - auch kein Anwalt. Im Streitfalle wird dies der Richter nach eigenem Ermessen tun.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

Heute gelesen,
Bei neuer Beziehung entfällt Zahlung
Im Scheidungsverfahrenwar der Ehemann verurteilt worden,für seine drei Kinder500Euro
und seine Frau 375Euro zuzahlen.
Das tat er auch treu und brav,bis er eines Tages erfuhr,dass seine geschiedene Frau eine neue Beziehung eingegangen sei.
Mit sofortiger Wirkung wollte er die Zahlungen an sie einstellen.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte für diesen Wunsch Verständnis.In der Urteilsbegründung heisst es,die Herabsetzung
oder gar der völlige Ausschluss von Unterhaltsansprüchen sei gerechtfertigt,da seine frühere Ehepartnerin auch für die Öffentlichkeit sichtbar und nachvollziehbar eine neue Beziehung eingegangen sei.
Unter diesen Umständen sei es für den geschiedenen Mann nicht länger zumutbar,weiterhin an sie Unterhalt zu leisten.

Steht aber leider nicht dabei,wie lange die neue Beziehung bestand.Schade.

0x Hilfreiche Antwort

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