Unterhalt alleinerziehender Vater

24. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
jörgandernach
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt alleinerziehender Vater

Hallo , ich hätte da eine Frage , mein Sohn und ich leben zusammen meine Exfrau ( bin geschieden seit ein paar Monaten ) ist inzwischen neu Verheiratet und gut situiert,zu dem kommt noch hinzu das sie nicht arbeiten geht oder auch nicht arbeiten will. Aus diesem Grunde wird mir von ihr der Unterhalt von meinem Sohn vorenthalten . Meine Exfrau und ihr neuer Mann haben inzwischen Immobilien Erworben und mehrere neu Fahrzeuge . Der Unterhaltsentzug wird damit begründet das sie sagt das sie selber kein Einkommen hatt und ihr neuer Mann nicht für ihr Kind aufkommen muss , was so ja auch richtig ist.

Aber in wie weit wird den das Einkommen bei meiner Ex Frau berechnet da ihr neuer Mann für sie Unterhaltspflichtig ist und sie versorgt , sogesehen bezieht sie Einkommen und wenn es auch nur Virtuel ist.

Welche Chance hätte ich bei einer Klage ?
Ich finde es ungerecht meinem Sohn gegenüber das sie sich so aus der Plicht nimmt.



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

wie alt ist der Sohn und was macht er schulisch/beruflich?

Es könnte eine erhöhte Erwerbsobliegenheit mit Möglihckiet eines fiktiven Einkommens vorliegen, dabei spielen diese Punkte aber eine Rolle.

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo jörgandernach ,

Setze dich mit dem für euch zuständigen Jugendamt in Verbindung.

Beantrage eine Beistandschaft (da wird der Unterhalt für
das Kind geregelt),Außserdem bekommst erstmal Unterhalts-
vorschuss.(bis zum 12 Lebensjahr des Kindes).


lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

-- Editiert edy am 24.08.2011 10:29

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#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Meine Exfrau und ihr neuer Mann haben inzwischen Immobilien Erworben und mehrere neu Fahrzeuge . Der Unterhaltsentzug wird damit begründet das sie sagt das sie selber kein Einkommen hatt und ihr neuer Mann nicht für ihr Kind aufkommen muss , was so ja auch richtig ist.


Sie hat einen Unterhalts/Taschengeldanspruch gegenüber ihrem Jetzigen. Dieser Anspruch kann zur Unterhaltszahlung herangezogen werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 249x hilfreich)

Ganz schnell zum JA - Unterhaltsvorschuß und Beistandschaft beantragen.

Ihre Chancen stehen sehr gut.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jörgandernach
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Sohn ist 16 Jahre alt und wird bis Sommer 2012 zur Schule gehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Jörg,

demnach ist das Kind privilegiert und die Km unterliegt nach § 1603 (2) BGB einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Demnach muss sie alle verfügbaren Mittel einsetzen, um den Mindestunterhalt (334€) zu leisten.

Zwei Möglichkeiten:

Du richtest beim zuständigen JA eine beistandschaft für das Kind ein. Das JA kümmert sich dann um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche. Das ist kostenlos.

Oder Du forderst die KM zunächst selber, schriftlich auf, nach § 1605 BGB Auskunft zu erteilen über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Auch über die Einkünfte ihres Mannes.

Kommt sie dem nicht nach, beauftragst Du einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Durchsetzung der Interessen des Kindes. Dieser sollte dann, auf Grund der verweigerten Auskunft, sofort die Stufenklage einreichen. Kosten würde in dem Fall wohl der KM zufallen, da sie durch ihre Nichtauskunft schadensersatzpflichtig geworden ist.

LG nero

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#7
 Von 
jörgandernach
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die vielen netten Antworten

lg

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