Unterhalt ab 18/Verlässliches Vermögensverzeichnis des Jugendlichen w/Unterhaltsermittlung+Bedürftig

3. Januar 2018 Thema abonnieren
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guest-12320.09.2021 18:15:43
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Unterhalt ab 18/Verlässliches Vermögensverzeichnis des Jugendlichen w/Unterhaltsermittlung+Bedürftig

Die Tochter meines Partners ist im Frühjahr 2017 18 Jahre alt geworden. Zu diesem Zeitpunkt war sie in Klasse 12 des Gymnasiums. Bereits zu diesem Zeitpunkt hat mein Partner sie darüber informiert, dass die Berechnung Unterhalt ab 18 neu zu regeln ist. Da sie zu diesem Zeitpunkt keine Peilung hatte, was nach dem Abitur kommt, hatte mein Partner ihr Unterhalt in Höhe von monatlich 200 EUR vorgeschlagen unter der Annahme, dass die Mutter (ebenfalls leistungsfähig) einen vergleichbaren Betrag zahlt und sie ihr Kindergeld erhält. Sobald sozusagen klar gewesen wäre, ob sie die gewünschte Ausbildung (mit Vergütung) antritt oder etwas gänzlich anderes tut, sollte der Unterhalt final berechnet werden. Damit war sie einverstanden.

Unmittelbar nach dem 18. Geburtstag bat sie um ein Gespräch und verlangte Unterhalt in bisheriger Höhe (ca. 470,00 EUR
p. M.). Dieser war nie tituliert. Grund wäre Angabe gemäß, dass die Mutter sämtliche Verträge (Handy, Sportstudio etc.) direkt mit dem 18. Geburtstag auf sie umgeschrieben hätte und zudem noch ca. 400 EUR für Kost und Logis verrechnen würde. Somit hätte sie keine Einkünfte und Papa sollte nun zahlen. Er hat sie in dieser Situation gebeten, ihm kurzfristig ihre konkreten Kosten nachzuweisen und bat um die getroffenen Vereinbarung mit der Mutter. Mit diesen Informationen wollte er mit ihr - obwohl immer noch kein Plan da war - das weitere Vorgehen absprechen und sich auf einen Zahlbetrag verständigen. Sie stimmte dem zu. Leider sind diese Informationen und Nachweise nie geliefert worden und sie hat unmittelbar den Kontakt abgebrochen.

Seit dem gab es seitens ihres Vaters immer wieder Versuche der Kontaktaufnahme, immer wieder lösungsorientiertes Hand-Reichen. Aber sie verweigert jede Kommunikation. Ob sie ihr Abitur bestanden hat und was sie im Anschluss tut, war unbekannt. Nun hat sie im Herbst seine Einkommens-Unterlagen angefordert, um Unterhalt berechnen zu können. Die Unterlagen der Mutter hat sie im Gegenzug nicht erwähnt oder zur Verfügung gestellt. Ihr Vater hat sich grundsätzlich dazu bereit erklärt, die Unterlagen zu liefern, wollte jedoch im Vorfeld ihre Bedürftigkeit nachgewiesen haben durch

a) Abiturzeugnis
b) Immatrikulationsbescheidung / Ausbildungsvertrag / sonstiges
c) Vermögensverzeichnis (das Mädel verfügt über Guthaben von mind. T€ 10)

Es passierte nichts - bis vor wenigen Tagen... Da flatterte Anwaltspost ins Haus. Der Papa ist natürlich der böse, man hat der guten Ordnung halber NOCHMALS (es war aber erstmals) das Abizeugnis und die Immatr.besch. mitgesandt und großzügig sein Einkommen geschätzt, die minderjährige Schwester vergessen etc., ihn in Verzug gesetzt und ein Gerichtsverfahren angedroht.

Weiterhin wurde erwähnt, dass kein Vermögen vorhanden sei. Dies ist aber definitiv unrichtig...
Wie kann man nun eine mehr oder weniger realistische Auflistung des Vermögens erreichen?

Es existieren Emails der Mutter in einem anderen Zusammenhang, wo sie erwähnt, dass "auf den Konten der Kinder genug Geld sei". Weiterhin gibt es definitiv Konten / Sparbücher / Wertpapiere, wo mein Partner als Vater bei der Einrichtung mitwirken musste und bis zum Eintritt der Volljährigkeit keiner Auflösung etc. zugestimmt hat.

Die Situation ist verzwickt... Mein Partner hätte gern ein Gespräch mit ihr und bedauert die entstandene Situation. Aber Töchterchen will trotz großspuriger Zusage neben dem Studium nicht ein wenig dazuverdienen (ja, sie muss nicht!)... und verweigert sich jeder Kommunikation. Am Ende geht das vermutlich aus wie das Hornberger Schießen. Eine vorläufig vorgenommene Berechnung Unterhalt durch einen Fachmann kam auf weniger als die o. g. 200,00 EUR und eigentlich hätte sie ihr Vermögen auch behalten können. Dieses Verhalten ist aber so nicht zu akzeptieren, auch wenn durchaus Verständnis darüber besteht, dass man auch mit 18 noch nicht immer erwachsen ist, Leitlinien benötigt und nicht von heute auf morgen ins kalte Wasser geworfen werden sollte. Das Verhältnis war nach unserer Wahrnehmung immer gut und sollte so einen Konflikt aushalten. Tut er aber nicht...


-- Editiert von Rotkäppchen123123 am 04.01.2018 13:51

-- Editiert von Rotkäppchen123123 am 04.01.2018 13:52

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Der Anwalt hat sich völlig korrekt verhalten.

Er hat unter Beifügung der relevanten Bescheinigung nachgewiesen, dass ein U-Anspruch besteht.
Des Weiteren hat er erklärt, das kein anrechenbares Vermögen vorhanden sei.

Der Vater ist gut beraten, wenn er jetzt seine zur U-Berechnung erforderlichen Daten zur Verfügung stellt.


10.000 € als Vermögen darzustellen, halte ich für übertrieben.
Mit 18 den Führerschein gemacht und 2000 bis 4000 € ggf sogar noch mehr, sind weg.
Dann noch ein paar Shoppingtouren, was Frau immer schon haben wollte, und ein weiterer Teil ist weg.

Will sagen: ohne andere Ansatzpunkte wird man gegen die Aussage des Anwalts nicht anstinken können.
Auch wenn das Konsumverhalten nicht den eigenen Vorstellungen entspricht.

Zitat (von Rotkäppchen123123):
Dieses Verhalten ist aber so nicht zu akzeptieren
Ich finde es ausgesprochen gut, dass sich eine unkundige Jungerwachsene anwaltlicher Hilfe bei einem Sachverhalt bedient, der bisher vermutlich nie rechstkonform geregelt wurde. Dass die bisherigen Regelungen nicht unbedingt gegen ihre Intressen waren, spielt dabei keine Rolle.

Hier geht es auch um die eigene Rechtssicherheit und Aufklärung über einen völlig unbekannten Sachverhalt.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Was die Mutter zahlt oder nicht zahlt, das spielt bei der Ermittlung des Unterhaltsanspruchs keine Rolle. Fakt ist, dass die Tochter wohl studiert, damit besteht ein Zahlungsanspruch. Zunächst ist zu überprüfen, ob BaföG in Betracht kommt, das ist vorrangig. Wenn nicht, sind die Eltern dran. Die Einkommen beider Elternteile sind zu bereinigen, auch um vorrangig zu berücksichtigende andere Unterhaltsberechtigte. Wenn das geschehen ist, addiert man die Einkommen, quotelt dann den Unterhaltsanspruch entsprechend den Verdiensten, nachdem man das Kindergeld in Abzug gebracht hat. Das ist voll anzurechnen. Und - die Quotelung darf nicht so ausfallen (zumindest bei unserem Oberlandesgericht), dass ein unterhaltsverpflichtetes Elternteil mehr zahlen muss, als es zu Zeiten vor der Volljährigkeit gezahlt hätte.

So, wenn der Zahlanspruch der Eltern dann in der Höhe feststeht (für jedes Elternteil einzeln), dann zahlt das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, direkt an das Kind auf sein Konto. Die Mutter muss sich mit dem Kind einigen, wie sie den Anspruch des Kindes ausgestaltet. Ob in Naturalien (ist gesetzlich vorgesehen) oder aber eben auf der Rille "Kostgeld." Das kann dem Vater aber wurscht sein.

Aus all dem ergibt sich dann auch die Vorgehensweise. Die Tochter muss nachweisen, was die Mutter verdient, damit man rechnen kann. Das würde ich dem Anwalt unter Fristsetzung schreiben. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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