Unterhalt ab 18 Jahren - welche Steuerklasse?

22. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Momo77
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)
Unterhalt ab 18 Jahren - welche Steuerklasse?

Hallo!
Wie ist es wenn das Kind 18 Jahre alt ist und zur Schule geht. Dann sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Gibt es Vorgaben welche Steuerklasse man haben muss?

Danke
Gruß
Momo77

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zitat:
Gibt es Vorgaben welche Steuerklasse man haben muss?


Vorgaben von wem wofür?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Momo77
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

Gericht, Ämter? Unter 18 Jahren darf der Unterhaltszahler z. B. nicht in eine schlechte Steuerklasse als 4 bzw. 1 wechseln.
Wenn es in der neuen Ehe vielleicht attraktiver ist in Steuerklasse 5 zu wechseln.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ach so, Sie meinen die Steuerklasse für den Unterhaltspflichtigen.

http://www.scheidung-online.de/finanzen---vermoegen/steuern/steuerlast-und-unterhalt/index.php:

Zitat:
Der Unterhaltspflichtige ist verpflichtet, steuerliche Vorteile, die ihm möglich sind, auch wahrzunehmen. Er muss daher Steuerfreibeträge, die ihm zustehen, auch eintragen lassen. Anderenfalls wird er einfach so behandelt, als hätte er die Freibeträge eintragen lassen, es wird also eine fiktive niedrigere Besteuerung angesetzt. Ebenso ist der Unterhaltsverpflichtete gehalten, in einer neuen Ehe mindestens die Steuerklasse IV zu wählen. Er darf also nicht Steuerklasse V nehmen. Tut er es dennoch, so wird der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens eine fiktive Besteuerung nach Steuerklasse IV zugrunde gelegt.

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Mal ganz platt formuliert, es kommen die Steuerklassen 1-6 in Betracht, je nach den Lebensumständen. Letztlich ist die Steuerklasse, die man wählt, ziemlich wurscht. Die endgültige Festlegung der Steuerlast erfolgt mit dem Steuerbescheid. Unterhaltstechnisch ist es nur so, dass man sein Einkommen nicht durch eine ungünstige Steuerklasse künstlich reduzieren darf. Dann wird so gerechnet, als sei die günstigere Steuerklasse gewählt worden.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Momo77
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

Mein neuer Partner verdient mehr und ich würde dann in Steuerklasse 5 wechseln. Möchte aber keinen Fehler machen wegen der Unterhaltsberechnung, mein Ex-Mann und ich müssen ja beide ab dem 18. Lebensjahr bezahlen.

Gruß Momo77

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Nochmals, es ist wurscht, in welcher Steuerklasse Du bist. Nur, Du musst Dich so behandeln lassen, als wärst Du in Steuerklasse 4.

wirdwerden

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Momo77
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

Ok, vielen Dank

Momo77

2x Hilfreiche Antwort

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