Unterhalt - Zwangsvollstreckung Titel

15. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Josy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt - Zwangsvollstreckung Titel

Mein Ex hat einen Kindesunterhaltrückstand von 700 DM, den ich gerne ausgeglichen hätte. Auch mit Jugendamt und Ratenzahlung ist er nicht bereit den Rest zu zahlen. Ich besitze auch einen Titel über die Höhe des Unterhaltes! Ich kann leider auf das Geld nicht verzichten, finde aber nirgens Unterstützung.
....vielleicht hier?
Danke Grüßli Josy

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sofern bereits ein Titel vorhanden ist und ansonsten keine Bereitschaft zum Ausgleich beim Unterhaltsschuldner besteht, wäre die Zwangsvollstreckkung geboten.
Am vielversprechendsten sind folgende Pfändungen:
- beim Arbeitgeber
- bei der Hausbank
- bei der Lebensversicherung
- Genossenschaftsanteile/Mietkaution etc.

Als letzte Möglichkeit bliebe noch die persönliche Zwangsvollstreckung. Bei deren Erfolglosigkeit auch die Möglichkeit zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung gegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Josy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wer leitet die Zwangsvollstreckung ein, muß ich mir einen Anwalt nehmen, und dann auch bezahlen, oder reiche ich nur den Titel ein ?
Danke Grüßli Josy

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#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Theoretisch kann jede Privatperson einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Praktisch erfordert die Zwangsvollstreckung außer der Vorlage des Titels zudem noch eine dezidierte Forderungsaufstellung nach Hauptforderung, Zinsen, Kosten etc. In aller Regel verfügen Anwälte und Inkassounternehmen über die erforderliche Software hierfür.
Spätestens wenn weitere Maßnahmen wie Pfändung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Durchsuchungsanordnung, Haftbefehl etc. nötig sind, kommen Sie wohl realistisch betrachtet nicht mehr um eine Einschaltung der o.g. Stellen herum.

Die Kosten trägt der Schuldner im Falle der erfolgreichen Vollstreckung, bei Erfolglosigkeit zunächsteinmal der Gläubiger.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cindy Fuchs
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Exmann will mir für eine Woche in den Ferien, in der er unsere Tochter bei sich hat, den Kindesunterhalt kürzen. Desweiteren will er Unterhalt einbehalten und dafür Kleidung für unsere Tochter kaufen. Darf er das?

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#5
 Von 
tertiax
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein getrennt lebender Mann ( 52 Jahre ) ist wieder Arbeitslos, findet keinen Job.Hatte Herabsetzung des Titels beantragt,womit die Kindesmutter nicht einverstanden ist.Sein Geld reicht gerade für sein Lebensunterhalt.Jetzt zahle ich seit zwei Monaten ein Teil für den Kindesunterhalt auf ihr Konto-da es zu Zwangsvollstreckung kommen soll.Kann ich das Geld zurück verlangen und was kommt noch auf Ihm zu eine Pfändung -er hat ja nichts.
Mit Freundlichen Grüßen
D.Unger

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