hallo liebes Forum
ich habe Fragen zur Unterhaltsberechnung.
Ich bin verheiratet .... wir haben 2 Kinder im Alter von 4 und 6 Jahren .
Da wir uns auseinander gelebt haben erwäge ich die Trennung von meinem Mann.
Er verdient etwa 2200 Euro , seit einem Jahr arbeite ich auf 400 Euro Basis. Wie würde der Unterhalt für mich und die Kinder berechnet ???
Vielen Dank
Wie würde der Unterhalt für mich und die Kinder berechnet?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
schau mal hier:
http://www.scheidung-online.de/eu.html
Dein Einkommen wird nach neuer Unterhaltsreform wohl ganz angerechnet und nicht mehr, wie früher, als überobligatorisch angesehen.
Ab Scheidung kann dich u.U. eine Vollzeit-Tätigkeit erwarten.
Für KU:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php
Grüßle
-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Hallo,
Dein Gehalt wird angerechnet, definitiv! abzüglich der 5%, (bei meine Ex waren es 25 Euro), wurde ich etwa übers Ohr gehauen?
sind es dann 380 Euro.
Bei dem Gehalt deines Mannes reicht die Aussage von 2200 Euro nicht aus. Wie sieht es mit Weihnachtsgeld Gratifikationen ggf. Dienstreisen aus. Es gibt Gerichte, die beziehen sogar den Vorteil durch die Anlage U mit ein. Das heißt die Steuervorteile, die Dein Ex dann hätte, werden direkt als Einkommen angerechnet. Tip an die Männer: Zieht um, laßt euch in D'dorf scheiden!
Wie sieht es mit Schulden aus?
Erst dann kann man genaueres sagen.
Von Vollzeit würde ich erst einmal nicht ausgehen, dafür sind die Kid's zu jung.
Freundliche Grüße
-- Editiert von Puma01 am 02.01.2008 23:38:30
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hallo Schwesterchen .... hallo Puma01
erst mal danke für Eure Antworten .
Puma01
wenn ich alle Fakten (Urlaubsgeld Weihnachtsgeld und Steuerrückzahlung )zusammen ziehe werden es monatlich 2300 Euro.Ich vergass bei Eröffnung dieses Beitrags zu erwähnen das mein Mann noch Spesen in Höhe von 300 bis 500 Euro hat ... Genaue Angaben dazu kann ich nicht machen.Variiert wohl jeden Monat. Nach eigenen Aussagen meines Mannes verwendet er die Spesen nicht in voller Höhe für berufliche Auslagen . Ich weiss wohl das es kein Problem sein würde getürkte Belege nachzuweisen ....
Ändert sich dadurch etwas ???
lieben Gruss firlefans
Bei Kindern in Alter von 4 und 6 kann man doch sicher nicht gezwungen werden, vollzeit arbeiten zu gehen, oder?
Hallo,
ganz kurz bin eigentlich auf dem Sprung.
Aus OLG D'dorf Stand 01.07.07:
1.4 Auslçsungen und Spesen sind nach den Umstnden
des Einzelfalls anzurechnen. Soweit solche Zuwendungen
geeignet sind, laufende Lebenshaltungskosten zu ersparen,
ist diese Ersparnis in der Regel mit 1/3 des Nettobetrags
zu bewerten.
Nadja24,
grundsätzlich kommt es immer auf den Umstand an. Werden die Kinder betreut kann dir zumindest eine Halbtagstätigkeit zugemutet werden. Wir wissen noch nicht wie die Richter urteilen nach der Gesetzesreform, näheres kann ich dir ab 21.01.07 sagen
Freundliche Grüße
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