Unterhalt Volljährige im Studium

27. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
alphares.org
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)
Unterhalt Volljährige im Studium

Hallo,

man ist als Unterhaltspflichtiger ja den Unterhalt für die Erstausbildung schuldig. Weiterhin für ein auf diese Ausbildung aufbauendes Studium. Wie verhält es sich bei dieser Konstellation mit dem Master Abschluss? Muss der dann auch noch finanziert werden, also Erstausbildung, Bachelor und Master?

Vielen Dank für die Antworten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Du, das kann man pauschal so nicht beantworten. Als seinerzeit das verkürzte Studium mit dem Bachelor-Abschluss eingeführt wurde, da hat man vergessen, dass man fundiertes Wissen eben in gewisser Zeit gar nicht bekommen kann. Deshalb wurde durch den "Master" dann aufgestockt. Was also vorher Vor-Diplom und Diplom war, das ist jetzt also Bachelor und Master. Du kannst z.B. nur Architekt werden mit dem Master-Abschluss, Dich als Psychologe selbständig machen mit der Qualifikation. Es kommt also auf das Berufsziel an.

wirdwerden

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