Hallo, ich habe eine frage bzgl. der unterhaltansprüche gegen meinen vater.
Zuerst einmal: Meine eltern waren nicht verheiratet, aber die vaterschaft wurde anerkannt.Ich habe keinen kontakt zu meinem vater, meines wissen nach ist er frührentner o.ä.. Er ist verheiratet und ich habe eine halbschwester. Soweit ich weiß geht es ihm finanziell aber nicht schlecht. Soviel dazu...
Ich habe dieses jahr eine berufsausbildung zum zerspanungsmechaniker abgeschlossen und werde im oktober von bielefeld nach köln ziehen um dort ein maschinenbau studium zu beginnen.
Ist mein vater auch nach einer angeschlossenen berufsausbildung mit folgendem (meines erachtens nach sinnvolen maschinenbaustudium) unterhaltspflichtig ?
Weiter wäre für mich sehr interessant ob man unterhalt rückwirkend für unterhaltspflichtige jahre, in denen nicht gezahlt wurde, erhalten kann.
Leider muss ich sagen, dass meine mutter ihre ansprüche nie wirklich voll geltend gemacht hat. Da ich nun aber mittlerweile selber alt genug bin, möchte ich das mal selber in die hand nehmen und mich nicht mehr vera***** lassen. Meine mutter arbeitet 10std. am tag und kommt gerade so zurecht, mein vater dagegen fuhr das letzte mal nen SL Benz und lebt im schnieken eigenheim.
Vielen dank für eure hilfe !!!!!!
-- Editiert von MaschPa am 31.08.2005 02:43:30
Unterhalt Vater nach berufsausbildung und folgendem studienbeginn
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Für die Vergangenheit kannst du keinen Unterhalt mehr verlangen, es sei denn, es lag ein Unterhaltstitel (vom Jugendamt, Gericht) vor und der Vater hat nicht gemäß dieses Titels gezahlt.
Da die Vaterschaft bereits anerkannt wurde (die Vaterschaft also geklärt ist), hätte der Unterhalt eingefordert werden können. Hat die Mutter (als Sorgeberechtigte) dies nicht getan, so kannst du dies nicht gegen den Vater geltend machen.
Da dein Studium zeitlich und fachlich an deine Berufsausbildung anknüpft, wird dieses als Teil deiner Erstausbildung gewertet. Somit hast du weiterhin einen Unterhaltsanspruch. Dein Bedarf beträgt 640€ pro Monat (Erhöhung um 40€ ab 01.07.05). Das Kindergeld und etwaige eigene Einkünfte sind voll anzurechnen. Den verbleibenden Restbetrag (der dadurch nicht gedeckt ist) kannst du gegenüber Vater und Mutter geltend machen. Die Verteilung richtet sich dann nach den jeweiligen Einkommens- und Familienverhältnissen der beiden.
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Vielen dank schonmal für die raschen antworten, ihr habt mir sehr weitergeholfen !
Wie ist es denn dann mit meinem bafög. Wenn ich bereits diese 640€ unterhalt erhalte, wird dieses voll angerechnet !?
--- editiert vom Admin
Hallo!
Wenn die Eltern Unterhalt zahlen, fällt das BAföG natürlich weg, ev. - je nach Leistungsfähigkeit der Eltern - nur teilweise. Bekanntermaßen müssen ja beide Eltern die entsprechende Anlage ausfüllen und unterschreiben. Auch Einkommensnachweise (Steuerbescheid, Rentennachweise u.s.w.) werden verlangt.
Hierüber hast du sicherlich die Möglichkeit, deinen Vater zur Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse zu bewegen.
Ich würde an deiner Stelle dem Vater die Anlage zum BAföG-Antrag zukommen lassen und ihn bitten, diese auszufüllen und mit Anlagen zurückzuschicken - wenn du Glück hast, sparst du dadurch einen Anwalt und eine Unterhaltsklage. Falschangaben im BAföG Antrag sind nämlich strafbar!!
Gruß
Susi5
Bevor du Unterhalt bekommst, muss natürlich dein BaföG-Anspruch geprüft werden. Bekommst du welches, dann müssen deine Eltern weniger Unterhalt zahlen (aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse bekommst du ja dann den Zuschuss). Das BaföG ist dann also als eigenes Einkommen zu betrachten.
In Summe stehen die also nie mehr als die 640€ zu, es sei denn, du verdienst alles selbst (und mehr).
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