Unterhalt Vater

30. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.08.2016 11:01:17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Vater

Hallo, ich brauche mal Hilfe. Mein Patner und ich sind seid 10 Jahren zusammen und haben eine Tochter 3 Jahre. Er hat schon eine Tochter die 12 Jahre ist. Nie dürfte er sie sehen, Briefe kamen zurück... Alles ging immer über das Jugendamt. Aber zahlen dürfte er. Nun war das nicht immer viel berufsbedingt aber er hat gezahlt. Nun hat die Mutter (seine ex) dem Jugendamt die beistandschaft oder wie das heißt entzogen. Die Dame vom Jugendamt meinte am Telefon zu uns nach dieser Nachricht, das sie als Jugendamt jetzt nichts mehr damit zu tun haben. Und die Mutter sich bei uns melden muss um den Unterhalt einzufordern.
Stimmt das? Oder wie müssen wir uns jetzt verhalten?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Die Dame vom Jugendamt meinte am Telefon zu uns nach dieser Nachricht, das sie als Jugendamt jetzt nichts mehr damit zu tun haben.

Das ist richtigt.
Zitat:
Und die Mutter sich bei uns melden muss um den Unterhalt einzufordern.

Nein, das habt ihr sicherlich falsch verstanden. Der Unterhalt muss im bisherigen Umfang weiterbezahlt werden; ein etwaiger Titel gilt weiterhin.
Zitat:
Stimmt das?

Das heißt lediglich, dass das Jugendamt raus ist; ggf. wird die Mutter einen Rechtsawalt einschalten.
Zitat:
Oder wie müssen wir uns jetzt verhalten?

Der Unterhalt sollte weiterhin, wie vereinbart, gezahlt werden.

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#2
 Von 
guest-12302.08.2016 11:01:17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Zahlungen gingen bei uns über das Jugendamt und nicht an die Mutter.

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#3
 Von 
guest-12302.08.2016 11:01:17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt wir haben kein Daten der Mutter.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Es ist bekannt wo die Mutter wohnt, da kann man ja mal nachfragen, am besten schriftlich in einem netten kurzen Brief, ich würde - der Nachweisbarkeit wegen - ein Einwurf-Einschreiben draus machen, nach den Kontendaten fragen und um schriftliche Mitteilung bitten, damit hier Verständigungsprobleme von Anfang an ausgeschlossen werden können.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Da die Briefe zurückkamen scheint ja die Adresse der Mutter nicht bekannt zu sein. Da bleibt dann nur, die Mutter zu suchen ( z.B. über das Einwohneramt) oder das JA zu bitten, die Mutter aufzufordern, die Kontaktdaten rauszugeben. Das Schreiben wäre dann auch als Einschreiben zu verschicken.

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#6
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zunächst mal ist die Frage zu beantworten, ob es einen Titel gibt. Denn das ist noch völlig offen geblieben in diesem Thread.

Wenn es keinen Titel gibt, dann ist die Aussage des Jugendamts vollkommen richtig: ihr könnt gelassen abwarten, bis sich die Kindesmutter bei euch meldet. Legt aber den Unterhalt beiseite, damit ihr zahlungsfähig seid, wenn die Kindesmutter ihre Forderung geltend macht.

Wenn es aber einen Titel geben sollte, dann ist der Unterhalt weiter zu bezahlen. Da jedoch keine Bankverbindung vorhanden ist und diesbezügliche schriftliche Anfragen wegen der fehlenden Adressdaten nicht möglich sind bzw. nicht beantwortet werden, könnt ihr auch in diesem Fall abwarten bis sich die Kindesmutter meldet. Denn Unmögliches kann niemand von euch verlangen ... schließlich muss die Kindesmutter eine verbindliche Aussage zum Zahlungsweg machen. Nachher zahlt ihr auf das falsche Konto und dann könnte das Geld weg sein!

Wenn es einen Titel gibtl, dann könnte die Kindesmutter nach Ausbleiben der Unterhaltszahlungen tatsächlich den Gerichtsvollzieher losschicken. In diesem Fall, solltet ihr dem Mann, sobald ihr Nachricht von ihm erhaltet, die Sachlage erklären und sofort den ausstehenden Unterhalt auf ein von ihm benanntes Konto einzahlen. Dann bleibt die Kindesmutter auf den Kosten sitzen.

Meine Einschätzung: die Kindesmutter hat die Beistandschaft ja nicht gekündigt, weil sie kein Geld mehr will, sondern weil sie meint zuwenig Geld zu bekommen. Die wird sich vermutlich schon bald von selbst melden! :)


-- Editiert von Marcus2009 am 31.07.2016 08:32

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass ein Titel existiert. Da ist das Jugendamt immer und ausnahmslos hinterher. Das ist die eine Seite. Jetzt kommen wir zur anderen. Die Beendigung der Beistandsschaft durch Telefonat? Ja, was ist das denn? Marcus, wenn ich Dich anrufe und erkläre, ich sei Michelle Obama, glaubst du mir dann? Auch eine Beistandsschaft muss ordnungsgemäß abgewickelt werden. Das bedeutet, der Vater muss schriftlich die Beendigung mitgeteilt bekommen und auch den Hinweis darauf, wohin in Zukunft der Unterhalt zu zahlen ist. Ein "ich weiss was, was Du nicht weisst," das ist im System nicht vorgesehen.

Ich würde bis zur Klärung das Geld weiter an das JA überweisen. Es handelt sich um Fremdgeld, was das JA weiter zu leiten hat, oder aber zurück überweisen muss. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, den Unterhalt bei dem Amtsgericht zu hinterlegen. Oder aber, über die altmodische EMA-Anfrage die Adresse zu ermitteln, und das ganze per V-Scheck zu regeln. Gibt es eigentlich noch den guten alten Geldbriefträger? Dann wäre es auch einfach über die Post zu regeln.

wirdwerden

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Kann man eigentlich auch Unterhalt hinterlegen bei Gericht um so einer ZV vorzubeugen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es gibt weiterhin die Möglichkeit, den Unterhalt bei dem Amtsgericht zu hinterlegen.

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