Aus dem Urteil: „Die Jugendamtsurkunde wurde errichtet am 21.09.2004. Die Jugendamtsurkunde wurde der Klägerin jedoch erst am 19.10.2004 zugestellt. Die Klage wurde am 05.10.2004 eingereicht.
Die Beklagte hätte die Möglichkeit gehabt nach Erstellung der Urkunde am 21. September2004 die Klägerin in Kenntnis zu setzen.“
Die Urkunde wird durch das Jugendamt verschickt. Aus diesem Grunde hat mir das Jugendamt beim 1. Termin geraten, die Urkunde nicht zu errichten, weil die höher gestellte Urkunde des Vaters noch nicht vorlag.
Sicher hätte ich informieren können.
Dieses Urteil heißt für mich, ich hätte es gemusst.
Woher hätte ich das wissen sollen?
Muss ich wirklich die Kosten dieses Verfahrens tragen?
Unterhalt Urkunde - Haftung für Zustellung
13. Mai 2005
Thema abonnieren
Frage vom 13. Mai 2005 | 19:24
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 7x hilfreich)
Unterhalt Urkunde - Haftung für Zustellung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Mai 2005 | 19:28
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
Und jetzt?
Schon
267.983
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten