Unterhalt... Trennung, Scheidung ...

24. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
beginner2012
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 76x hilfreich)
Unterhalt... Trennung, Scheidung ...

Ich bin seit 7.12.2009 verheiratet. Mein Mann hat keine Lust zu arbeiten. Er ist Ausländer und spricht kaum Deutsch. Weigert sich den Intergartionskurs zu absolvieren.
Auch gewalttätig. Nun er sagt immer wieder er will sich trennen und mich auf Trennungsunterhalt und nach Scheidung auf Unterhalt verklagen.

Mein Sohn wohnt noch zu Hause und geht zur Schule.

Ich verdiene 1740€ netto und bin 60% Schwerbehindert.
Zahle alles (Miete 470, Strom 85, Gas 107, GEZ 17,98, Telefon 33,95, Buskarten Sohn und mich (2 x 57,92), Kredit 514, Kreditkarte 150 €. Würde er was bekommen?
Mein Mann ist kerngesund (eventuell bipolar)aber ein sehr, sehr guter Schauspieler.
Hat mein Sohn VORRANG!!!

Würde der Mann etwas bekommen??

Ich möchte mich trennen, aber nicht ohne etwas dastehen.



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20 Antworten
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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo beginner2010,

Wie alt ist euer Sohn?

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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#3
 Von 
beginner2012
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 76x hilfreich)

Es ist mein Sohn. Mein Mann und ich haben keine Kinder. Mein Sohn ist 19 Jahre alt.
Hat sich mein Mann ja super von seine "Freunden" erklären lassen.

Also erst mein Sohn (unterhaltsberechtigt) dann mein Mann. Oder sehe ich das falsch??

Sohn so 500€ bleibt für den arbeitsscheuen 200€??

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#4
 Von 
beginner2012
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 76x hilfreich)

@nick

Da ich meinen Mann mit durchziehe und er rein nichts dazu steuert: Ja von mir aus kann er verhungern. Habe auch herausgefundenm das er andere Leute mit seinen Papieren arbeiten lässt.

Das soll er einem Richter mal erklären. Hat auch 3000€ Provision für den Verkauf von Autos bekommen. Alles immer auf sein Konto. Man bekommt wie beim Puzzle alles in Teilchen mit!
Da soll ich noch Unterhalt zahlen? Schwerbehinderte kann man wohl ausnutzen. Wenn dem so ist, werde ich arbeitslos. Besser als ihn durchzufüttern!!

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo beginner2010 ,

Bekommt der Sohn Unterhalt von seinem leiblichen Vater?

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

So, jetzt geht es erst einmal darum, schnell die Trennung herbei zu führen. Das bekommst Du alleine nicht hin. Geh sofort zum Anwalt. Ich vermute mal, Dein Mann kommt nicht aus dem EU-Bereich? Dann wird er nämlich alles dran setzen, die 3 Jahre voll zu bekommen, um dann in Deutschland bleiben zu können.

Folgende Schritte sind zu berücksichtigen: Trennung gerichtsfest herbeiführen, Ausländeramt benachrichtigen, Zuweisung der Wohnung (wohl schon vorher von Dir gemietet?) zur gemeinsamen Nutzung. Das wäre so der erste Schub. Dann geht es um Unterhalt. Sofern Du für das Kind vom Vater keinen Unterhalt bekommst, ist der nach Bereinigung des Einkommens in Abzug zu bringen. Erst dann kommt der Mann dran. Wenn Du aber ab Januar in Steuerklasse eins marschierst (wegen der dauerhaften Trennung) bleibt da für ihn nichts übrig, zumindest nicht viel.

Aber, das schaffst Du nicht alleine. Sollte er nach der Aufforderung durch Deinen Anwalt, die Wohnung zu verlassen, gewalttätig werden, bitte sofort die Polizei rufen. Die können ihn nach den Gewaltschutzgesetzen der Länder der Wohnung verweisen. Zwar nur für kurze Zeit, aber immerhin. Die Zeit wäre dann zu nutzen, um eine Zuweisung der vormals ehelichen Wohnung zur alleinigen Nutzung bei Gericht durch zu setzen.

wirdwerden

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#7
 Von 
beginner2012
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 76x hilfreich)

@edy

Nein ich habe nie Unterhalt bekommen, da mein EX US Amerikaner ist und ich ihn nicht finden kann.

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#8
 Von 
beginner2012
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 76x hilfreich)

@wirdwerden

Danke! Nun die Wohnung hatte ich schin vorher, der Mietvetrag ist nur in meinem Namen. Ändert das was?



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#10
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Nick, wie kommst du auf 304 Euro? "Je nach Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichtes wird der Tabellenbetrag oder der Zahlbetrag (Tabellenbetrag minus Kindergeld) der Düsseldorfer Tabelle in Ansatz gebracht" als Unterhaltspflicht der Mutter. Bei einem volljährigen Schüler ohne eigenes Einkommen sind das hier doch 513€ oder, wenn das Kindergeld in Abzug geht, 329€?
Der Selbsbehalt kann unter anderem erhöht werden, wenn die unterhaltspflichtige Ehefrau trotz intensiver Wohnungssuche nicht mit dem dort vorgesehenen Mietanteil auskommt, was bei schwerbehinderten häufiger zutreffen könnte.

Bei den Kredit muss man mal sehen, ob der ehebedingt oder jedenfalls eheprägend war. Wenn die TE den alleine bedient, ist er vermutlich in Abzug zu bringen.

Ich meine allerdings auch, der erste Schritt sollte die gerichtsfeste Trennung vom Ehemann sein. Am besten geht das mit einem Umzug.

Die Tatsache, dass er keine Lust zum Arbeiten oder auf Integrationskurs hat, kann sie ihm nicht vorwerfen, da sie ihn offenbar ja schon so geheiratet hat.

Und:

quote:
Ich möchte mich trennen, aber nicht ohne etwas dastehen.
Du stehst dann ohne Ehemann da. Wenn er vorher schon Geld gekostet hat, wird er das noch ein Weilchen weiter tun, aber spätestens nach drei Jahren, bei der Scheidung, wird es wieder besser...

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#11
 Von 
fatal
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo Beginner,
mit so einem Exemplar war auch ich einmal verheiratet. Allerdings nicht gewalttätig und auch kein Ausländer. Aber ihn mein Leben lang durchzufüttern dazu hatte ich irgend wann auch keine Lust mehr.
Du solltest auf jeden Fall die Trennung einleiten. Ja, er kann der Wohnung polizeilich verwiesen werden für einige Zeit, wenn er gewalttätig wird.

Er kann Trennungsunterhalt verlangen. Aber dazu muß er ihn erstmal schriftlich einfordern. Trennungsunterhalt ist nur bis zur Scheidung zu zahlen. Nachehelicher Unterhalt wird ihm wohl eher nicht zugesprochen werden, da die Ehe nur kurz war und auch keine Kinder da sind.

Ich würde mich da nicht bange machen lassen. Geh zu einem Anwalt und laß Dich beraten und zu einem Frauenhilfe-Verein. Da bekommst Du auch gute Infos.

Und alles sammeln, aufschreiben, kopieren etc. pp.

Viel Glück!
Fatal

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"a.b."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo

quote:
Ich verdiene 1740€ netto und bin 60% Schwerbehindert.

Nach Bereinigung werden ca.1650€ relevantes EK zur Berechnung stehen.
1650€ minus 329€(KU)=1321€

Kommt nun drauf an ob der Kredit anrechenbar ist.

Wenn nein, würde ich mal mit ca.200-250€ für ihn rechnen.

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

-- Editiert edy am 24.11.2011 15:28

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#13
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

den Kredit würde ich als eheprägend ansehen und wäre somit zu berücksichtigen.
Auch hat der Sohn, solange er zur Schule geht, Vorrang.
Gibts eigentlich für ihn Schüler-Bafög?

Verbliebe kein Raum für den werten Ehegatten.

Müsste dein Mann nach Scheidung das Land verlassen?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#14
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)






quote:
Mein Mann hat keine Lust zu arbeiten. Er ist Ausländer und spricht kaum Deutsch. Weigert sich den Intergartionskurs zu absolvieren.
Auch gewalttätig. Nun er sagt immer wieder er will sich trennen und mich auf Trennungsunterhalt und nach Scheidung auf Unterhalt verklagen



§ 1579 Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit

Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil
1.
die Ehe von kurzer Dauer war; dabei ist die Zeit zu berücksichtigen, in welcher der Berechtigte wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nach § 1570 Unterhalt verlangen kann,
2.
der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt,
3.
der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Verpflichteten oder einen nahen Angehörigen des Verpflichteten schuldig gemacht hat,
4.
der Berechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat,
5.
der Berechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt hat,
6.
der Berechtigte vor der Trennung längere Zeit hindurch seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt hat,
7.
dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt oder
8.
ein anderer Grund vorliegt, der ebenso schwer wiegt wie die in den Nummern 1 bis 7 aufgeführten Gründe.

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#15
 Von 
beginner2012
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 76x hilfreich)

Erst einmal ein DANKE an alle.

Der Kredit ist vor der Ehe.

Ob er das Land verlassen müsste? Denke schon. Wir leben erst seit dem 21.04.2010 zusammen in einer Wohnung. Vorher war er in einem anderen Bundesland (Duldung)
Dieses Jahr hat er 3 Jahre AE bekommen.

@von meri
§ 1579 das muss ich mir merken!!

Ja ich sammle beweise. Auch von den körperlichen Angriffen (soweit man diese sieht/sah)

Danke, danke und noch einmal danke!!!!!!!!!




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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
beginner2012
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 76x hilfreich)

@Loddar

Bafög meint ich verdiene BRUTTO zuviel und mein Sohn lebt ja noch zu Hause.


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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Jedenfalls solltest Du nicht aus der Wohnung ziehen. Du wärst als alleinige Mieterin weiterhin zur Zahlung der Miete verpflichtet. Und zwei Mieten, das kannst Du bei Deinem Gehalt nicht stemmen, dann bist Du ruinert.

Ich wiederhole mich. Geh zum Anwalt. Den brauchst Du ohnehin. Der soll Deinen Mann anschreiben. Auffordern, sich eine eigene Bleibe zu suchen. Das wird er nicht machen. Der nächste Schritt ist dann die Zuweisung der Wohnung zur alleinigen Nutzung.

Und beim nächsten körperlichen Angriff sofort die Polizei eingreifen lassen, die können ein Betretungsverbot aussprechen, welches zeitlich befristet ist (Gewaltschutzgesetz). Das müsste dann vom Gericht bestätigt werden und entfristet werden. Der Anwalt weiss, wie man das macht. Also, marschier da jetzt und sofort hin, damit du vorbereitet bist. Das mit dem Unterhalt würde ich vernachlässigen. Wenn bei Deinem Gehalt was übrig bleibt für Unterhalt, dann wären das ein paar Euronen, immer bezogen auf auf die Trennungszeit. Nicht mehr. Konzentrier Dich aufs wesentliche, den Kerl los zu werden!

wirdwerden

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#18
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

@beginner:
der §1579 BGB ist zwar irgendwann auch interessant für dich, aber er steht im BGB unter "Untertitel 2 - Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 - 1586b)"
Was wir oben diskutiert hatten, war der TRENNUNGSunterhalt, der zu zahlen ist, solange die Ehe noch besteht, also bis zur Scheidung. Dass er danach nichts bekommen wird, hat hier noch niemand angezweifelt.

Ansonsten ist den schon gemachten Aufforderungen nichts hinzuzufügen. Konzentriere dich darauf, dich zu trennen und nicht, ihm zu schaden (Melden bei der Ausländerbehörde gut und schön, aber wichtig für dich ist die Scheidung, nicht seine Ausweisung!)

-- Editiert quiddje am 25.11.2011 12:57

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#19
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Dass er danach nichts bekommen wird, hat hier noch niemand angezweifelt.


Unterhaltsbedürftig ist, wer sich nicht selbst unterhalten kann. Nachdem bereits 15-jährige dazu angehalten sind, sich ihren Unterhalt selbst durch A r b e i t zu verdienen, hege ich starke Zweifel, ob hier das Wort Trennungsunterhalt überhaupt in den Mund genommen werden sollte.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Der Trennungsunterhalt für Verheiratete hat nichts mit dem Unterhalt zu tun, der nachehelich zu zahlen ist, oder aber mit Kindesunterhalt. Der Trennungsunterhalt hat faktisch nur eine Voraussetzung: ein Ehepartner muss weniger verdienen als der andere. Nur, sie verdient doch nicht viel. Das ist doch hier nun wirklich nicht das Hauptproblem.

@ quiddje: sobald sie getrennt ist, muss sie dieses dem Ausländeramt melden. Das ist insoweit kein "Nebenkriegsschauplatz." Dazu hat sie sich nämlich gegenüber dem Ausländeramt verpflichtet.

wirdwerden

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