Unterhalt - Tochter in Ausbildung hat eigenes Kind

11. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ralfi_Klein
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 9x hilfreich)
Unterhalt - Tochter in Ausbildung hat eigenes Kind

Hallo,
hab da mal eine Frage:
Ein volljähriges Kind begann eine 3-jährige Lehre und bekam kurz vor Abschluss im 3. Lehrjahr ein Kind.
Nach einem Jahr Erziehungsurlaub will sie das 3. Lehrjahr wiederholen.
Wie wird denn nun der Bedarf ermittelt, da soweit mir bekannt ist, der Vater des volljährigen Kindes ja nur dem Kind selbst Unterhalt schuldet und nicht dem Enkel. Der Bedarf wäre also 670 €. Das Kind bekommt 500 Euro Netto Lehrlingsgeld und 184 Kindergeld, abzgl. Werbungskosten wäre das so gut wie gedeckt, Mietkosten sind ca. 320 Euro. Das Kind lebt auch nicht mit dem Vater des Babys zusammen und der Vater des Babys hat bereits ausgelernt.
Für das Baby sollte ja dann der Vater des Babys aufkommen, mit Kindesunterhalt bzw. Betreungsunterhalt, wenn das Kind in eine Tagesstätte geht? Hinzu kommen auch noch die 184 Kindergeld für das Baby.
Oder wird das anders gerechnet?
Danke!
LG Ralfi_Klein

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Ralfi_Klein,

der Vater des Babys ist dem Baby und der Mutter zu Unterhalt verpflichtet.

Der Mutter mindestens die ersten 3 Jahre. ( wenn er leistungsfähig ist).

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ralfi, ich hab mir noch mal die alte Anfrage von Dir angeschaut. Es geht doch im Prinzip um nachfolgendes: Es existiert ein Vergleich. In diesem Vergleich ist die Schwangerschaft natürlich nicht vorgesehen. Deshalb ist die Frage, wie mit der neuen Situation umzugehen ist. Wenn die junge Mutter die Prüfung als Externe jetzt hätte absolviert, dann wäre das unterhaltstechnisch das Ende der Fahnenstange gewesen.

Aber, sie will ja offensichtlich das ganze Jahr wiederholen, da haben wir eine andere Situation. Für dieses Jahr der Pause bist Du nicht zuständig. Das ist der Vater, da gibt es Elterngeld, das ist schlicht und ergreifend ihre Angelegenheit.

So, nach dem Jahr, was passiert da? Grundsätzlich ist der Vater des Säuglings zwar verpflichtet, auch für den Unterhalt der jungen Mutter zu sorgen. Aber, auf der anderen Seite schulden die Eltern die Ausbildung ihres Kindes bzw. dessen Finanzierung. Wenn ich es richtig sehe, dann geht es um ein Jahr und 50€ im Monat. Ich würde der Tochter schriftlich mitteilen, dass Du die Zahlungen sofort wieder aufnimmst, sobald sie wieder in einer Ausbildung ist. Denn wegen insgesamt 600 € ein mords Terz zu machen, das lohnt sich einfach nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ralfi_Klein
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

danke euch beiden. Der kontakt ist ja nicht gänzlich mieß.
Mal sehen, was ich mache, istz ja auch noch bisschen Zeit.

LG ralfi_klein

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