Unterhalt Tochter 10 Jahre / Vater Insolvenz

28. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
4ngel1983
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt Tochter 10 Jahre / Vater Insolvenz

Hallo :)

Ich habe folgendes Problem,


Ich habe bis zum 01.12.2013 Unterhalt durch die Unterhaltsvorschusskasse für meine Tochter bekommen, nun viel dieser natürlich weg , also ging ich zu einem Anwalt dieser hat mich aber nur geld gekostet und geholfen hat er mir nicht.

Nun ist der Vater meiner Tochter in die private Insolvenz gegangen.

Was kann ich tun ? Wir brauchen das Geld dringend!!

Habe ich überhaupt eine chance wenn der Vater arbeitslos ist und in die private Insolvenz gegangen ist?

habe ich das recht zu erfragen ob er nun wieder Arbeit aufgenommen hat?


Ich hoffe inständig das mir hier jemand helfen kann ?!


LG Angela

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Nur ein Vater der auch leistungsfähig ist, kann Unterhalt bezahlen. Ein gewisser Selbstbehalt steht ihm selber zu. Was sagt den dein Anwalt, ich denke er wird doch Einsicht in die Akten haben?
Es gibt auch viele Gründe warum Väter in die Insolvenz gehen. Leider gibt es Mütter die die Väter aussaugen, dann verstehe ich solche Dinge. Ich weiss, von was ich rede. Ich wurde auch jahrelang ausgesaugt, bis ich in weitere Instanzen ging und mein Geld zurückbekam. Keine einfache Zeit. Ich wünsche Dir, dass du die Dinge mit deinem Ex so klären kannst, dass es auch ohne Anwalt zu schaffen ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

Unterhalt ist von der Insolvenz ausgenommen. D.h. er muss den Unterhalt trotz Insolvenz zahlen. Sollte er dies nicht tun, bekommt er keine Restschuldbefreiung, d.h. er hat weiterhin alle Schulden.

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12x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
also von Aussaugen kann ja hier wohl kaum die Rede sein!
Auch die Insolvenz enpflichtet nicht Unterhalt zu zahlen. Dem Kind steht Auskunft über die Einkommesverhältnisse des KV zu, sollte er über dem Selbstbehalt verdienen muß er sehr wohl Unterhalt bezahlen, ob seine Gläubiger ihn dann derartig aussaugen wie die Ex den armen Mio kann er KM dann wurscht sein.
Du kannst deine Tochter entweder von einem RA vertreten lassen oder beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten, letzteres ist kostenlos.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
4ngel1983
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich danke euch Allen das ihr euch die Mühe gemacht habt mir mit euren Beiträgen zu helfen!!


Habe jedem eine PM geschickt.


Ich wünsche euch noch ein schönes Wochenende !

( Ein Großer Mensch ist , wer sein Kinderherz nicht verliert ) Confuzius :)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Hi Angela,

Also, in den vorangehenden Postings geht einiges gründlich durcheinander!

Wenn der Vater deines Kindes in Insolvenz geht, dann bleibt er erst mal vorrangig unterhaltspflichtig. D.h. zunächst ist Kindesunterhalt zu zahlen und erst dann kommen die übrigen Gläubiger dran.

Wenn aber bisher Unterhaltsvorschuss gezahlt wurde, dann vermute ich mal, dass das Jugendamt genau nachgeschaut hat, ob beim Kindesvater etwas zu holen ist. Dies ist offensichtlich nicht der Fall.

Was soll jetzt ein Rechtsanwalt machen, was nicht schon vorher durch das Jugendamt versucht worden ist? Wo kein Geld und kein Vermögen ist, da ist eben auch nichts zu holen! Insofern hast du das Geld beim Anwalt nach meinem Dafürhalten zum Fenster rausgeschmissen.

Was ist zu tun?

Ich nehme an, dass der Unterhalt tituliert ist. Dann solltest du sehen, dass du die Forderung regelmäßig geltend machst, damit die Schulden auflaufen. Im Rahmen der Insolvenz, solltest du beantragen, dass die Unterhaltsschulden von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden. Dann beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Sollte der Mann jemals wieder zu Geld kommen, dann kannst du per Gerichtsvollzieher zulangen.

Aber dadurch siehst du eben zunächst mal auch kein Geld. Und das brauchst du offensichtlich ganz dringend.

Du erhältst Kindergeld. Außerdem solltest du die dir zustehenden staatlichen Unterstützungen beantragen. Darüber kannst du dich im Forum "Sozialrecht und staatliche Leistungen" informieren. Das sollte zu einem bescheidenen Leben reichen.

Dein Kind dürfte vermutlich in die Schule gehen. Und da kannst du wenigstens einen Halbtagesjob annehmen. Damit kannst du dann in gewissen Grenzen die staatlichen Leistungen noch aufstocken.

Die Bäume werden nicht in den Himmel wachsen! Aber zum Leben wird es allemal reichen. Bessere Optionen hast du halt leider nicht ...

Gruß
Marcus



-- Editiert Marcus2009 am 28.06.2013 21:25

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
4ngel1983
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi Marcus,

lieben Dank für deinen ausführlichen Beitrag.

Außergerichtlich ist da leider nichts zu regeln , auch wenn ich das 2 jahre lang versucht habe.

Ich weiß nur das der Titel den das Jugendamt damals erwirkt hat bis 2014 gilt.

Die Information das ich das zeitig immer wieder neu beantragen muss war mir auch neu und hilft mir definitiv weiter :)

Was meinen ehemaligen Anwalt betrifft war dieser sehr wahrscheinlich wirklich nur darauf aus geld mit meiner misere zu verdienen, das waren immerhin knapp 400 euro die ich angespart hatte für meine tochter nur dafür das er Informationen über den Kindsvater einholt, naja man wird klüger !!!


Der Kindsvater hat außerdem 2 mal verschwiegen neue Arbeit zu haben , was mir früher zu Ohren kam als irgendeinem amt und ich den ämtern das mitteilen musste.



Naja alles in allem tue ich das für meine Tochter und nicht um dreckige Wäsche zu waschen wie man so schön sagt und das sollte im vordergrund stehen!!!



Ganz lieben Dank nochmal und ein schönes WOchenende :)

LG Angela

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

@amako
Hallo Andreas, ich bin durchaus ein Mensch, der versucht, die Wogen zu glätten, als Benzin ins Feuer zu giessen. Wenn ein Vater nachweislich berentet wird, etliche Gutachten aussagen, dass er nicht mehr leistungsfähig ist, ich aber von Gerichtsvollziehern und Jugendamt über Jahre schikaniert werde.Richter einfach nicht wollen, dann ist das einfach nicht mehr korrekt. Ich habe es geschafft nach vielen Jahren Terror, die Sache in die nächste Instanz zu schieben und siehe da hatte schon ein einziges Gutachten ausgereicht.Ich weiss, dass ein unterschriebener Titel kaum nicht mehr los zu bekommen ist. Ich habe es geschafft, auch wenn ich über Jahre nicht mehr schlafen konnte. Doch als das OLG den Unterhalt heruntersetzte, bekam ich doch glatt wieder Post vom Jugendamt,das meine Ex wieder Vorschuss bekäme und ich diese Kosten zurückbezahlen solle. Warum zum Teufel hat das OLG mich denn runtergesetzt, wenn das Jugendamt nun versucht über die Hintertür wieder an Geld zu kommen.Eine Klappe zu und schon musste ich wieder Anwälte gegen das Jugendamt einsetzen. Irgendwann reisst einem doch die Geduld. Kein Wunder wenn Väter fertig gemacht werden und dann halt mal durchdrehen.Zumindest kann ich verstehen wenn Väter abtauchen!!

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
@mio
In diesem Fall sieht es aber nach Schilderung der TE völlig anders aus. Der KV wird wohl nie Unterhalt gezahlt haben und der UV ist ausgelaufen. Das der Staat sich in Gestalt des JA Leistungen der Allgemeinheit von den Verpflichteten zurück holt empfinde ich nur als richtig, denn warum soll der Steuerzahler für die Verpflichtungen einzelner aufkommen. Dass hier im Einzelfall Härten entstehen, ist nahezu unvermeidbar aber nicht wirklich Schuld der jeweiligen Unterhalt empfangenden Elternteile. Ansonsten müsste man den Empfang solcher Leistungen nicht an Bedingungen knüpfen und ein Grundeinkommen für alle einführen.
Gruß
Andreas

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