Unterhalt Studium vorübergehend einbehalten? Regelstudienzeit?

16. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Pauline2002
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 4x hilfreich)
Unterhalt Studium vorübergehend einbehalten? Regelstudienzeit?

Hallo, wie sieht das aus, die Tochter ist mit ihrem Studium jetzt über die Regelstudienzeit hinaus. Der Vater hat nie Informationen über den Verlauf des Studiums oder sonstige Informationen bekommen. Hat der Vater die Möglichkeit, den Unterhalt vorübergehend einzubehalten, bis er Informationen darüber bekommt, wie weit die Tochter mit dem Studium ist?

Grüße
Pauline

-- Editiert von Pauline2002 am 16.03.2004 20:57:35

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hmmmm......
besteht ein Titel oder ein Urteil, welches nach Volljährigkeit in Kraft trat ? Dann kann er nicht einfach den Unterhalt einbehalten, sondern muss auf Herausgabe der Unterlagen klagen, bzw. Unterhaltsabänderungsklage einreichen.. Allerdings reicht hier meist ein Schreiben vom Anwalt mit der Androhung der Klage.... dann kommen die Unterlagen meist schneller, als man gucken kann. :-))
Ihr könntet auch der Tochter mitteilen, dass das Geld auf ein gesondertes Konto fliesst, solange sie nicht Auskunft über den Stand der Dinge erbringt. Ihr schickt ihr dann jeden Monat die Kontoauszüge, an das Geld aber kommt sie solange nicht, bis sie Auskunft erteilt. So seid ihr auf der sicheren Seite und die Prinzessin wird sich mit Sicherheit bewegen !!
Lieben Gruß
Anna

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#2
 Von 
Pauline2002
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 4x hilfreich)

Liebe Anna, danke für die Antwort. Gruß Pauline

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#3
 Von 
Pauline2002
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 4x hilfreich)

Nachtrag zur Frage: Wie würdet Ihr damit umgehen, wenn Ihr die Tochter nach Abschluss der Regelstudienzeit schriftlich um nähere Auskunft bittet, diese ohne zu antworten umgehend den Rechtsanwalt einschaltet, der auch keine Informationen rausgibt, sondern nur den Unterhalt einfordert, der bis zur Auskunftserteilung zurückgehalten werden sollte und weitere Informationen einfach nicht gegeben werden. Ist diese Vorgehensweise korrekt?

Gruß Pauline

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#4
 Von 
Kathrina
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Pauline,

hast Du schon anders wo eine Antwort bekommen? Hab das gleiche Problem nur mit der Ausbildung.

Gruß

Kathrina

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#5
 Von 
Lonia
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 5x hilfreich)

Habe in einem Buch über Unterhaltszahlungen gelesen, daß die Eltern nach der Regelstudienzeit keinen Unterhalt mehr zahlen müssen. Wahrscheinlich ist Ihr Verhältnis zur Tochter nicht gerade das Beste. Ich würde trotzdem nochmal versuchen vernünftig mit ihr darüber zu sprechen , evtl. einen Kompromiss zu finden.

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#6
 Von 
Lonia
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 5x hilfreich)

Habe in einem Buch über Unterhaltszahlungen gelesen, daß die Eltern nach der Regelstudienzeit keinen Unterhalt mehr zahlen müssen. Wahrscheinlich ist Ihr Verhältnis zur Tochter nicht gerade das Beste. Ich würde trotzdem nochmal versuchen vernünftig mit ihr darüber zu sprechen , evtl. einen Kompromiss zu finden.

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