Unterhalt Studium - Eltern können nicht, BaföG reicht nicht

15. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
88chris88
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Studium - Eltern können nicht, BaföG reicht nicht

Hey
also ich will im oktober anfangen zu studieren und jetzt stellt sich natürlich die frage wie ich mir das leiste:

Bin 19 Jahre und habe einen kleine Nebenjob 220 €,

meine Situtation: ich wohne noch zuhause und muss mir mit meiner kleinen schwestern ein zimmer teilen in de auch noch der Schrank meiner Eltern steht.
Meine Eltern wollen mich nicht unterstützen in dem Studium und sagen sie könnten es auch nicht da sie angeblich schulden haben und ihnen dann nichts übrig bleibt.....
jetut hab ich aber sehr viel gelesen dass meine Eltern verprlcihtet sind Unterhalt zu zahlen und mich zu unterstützen, sie sagen aber ich brauch gar nicht erst mit dem Gesetzt kommen ... ( vlt muss ich auch umziehen für das studium)
allein druch bafög kann ich mir natürlich auch kein studium leisten.
wie soll ich vorangehn:

gerichtlich klären? abwarten? ich weiss echt nicht mehr weiter.

meine eltern sagen ich soll Ausbildung machen ..... und erst geld verdienen

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)

Ok, an deiner Stelle würde ich folgendes tun:

1. Bafög beantragen, dazu muss das Gehalt deiner Eltern angegeben werden. Schulden werden allerdings *nicht* berücksichtigt, d.h. wenn ihre Netto Gehälter zu hoch sind, wirst du kein Bafög bekommen.
Wenn du welches bekommst, Glückwunsch. Der Höchstsatz liegt bei ca. 530 (??) Euro, davon kann man schon auskommen.
2. Wenn du kein Bafög bekommst, sind deine Eltern dazu verpflichtet, dein Studium zu finanzieren (ich weiß, das ist böse formuliert). Wenn du daheim ausziehst um an deinem Studienort zu wohnen, liegt dein Bedarf bei ca. 600 Euro. Das kannst du notfalls einklagen, vorrausgesetzt es handelt sich um deine erste Ausbildung.

Denk darüber nach, ob ein Studium das ist, was du wirklich möchtest. Je nachdem was du studierst ist ein Nebenjob möglich oder nicht.
Rede mit deinen Eltern offen über die Finanzen - sie wollen ja sicher im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch nur das beste für dich. Auch bei einer Ausbildung müssen sie dich finanziell unterstützden, so wahnsinnig üppig sind die Vergütungen da auch nicht.

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#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@ Nadja24

So ganz richtig sind deine Infos nicht. 88chris 88 stünden bei Auszug 640,- Unterhalt zu, von denen 154,- Kindergeld (das dann an sie auszuzahlen ist) und Bafög abgezogen werden. Der (Rest)Unterhalt steht auch nur zu, wenn die Eltern nach Abzug des Selbstbehaltes leistungsfähig sind.

-----------------
"gruß azrael"

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#3
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)

Stimmt schon, die Zahlen wusste ich nicht so genau.
Wie sieht das aus, wenn die Eltern Schulden haben? Werden die vom Einkommen abgezogen wenn ihr Selbstbehalt berechnet wird?

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#4
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
88chris88
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hey
also meine eltern wollen mich nicht wirklich unterstützen. meine mutter hat sogar gesagt dass sie evtl dann anstat ihren jetzigen halbtagsjob einen 400 € job annimmt ... da dieser nicht dazugezählt wird.

kann man sich iwo kostenlos beraten lassen von nem Profi?

also was mir auf jeden fall zustehen würde wären dann die 154 € kinder geld + Bafög

und wie kann ich rausbekommen ob meine eltern verplichtet insd noch unterhalt zu zahlen?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hi Camper,

quote:
Unter umständen kannst aber Du auch zusätzlich zu einem Teilzeitjob verpflichtet werden, und nicht die Eltern.


Jetzt verwirrst du mich aber... :schock:

Gibts da auch ne Quelle?

Dass der Anspruch bei 640€ liegt, ist mir klar. Dass Bafög und KG angerechnet werden, auch.
Dass die Eltern im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet sind, wusste ich auch.
Aber... dass der Bedürftige verpflichtet werden kann, einen Job auszuüben, das wusste ich nicht.
Ich dachte immer, das läge dann im eigenen Interesse des Studenten...


Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 16.02.2008 11:09:45

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#8
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Schon mal daran gedacht das er KEINEN Anspruch hat ,auf Unterhalt(oder nur den normalen Satz nach DT und EK) ,wenn er gegen den Willen seiner Eltern auszieht ?
Da kann er klagen wie er will .
Außerdem habe ich noch nirgends gelesen ,wieviel die Ellis überhaupt verdienen ,bzw ob sie nach allen Abzügen Leistungsfähig sind .
Denn sie haben einen SB von ca. 2000€ ,wenn beide arbeiten und sind nicht mehr gesteigert Erwerbsobliegen ,wenn Mama nicht mehr oder weniger arbeiten will ,kann sie das .

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#9
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)

Dori, das ist nicht ganz richtig.
Er kann auch gegen den Willen der Eltern ausziehen um zu studieren - je nachdem an welcher Uni er studieren möchte.
Ich glaube das Problem ist, dass Chris nicht weiß wieviel seine Eltern verdienen?
Zu dem anderen 'Unterhalt zurückfordern' Thema: Ich bin mir 100% sicher, dass das ein Fake ist.
Chris, was du auf jeden Fall machen kannst: Wenn es schon eine Uni gibt an die du möchtest schau dich auf der Seite um. Da gibts oft Tipps zum Bafög und zur Studienfinanzierung, oder mach gleich ein beratungsgespräch aus.

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#10
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Nadja ,das ist nicht ganz richtig ;)
Er kann nicht gegen den Willen seiner Eltern ausziehen ,wenn sie ihm alles zur Verfügung stellen ,ihm die Möglichkeit bieten dort zu wohnen und die Uni von da aus gut zu erreichen ist .
Der TE hat nicht geschrieben ,das er eine eigene Wohnung braucht ,weil er in einer anderen Stadt studiert !
Sondern ,weil sein Zimmer zu klein ist .
Ich glaube wir können uns dann alle ungefähr ausrechnen ,das sehr zu bezweifeln ist ,das sie Leistungsfähig sind .Kleine Wohnung (lässt auf kleines EK deuten),priviligiertes Kind zu Hause wohnend -wird vorrangig bedient ,evt.anrechenbare Schulden .... etc .

Würde wetten ,das da nix übrig bleibt !

LG

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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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