Unterhalt Student - Vater zahlt nicht wegen anwaltlichen Rat - Anzeige sinnvoll?

24. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Alf_EF
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt Student - Vater zahlt nicht wegen anwaltlichen Rat - Anzeige sinnvoll?

Hallo zusammen,

ich bin 25 Jahre jung und zur Zeit im 4. Semester Bachelor meines Studiums. Mein Vater, der im Jahr über 70TEUR verdient, weigert sich nun Unterhalt zu zahlen. Er und auch ich haben jeweils einen Anwalt eingeschaltet und es wurde seit einem halben Jahr versucht sich zu einigen, was jedoch scheiterte.

Mein Anwalt hat die Sache nun vor Gericht eingereicht, allerdings zahlt mein Vater seit einem Monat keinen Unterhalt und ich weiß nicht wie lange ich nun noch auf den Termin warten muss. Bafög bekomme ich nicht, da sein Einkommen zu hoch ist. Mein Anwalt meinte, dass eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung keinen Sinn machen würde, da mein Vater den anwaltlichen Rat bekommen hat, keinen Unterhalt zu zahlen. Kann so etwas wirklich sein, dass man mit so was durchkommt oder es so herauszögern kann? Sollte und könnte man gleich gegen seinen Anwalt mit vorgehen, der nur Öl ins Feuer gießt und ständig mit merkwürdigen Forderungen kommt?

Mein Vater zweifelt auf einmal nach 25 Jahren die Vaterschaft an und möchte einen Vaterschaftstest, welchem ich schon vor Monaten zugestimmt habe. Jedoch passierte bis jetzt nichts. Außerdem wird mir unterstellt, ich sei zu Unrecht an der Fachhochschule. Es wurden diverse Unterlagen verlangt, wie Imatrikulationsbescheinigung, Abiturzeugnis, Arbeiten aus meinem Studium, Übungsnachweise und Praktikumsbescheinigungen für das Vorpraktikum, welches Voraussetzung fürs Studium war. Übungsnachweise gibt es nicht, da das keine Grundschule mehr ist, wo der Lehrer Sternchen ins Muttiheft malt. Die Praktikumsbescheinigungen habe ich meinem Anwalt gegeben, dieser meinte jedoch, dass wir das nicht weiterreichen, weil es zu albern ist und die Fachhochschule für die Imatrikulation zuständig ist. Ansonsten wurde alles weitergereicht.

Der gegnerische Anwalt behauptet über sich, dass er gerne ermittelt. Ich finde so etwas einfach nur erbärmlich, genauso dass das alles vom eigenen Vater ausgeht. Natürlich bin ich rechtmäßig an der Fachhochschule und habe nichts zu befürchten. Hoffentlich gibt es demnächst einen Termin vor Gericht und einen Unterhaltstitel, sodass mein Anwalt den Unterhalt dann pfänden kann. Anscheinend scheint das einzige Bestreben meines Vaters und dessen Anwalt zu sein, dass ich die Ausbildung aufgebe, dann die nächste anfange und noch länger unterhaltspflichtig bin? Allerdings ist das meine zweite Ausbildung, die erste war nur angefangen. Anscheinend wäre es Ihm lieber, dass ich dann ohne Ausbildung und Unterhalt dastehe.

Vielleicht könnt Ihr mir ja ein paar meiner Fragen beantworten oder habt schon ähnliche Erfahrungen mit so etwas?

Vielen Dank

-- Editiert von Moderator am 19.03.2019 15:46

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96 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Wo ist die Mutter hier im Spiel?

auch sie muss dem Grunde nach Unterhalt zahlen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Bafög bekomme ich nicht, da sein Einkommen zu hoch ist. Er zahlt aber nicht - insofern besteht durchaus ein Anspruch an das Amt: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Du bist 4. Semester und 25. Was hast Du denn zwischen Abitur und Studuenbeginn gemacht. Der Gesetzgeber spricht ja von einer ZÜGIGEN Ausbildung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Alf_EF):
Unterhalt Student - Vater zahlt nicht wegen anwaltlichen Rat - Anzeige sinnvoll?


Zitat (von Alf_EF):
Mein Anwalt meinte, dass eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung keinen Sinn machen würde, da mein Vater den anwaltlichen Rat bekommen hat, keinen Unterhalt zu zahlen.


Und du erwartest jetzt ernsthaft in einem Internetforum von Laien, welche im Gegensatz zu deinem Anwalt keinen kompletten Einblick in die Akte haben, eine bessere Antwort?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ja Alf,
es kann sein, dass ein Vater damit durchkommt, einem 25-jährigen Studenten, der seinem Studium nicht zügig nachkommt, keinen Unterhalt mehr zu zahlen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Agricola76
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Es wäre hilfreich, wenn es etwas mehr Informationen gäbe:

Warum wurde die erste Ausbildung abgebrochen? Was wurde bereits an Unterhalt gezahlt? Was ist mit der Mutter?

Mit 25 seine Eltern zu verklagen wegen Unterhalt, finde ich btw. ziemlich krass.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Alf_EF
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Gerne beantworte ich euch die Fragen:
Ich wohne bei meiner Mutter und bekomme ihren Unterhaltsteil quasi in Naturalien.

Für meinen Vater wurde ein Betrag von etwas über 500€ errechnet. Da ich volljährig bin hat er auch schon alle möglichen sinnlosen Notkredite mit eingerechnet (neuer Zweitfernseher, neues Auto usw.)

Zu meiner schulischen Laufbahn:
Ende der Realschule trennten sich meine Eltern, deswegen wiederholte ich ein Jahr freiwillig, da ich wegen der ganzen Streitigkeiten zuhause mit meinen schulischen Leistungen abrutschte. Danach absolvierte ich in zwei Jahren den schulischen Teil Fachabitur an einem Gymnasium. Dann machte ich ein Jahr Praktikum, da dies (oder freiwilliges soziales Jahr oder Arbeit oder Ausbildung) gebraucht wurde, um den praktischen Teil des Fachabiturs zu haben, damit dies ein vollwertiges Fachabitur ist. Dann fing ich eine Ausbildung an, welche ich nach 6 Wochen aufgrund unmöglicher Zustände im Ausbildungsbetrieb wieder beendete. Dann arbeitete ich hier und da bis zum Studium. Vor Studienbegin musste ich noch ein Pflichtpraktikum absolvieren. Ich habe also nie auf der faulen Haut gelegen und nichts gemacht! Und schon ist man 25 und im 4. Semester.

Mag sein, dass Ihr es krass findet, dass ich mit 25 meinen Vater wegen Unterhalt verklage, allerdings bin ich da absolut kein Einzelfall, wenn ich mich mal so umhöre. Dazu sei auch gesagt, dass das Verhältnis zum cholerischen, absolut realitätsfern eingestellten Vater schon immer bescheiden, nein schlimm war und seit Jahren auch zerrüttet ist. Mit dem Jahreseinkommen muss man nicht auf der Straße sitzen, wenn man weniger als 10% an seinen Sohn Unterhalt zahlt - So meine Meinung. Auch während meiner Abi-Zeit musste ich mich mit ihm schon vor Gericht treffen. Damals verdiente er weniger, sodass der Unterhaltstitel nicht mehr aktuell ist. Er sagte natürlich selbst nicht bescheid, als sein Einkommen gestiegen ist! Da ich diesem schrecklichen Menschen absolut nichts abgewinnen kann, habe ich natürlich keine Hemmungen ihn auch mit 25, 30 oder sonst wie viel Jahren wegen Unterhalt oder sonst was zu verklagen. Er hatte nie irgendwas zur Familie beigetragen, meine Mutter musste sich um alles finanzielle kümmern.

Ich habe auch schon gemerkt, dass mich da meistens nur die verstehen, die ebenfalls so etwas als Vater haben. Jedoch verstehen mich auch nicht wenige, welche ein gutes Verhältnis zu ihren Eltern haben. Aber vielleicht können wir hier auf eine Wertung diesbezüglich verzichten.

-- Editiert von Moderator am 19.03.2019 15:44

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es gibt eine Reihe von Gründen, warum ein zum Unterhalt Verpflichteter die Zahlung verweigern kann. Im Prinzip gbt es drei große Gruppen, denen man alles zuordnen kann.

1. Gründe, die in der Person des Anspruchsberechtigten liegen;
2. Gründe, die in der Situation des Verpflichteten liegen;
3. Gründe, die in der fehlenden Mitwirkung dritter Personen liegen.

Zu 1: wurde hier schon mehrfach geschrieben. Es kann sein, dass ein Gericht hier die Zügigkeit der Ausbildung verneint. Die Pause zwischen Ausbildungsabbruch und Studienbeginn ist ja nicht unerheblich. Die Gerichte billigen zwar eine Orientierungsphase von etwa einem Jahr zu, die scheint hier aber deutlich überschritten. Auch muss das Studium zügig absolviert werden, alle Nachweise vorgelegt werden.

Zu 2: Einzig der Hinweis auf einen bestimmten Verdienst reicht nun mal nicht aus, um einen Anspruch zu begründen. Keine Ahnung, wieso sich immer mehr die Einstellung breit macht, Eltern müssten ihr mühselig Erarbeitetes immer, uneingeschränkt und automatisch mit den Kindern teilen. Ganz sicherlich ist das der Fall, solange die Kids Schüler sind, minderjährig oder priviligiert. Aber Du bist nun mal in der Berechnungskette ganz hinten, da ist vieles vorrangig. Und es obliegt keinem volljährigen "Rotzig," das Ausgabenverhalten der Eltern zu kritisieren. Sorry, ich lass mir doch von einem 25-jährigen nicht erklären, welche Ausgaben überflüssig sind und welche nicht.

Zu 3: die Mutter kann nicht einfach aus der Berechnungskette rausgenommen werden. Das sollte Dir Dein Anwalt erklärt haben. Wenn denn ein Unterhaltsanspruch dem Grunde nach besteht, dann wird zunächst das bereinigte Einkommen beider Eltern addiert, dann wird aus diesem Betrag der Unterhaltsanspruch ermittelt, entsprechend den Verdiensten gequotelt, wobei der Anteil der Eltern jeweils durch die Höhe der bisherigen Zahlungen gedeckelt ist, siehe Anmerkungen der Düsseldorfer Tabelle. Erst DANN kommen wir zum Wahlrecht des Elternteils, bei dem das Kind lebt, nämlich ob er seinen Anteil in gebündeltem Baren leistet oder aber in Naturalien. Die Mutter von vornherein auszuschließen, das ist also völlig fehlerhaft.

So, jetzt geh mal kritisch in Dich, überdenke Deine Haltung und positioniere Dich neu, auf dem Boden der Gegebenheiten. Völlig töricht ist bei dieser ungeklärten Situation eine Strafanzeige. Einmal ist der Staatsanwalt keine Zauberfee oder aber ein Ersatz für das Familiengericht. Er ist lediglich dazu da, den Strafanspruch des Staates zu befriedigen, gemeinsam mit dem Strafgericht. Abgesehen, dass er bei der verworrenen Lage (die Du auch zu vertreten hast) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Verfahren ganz schnell einstellen würde, würde es Dir möglicherweise eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung einbringen. Und die Fronten wären endgültig verhärtet. Noch ein Hinweis: es gibt auch ganz günstige Studienkredite. Da ja auch BaföG teilweise zurückgezahlt werden muss, ist das doch auch eine echte Alternative.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung wäre nur möglich, wenn es bereits einen Titel gibt.

Ob es einen älteren gibt, der noch wirksam ist, lässt sich aus Deinen Beiträgen nicht so recht erkennen.
Falls ja, kann aus ihm vollstreckt werden.

Eine verfehlte Strafanzeige kann auch für Dich negative Folgen haben (Verwirkung).

Hier geht es darum festzustellen (feststellen zu lassen) ob die Eltern (beide, s. Vorbeiträge) noch unterhaltspflichtig sind. Das ist angeleiert. Warte also den Ausgang des Verfahrens ab.
Dein eigener Beitrag enthält einige Anhaltspunkte, die an einem U-Anspruch Zweifel aufkommen lassen können. Auch das wurde in den Vorbeiträgen bereits angerissen.
Für Deine absolute Art bekommst Du deshalb keine Sympathiepunkte. Wie wirdwerden soch anmerkte, bestimmt der Vater was er mit seinem Geld anfängt. Welche Ausgaben in die Bedarfsberechnung einfließen, wird Dir der Richter im Urteil erklären.
Aber eines ist offensichtlich: aufgrund Deiner Vita wird der Vater kreditraten absetzen können, die er bei normalem Werdegang (zügige Ausbildung) wohl nicht hätte absetzen können.

Dir fehlt im Moment Geld. Das ist aber - so hart das im Moment auch klingen mag - allein Dein Problem.
Dass Du einen U-Anspruch nicht mit Aufnahme des Studiums hast titulieren lassen, musst Du Dir selbst zurechnen.

Kurzum: man kann hier durchaus geteilter Meinung sein.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Kleine Korrektur, Berry: Strafanzeige ist nicht von der Austitulierung des Anspruchs abhängig.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Bitte korrigiert mich, wenn nötig... aber in einem anderen THREAD wurde geschrieben, dass Unterhalt bei nicht mehr Privilegierten volljährigen nicht mehr in der übliche Form tituliert wird...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Doch, er kann tituliert werden. Wir haben ja auch viele Titel, die über die Volljährigkeit hinaus gehen. Nur, die Spielregeln sind halt andere.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Alf_EF
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich danke euch erst mal für eure Meinungen.

Aber,

@wirwerden:

zu 2)
Mühselig erarbeitet trifft da bei meinem Vater eher nicht zu und sehrwohl kritisiere ich "rotzig" sein Ausgabeverhalten, da dieser Mensch einfach nicht wirtschaften kann. Nie hat er damals was zum Familienleben dazbubeigetragen, meine Mutter hat das Geld verdient, er lebt über seine Verhältnisse, pumpt ständig seine Mutter wegen Geld an, hat aus der Beziehung nach meiner Mutter, welche schon wieder gescheitert ist eine 5 jährige Tochter, dessen Unterhalt er zur Zeit auch verweigert. Die Mutter meiner Halbschwester musste sogar vor Gericht gehen, damit er sich an die Umgangszeiten (zwei Wochenenden im Monat) hält und sich überhaupt mal um seine Tochter kümmert.

zu3)
Meine Mutter ist keineswegs aus der Berechnungskette herausgenommen worden. Sie ist berufstätig, verdient aber weniger als mein Vater. Beide Einkommen wurden natürlich berücksichtigt, auch dass mein Vater an meine Halbschwester zahlen muss und nach der Düsseldorfer Tabelle wurde ein Unterhalt von etwas über 500€ für mich bestimmt. Meine Mutter leistet ihren Unterhaltsanteil wie schon bemerkt in naturalien und das ist sicher schon um einiges mehr, als sie nach der Berechnung müsste, weshalb ich mich hier auch finanziell beteilige.

zu4)
Meiner Meinung nach ist die "verworrene" Lage einzig und allein von meinem Vater ausgehend


@Sir Berry:

Es ist ein Titel von der Verhandlung 2012 mit 220€ vorhanden, damals war ich auch schon volljährig. Da erst seit diesem Monat der Unterhalt fehlt, wird mein Anwalt sicher zur möglichen Pfändung auf den neuen Titel warten. Ob der alte noch gültig ist, oder verfällt weiß ich gar nicht. Das mit den Sympathiepunkten ist mir bewusst, aber meine "absolute" Art bezieht sich einzig und allein auf meinen Vater. Das Studium ist ein Vollzeitstudium, zeitlich ist es einfach nicht möglich währenddessen noch arbeiten zu gehen. In den Semesterferien bin ich natürlich arbeiten. Den Unterhaltsanspruch bei Aufnahme des Studiums habe ich mir nicht titulieren lassen, da mein Vater damals nach langen bitten und betteln von sich aus weiterzahlte, nachdem ihm auch das Befög-Amt mitteilte, dass er zum Unterhalt verpflichtet ist. Sie hatten Ihm dann sogar seinen Unterhaltsanteil ausgerechnet.


Nehmt die Art meinem Vater gegenüber bitte nicht persönlich und bezieht sie nicht auf euch selbst. Ich bin sicher, dass Ihr bessere Väter seid, wenn ihr es seid, so wie jeder andere Vater auf Erden. Ich kann diesem Menschen nichts abgewinnen.

-- Editiert von Moderator am 19.03.2019 15:43

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von Alf_EF):
Ich kann diesem Menschen nichts abgewinnen.
Ja, vermutlich nicht mal Unterhalt.

Der vom BAFÖG-Amt berechnete Unterhaltsanspruch hat nichts mit dem familienrechtlichen zu tun. Nur nach Familienrecht muss dein Vater aber zahlen.

Lass dir BAFÖG als Vorschuss wegen Verweigerung durch deinen Vater zahlen. Dann wird das Amt ggf. deine Eltern auf Rückzahlung verklagen- oder eben nicht, wenn kein familienrechtlicher Anspruch besteht.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat:
Mein Anwalt hat die Sache nun vor Gericht eingereicht, allerdings zahlt mein Vater seit einem Monat keinen Unterhalt und ich weiß nicht wie lange ich nun noch auf den Termin warten muss. Bafög bekomme ich nicht, da sein Einkommen zu hoch ist. Mein Anwalt meinte, dass eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung keinen Sinn machen würde, da mein Vater den anwaltlichen Rat bekommen hat, keinen Unterhalt zu zahlen.Kann so etwas wirklich sein, dass man mit so was durchkommt oder es so herauszögern kann?
Selbstverständlich kann das sein, denn offensichtlich ist nicht mal klar, ob er überhaupt Unterhalt zahlen muss. "70.000 €/Jahr" sagt allein noch gar nichts, netto sind das u.U. gerade noch 40.000€, und was da für Freibeträge und andere Zahlungsverpflichtungen sind, muss auch erstmal geklärt werden.

Zitat:
Sollte und könnte man gleich gegen seinen Anwalt mit vorgehen, der nur Öl ins Feuer gießt und ständig mit merkwürdigen Forderungen kommt?
Man kann nicht gegen einen gegnerischen Anwalt vorgehen, weil der seinen Mandanten vertritt.

Zitat:
Mein Vater zweifelt auf einmal nach 25 Jahren die Vaterschaft an und möchte einen Vaterschaftstest, welchem ich schon vor Monaten zugestimmt habe.
Offenbar hat er Zweifel.

Zitat:
Jedoch passierte bis jetzt nichts.
Heißt genau? Da ist doch das Kind am Zug, nicht der Vater.
Außerdem wird mir unterstellt, ich sei zu Unrecht an der Fachhochschule.

Zitat:
Es wurden diverse Unterlagen verlangt, wie Imatrikulationsbescheinigung, Abiturzeugnis, Arbeiten aus meinem Studium, Übungsnachweise und Praktikumsbescheinigungen für das Vorpraktikum, welches Voraussetzung fürs Studium war.
Anscheinend wird angezweifelt, daß ernsthaft studiert wird.

Zitat:
Die Praktikumsbescheinigungen habe ich meinem Anwalt gegeben, dieser meinte jedoch, dass wir das nicht weiterreichen, weil es zu albern ist und die Fachhochschule für die Imatrikulation zuständig ist.
Ansonsten wurde alles weitergereicht.
Das klärt man dann ggf. vor Gericht.

Zitat:
Der gegnerische Anwalt behauptet über sich, dass er gerne ermittelt.
Kann er ja gern tun.

Zitat:
Ich finde so etwas einfach nur erbärmlich, genauso dass das alles vom eigenen Vater ausgeht. Natürlich bin ich rechtmäßig an der Fachhochschule und habe nichts zu befürchten. Hoffentlich gibt es demnächst einen Termin vor Gericht und einen Unterhaltstitel, sodass mein Anwalt den Unterhalt dann pfänden kann.
Wenn es einen neuen Unterhaltstitel gibt, wird eine Pfändung kaum nötig sein.

-- Editiert von Moderator am 30.03.2020 18:44

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Agricola76):
Es wäre hilfreich, wenn es etwas mehr Informationen gäbe:

Warum wurde die erste Ausbildung abgebrochen? Was wurde bereits an Unterhalt gezahlt? Was ist mit der Mutter?

Mit 25 seine Eltern zu verklagen wegen Unterhalt, finde ich btw. ziemlich krass.

Wenn ein Unterhaltsanspruch besteht, besteht ein Unterhaltsanspruch. Den durchzusetzen ist nicht "krass". Und mit 25 noch nicht mit einem Studium fertig zu sein, ist auch nichts ungewöhnliches.
Schon gar nicht, wenn es die zweite Ausbildung ist, und vorher eine erste abgebrochen wurde.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ eh: ich stimme Dir zu. Wenn ein Titel da ist, dann kann man ihn durchsetzen, das ist auch nicht krass, der Vater hätte sich ja um Aufhebung des Titels bemühen können. Nur, nicht zu vollstrecken und zu jammern, man bekäme keinen Cent, das ist dann aber in der Tat krass.

Es geht hier doch gar nicht darum, dass der Fragesteller eine Ausbildung abgebrochen hat. Es geht darum, dass er letztlich Jahre ausbildungstechnisch nichts getan hat. Das ist hier das erste Problem, über das man hinwegkommen muss.

Es mag nichts ungewöhnliches sein, mit 25 Jahren noch zu studieren. Aber, es kommt doch darauf an, was der Grund ist. Hier eben das Verzetteln im beruflichen Werdegang. Abgesehen davon, er studiert an einer FH, Ziel Bachelor in was auch immer. Da ist man in der Regel nach 6 Semestern fertig, dazu kommt dann noch die Examenszeit. Es geht hier also nicht um Wahnsinnszeiten, über die wir diskutieren. Und, auch an Fachhochschulen haben wir 5 Monate Semesterferien, in denen man durchaus in klassischer Studentenmanier jobben kann. Und ob die Immatrikulation als Nachweis ausreicht, das mag in den ersten zwei Semestern der Fall sein. Aber dann? Ich weiss, dass viele Gerichte dann wissen wollen, und zwar ganz genau, ob sich der Student leistungstechnisch in der Regelstudienzeit befindet, ob er überhaupt das Examen schaffen kann. Denn die FHs sind ja inzwischen leider so verschult, dass man ganz konkret auf den Punkt gewisse Leistungen erbracht haben muss, andernfalls gibt es keine Zulassung zum Examen, geleichwohl wird man aber nicht zwangsexmatrikuliert. Deshalb empfinde ich die Haltung des eigenen Anwalts schon sehr gewagt.

Was haben wir?

Einen Titel, aus dem nicht vollstreckt wird, stattdessen wird neu geklagt. Eine materiell-rechtliche Situation, die völlig ungeklärt ist, u.a., weil der Kläger ja nun nicht gerade seinen Beweispflichten nachkommt. Ob aus Bockigkeit oder Unkenntnis, keine Ahnung. Dass sich das Gericht da mit der Terminierung Zeit lässt, das ist doch völlig klar. Der Fall ist noch nicht ausgeschrieben, und so lange passiert da auch nicht viel.

@ Fragesteller: "Rotzig" ist hier auf der Kante ein eher liebevoller Begriff für junge Menschen, die noch keine Ahnung vom Leben haben, sich aber anmaßen, alles zu wissen und vor allen Dingen zu beurteilen. Im Hochdeutschen gibt es sowas wohl eher nicht. War also nicht bös gemeint, im Gegenteil.

Aber: wenn sich eines meiner Kids angemaßt hätte, mein Ausgabeverhalten so zu kritisieren, wie Du es hier tust, Du, ich hätte die aus der Stadt getrieben, für immer. Es obliegt Dir einfach nicht, das zu tun. Und ich spreche Dir einfach die Fähigkeit ab, zu urteilen, wie hart oder nicht hart der Vater arbeitet. Normalerweise haben es Arbeitgeber so an sich, kein Geld zu verschenken. Sie müssen ja auch leben. Und von Geschenken, die man macht, lebt es sich nun mal nicht gut.

Unterhalt ist auch kein Instrument des Abstrafens von "bösen Elternteilen." Nur, weil man eine andere Lebenseinstellung hat. Das sollte beim Fragesteller endlich mal ankommen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Alf_EF
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

@eh1969

Dem geforderten Vaterschaftstest stimmte ich Anfang des Jahres zu. Daraufhin schrieb der gegnerische Anwalt, dass er mit einem Termin auf uns zukommt. Bis jetzt passierte jedoch nichts. Ich hoffe dass das keine absichtliche Verlängerungspolitik ist, um dann bei der anstehenden Verhandlung zu sagen, ist noch nicht geklärt - es dauert also noch bis Unterhalt gezahlt wird. Ich bin also nicht am Zug. Am schnellsten wäre der Test geklärt, wenn man ein Foto von meinem Vater neben ein Foto von mir legt und mal vergleicht.

Mir ist natürlich bewusst, dass jedem ein Anwalt zusteht und dieser die Interessen seines Mandanten vertritt. Jedoch, finde ich den Anwalt meines Vaters menschlich gesehen einfach schlimm. Es werden ständige Unterstellungen gebracht, mehrfache Drohungen dass er meinem Vater wieder den anwaltlichen Rat gibt, den Unterhalt nicht zu zahlen. Das ganze empfinde ich zeitlich und auch mental als Hindernis an meiner Ausbildung. Der Anwalt meines Vaters scheint ihn regelrecht auf die Ideen zu solchen Schikanen zu bringen und alles in die Länge zu ziehen, um dann schön bei ihm abkassieren zu können. Es wäre halt schön, wenn man diesem "generve" einfach mal ein Ende setzen könnte.


@wirwerden

Ich wäge halt noch ab vollstrecken zu lassen oder auf den neuen Titel bzw. das Ergebnis der anstehenden Verhandlung abzuwarten, welche hoffentlich bald stattfinden wird.

Mein Ziel ist der Master-Abschluss gleich nach dem Bachelor. Dieser gehört auch zur Ausbildung mit dazu, dort würde ich mich dann in eine Richtung spezialisieren oder auch in mehreren Richtungen weitermachen können. "in was auch immer" - darauf möchte ich hier mal nicht eingehen, um wenigstens noch ein bisschen anonym zu bleiben, nehmt mir das nicht übel. Es ist ein Studium, welches Technik, Handwerk, Datenverarbeitung, Mediendesign und Natur vereint - also nichts sinnloses, was ich einfach nur zum Spaß mache. In meiner Fachhochschule ist es so, dass wir "nur" einen Monat Ferien zwischen WiSe und SoSe und zwei Monate zwischen SoSe und WiSe haben. Unsere Ausarbeitungen, welche wir in manchen Modulen anstelle einer Prüfung oder zusätzlich zur Prüfung machen müssen, reichen dann meistens noch bis in die Ferien herein und werden dann in den Ferien abgegeben. Das Studium ist also viel zeitintensiver wie die meisten Studiengänge an Universitäten, von denen ich so mitbekommen habe. Wie schon angemerkt, gehe ich dann auch in den Ferien arbeiten. An meiner Fachhochschule ist es so, dass der Bachelorabschluss erreicht ist, wenn man alle Prüfungen mindestens besteht. Anhand meiner Creditpoints habe ich da bis jetzt auch nichts zu befürchten. Jede Prüfung kann man sich selbst legen und theoretisch bis zum 6. Semester aufschieben - aber nicht dass ich das machen würde.

Die neue Klage ist ja erforderlich, da der alte Titel nur einen Unterhalt von weniger als der Hälfte, des jetzt zu zahlenden Unterhalts beinhaltet. Damals verdiente mein Vater noch weniger. Laut meinem Anwalt bin ich meinen Beweispflichten schon mehr als nachgekommen. Irgendwann wird es nun mal albern, wenn der Vater schon die Imatrikulationsbescheinigung seit dem 1. Semster von der Fachhochschule hat und dann im 3. Semster plötzlich ein Abiturzeugnis von vor 5 Jahren verlangt - welches er allerdings dann auch erhalten hat.

Ich maße mir nicht an, alles zu wissen und zu beurteilen. Jedoch bin ich mir sicher, dass ich eine gesündere und normalere Lebenseinstellung als mein Vater habe. Dies bestätigte mir mein Umfeld, welches Ihn und auch mich kennen nun schon mehrfach.

Wie schon geschrieben, beziehe es bitte nicht auf dich, das bringt andere und mich hier auch nicht weiter. Ich denke nicht, dass ich da mit meiner Auffassung so falsch liege, dass es einfach das Allerletzte ist, wenn der eigene Vater seiner minderjährigen Tochter keinen Unterhalt zahlen will, keinen Umgang will, über seine Verhältnisse lebt, seine Mutter im Rentenalter ständig anpumt (weil er angeblich nichts zu Essen hat - komischerweise lag aber ein neues Autoradio auf dem Schreibtisch - nur mal so als kleines Beispiel aus meiner Erinnerung) und ja zu guter letzt auch seinem 25 Jährigen Sohn nicht nur keinen Unterhalt mehr zahlt, sondern auch noch unterstellt, er sei zu Unrecht an der Fachhochschule (Wahrscheinlich aus Neid oder weiß der Geier was). Dass Du deine Kids aus der Stadt treiben würdest, wenn diese dein Ausgabeverhalten kritisieren, lässt jetzt natürlich auch tief blicken.

Meine Intuition bzgl. Unterhalt einklagen ist nicht als Strafe gedacht, sondern weil ich das Geld nun mal als Vollzeitstudent benötige. Das Abstrafen dadurch meinem Vater gegenüber ist natürlich ein "netter" Nebeneffekt, aber schlimm genug, dass der eigene Vater dies anscheinend auch wirklich als Strafe sieht, die Ausbildung eins seiner Kinder damit zu fördern.

So, wir schweifen hier jetzt ganz schön vom eigentlichen Thema ab und haben hier meine Familiengeschichte bald in voller Länge. Auch habe ich mich nun genug über meinen Werdegang gerechtfertigt. Aber es obliegt Dir einfach auch nicht und ich spreche Dir auch einfach die Fähigkeit ab über meinen Standpunkt meinem Vater gegenüber zu urteilen - wie denn auch, dazu müsste ich hier ein Buch schreiben oder man sich am besten persönlich kennen. Und komme mir jetzt bitte nicht mit, dass ich ein ganz frecher bin und mein Vater auf alle Fälle immer Recht hat, weil er der Ältere von uns beiden ist, den ich allein deswegen schon respektieren müsste. Vielleicht könnten wir hier mehr sachlich und nüchtern über das Thema diskutieren und mal den "armen, armen, ausgebeuteten, unterhaltsverpflichteten Vater, der es ja so schwer hat wegdenken".

Danke erst mal für die weiteren Tipps.

-- Editiert von Moderator am 19.03.2019 15:40

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Wieso nimmst du die ganze Sache eigentlich so persönlich ? Es geht um Unterhalt ... und da muss die Anspruchslage halt geklärt werden.

Dass du deinen Anspruch geltend machst, dafür musst du dich nicht rechtfertigen. Und das hat auch niemand im Forum zu kritisieren.

Wie du die Lebensführung deines Vater einschätzt, das spielt dabei aber auch nicht die geringste Rolle.

Und was der Anwalt deines Vaters treibt, ist ebenfalls nicht deine Sache. Der macht seine Arbeit, so wie er das für richtig hält. Ob dir das gefällt oder nicht, das ist kann ihm völlig Wurscht sein. Und Handhabe gegen ihn hast du schon gar keine.

Also, bleib easy und locker. Du bist anwaltlich vertreten, dein Papa ist anwaltlich vertreten ... dein Anspruch auf Unterhalt wird vor Gericht verhandelt werden ... und dann wird man sehen, was dabei heraus kommt. Da fällt die Entscheidung! Wozu also das ganze Palaver ...

Wie wäre es, wenn du dich mehr darauf konzentrierst, dass du dein Studium jetzt zügig und erfolgreich zu Ende führst, statt endlose Beiträge zu schreiben. Denn das ist doch viel eher von Wichtigkeit in deinem nicht mehr ganz so jungen Leben. :)

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Viel Text, aber hierzu nix:

Zitat (von quiddje):
Lass dir BAFÖG als Vorschuss wegen Verweigerung durch deinen Vater zahlen.


Findet sich übrigens in §36 BAföG.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Alf_EF
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, unnötigerweise hatte ich das persönlich genommen, da es hier ja auch jemand unnötigerweise persönlich nahm, wie ich zu meinem Vater stehe.

Danke für den Tipp mit dem BAföG Vorschuss, das hört sich ja gut an. Als ich am Anfang des Studiums im BAföG Amt war und mir dort eine große 0 ausgerechnet wurde, hat die Sachbearbeiterin nichts davon erwähnt.

Ich wurde sogar ans Jugendamt verwiesen, was mich schon stutzig machte. Dort gab es dann logischerweise die Auskunft, dass sie nicht mehr für mich zuständig sind, da ich volljährig bin. Jugendamt und BAföG Amt sprachen aber immer nur davon, ich solle mir einen Beratungsschein holen bzw. Prozesskostenhilfe beantragen (was auch alles klappte), sodass der Anwalt und das Gericht für mich kostenfrei ist.

Da werde ich mal mit meinem Anwalt Rücksprache halten, ob er es für sinnvoll hält, jetzt noch den Vorschuss zu beantragen oder lieber auf die Verhandlung zu warten. Da mein Vater schon seit Ende letzten Jahres viel weniger, als ausgerechnet Unterhalt zahlt, habe ich meinen Anspruch darauf nur beim Rechtsanwalt geltend gemacht, sodass das BAföG Amt dann sicher nichts mehr rückwirkend zahlen kann, sondern nur das, was in Zukunft fehlt. Der Anwalt hat hingegen die Differenz des fehlenden Unterhalts aus den letzten Monaten + 5% Zinsen für meinen Vater veranschlagt.

Grüße

-- Editiert von Moderator am 19.03.2019 15:36

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#22
 Von 
Alf_EF
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe nun mit meinem Anwalt Rücksprache gehalten. Er meinte dass das zuständige Amts/Familiengericht ziemlich überfordert scheint. Er hat noch nicht mal eine Eingangsbestätigung vom eingereichten Verfahren von vor über einem Monat bekommen. So wird es sich also wahrscheinlich noch ein paar Monate hinauszögern. Das Bafög Amt habe ich kontaktiert und die Auskunft erhalten, dass ich Den Vorschuss beantragen kann. Dazu muss ich meinen Vater schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen auffordern, seine Einnahmen offen zu legen. Das habe ich nun erledigt. Er wird sicher nicht darauf reagieren und wie schon beim letzten mal vor zwei Jahren warten und aussitzen bis das Bafög Amt sich meldet. Somit wird sich das sicher auch noch mindestens einen Monat hinziehen.

Grüße

-- Editiert von Moderator am 19.03.2019 15:35

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#23
 Von 
Alf_EF
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Es gab nun ein Termin für die Verhandlung für Ende des nächstes Monats.
Falls es euch interessiert, halte ich euch gerne auf dem laufenden.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Alf_EF
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Leute,
da ich euch auf dem Laufenden halten wollte und es für Andere mit dem gleichen Problem nicht schön ist, wenn so ein Thread im Sand verläuft, hier mal ein kleines Update. Bei der zuletzt erwähnten Verhandlung ist nichts bei rausgekommen. Der Richter wollte noch von meinem Anwalt ein paar Angaben über mein Studium (Verlauf, Zugangsvorraussetzungen usw...). Dies reichten wir alles ein, aber bis es der Richter dann mal auf dem Tisch hatte, verging wieder über ein Monat. Der tolle Anwalt meines Vaters stellt weiterhin in Frage, ob ich denn an der Fachhochschule sein dürfe - wahrscheinlich um alles möglichst lange hinauszuzögern. Ich konnte mit dem Richter persönlich zwischenzeitlich telefonieren und er meinte, dass man wahrscheinlich dann in die Beweisaufnahme gehen wird, nachdem mein Anwalt nochmal auf die ganzen Vorwürfe antworten solle. Das heißt, es müssen dann wirklich Mitarbeiter aus der Fachhochschule bei Gericht anrücken und meinem Vater bzw. dem Richter weiß machen, dass ich ganz normal, ohne Beziehungen, ohne Betrug und auch nicht aus versehen an der FH angenommen wurde und dort studieren darf - lächerlich, aber so etwas hat meinem Vater schon immer gefallen. Unterhalt kommt nun schon seit einem Dreiviertel Jahr keiner mehr und wegen der Belastung werde ich nun auch 1-2 Semester dranhängen. Mein Anwalt hat dann Ende Januar ein Eilverfahren gestartet, damit mein Vater Rückwirkend ab immerhin Anfang des Jahres Unterhalt zahlt. Der Termin für den Verhandlung in in Zwei Wochen. Mal sehen, ob dort was erreicht wird.

-- Editiert von Moderator am 19.03.2019 15:35

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#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Alf_EF):
hier mal ein kleines Update.

Danke für die Rückmeldung.
Lass hören, was dann rauskommt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ich hab mir den alten Thread nochmals angeschaut. Meine erste Frage ist, ob inzwischen aus dem alten Titel vollstreckt wird? Denn wenn nicht vollstreckt wird, dann hängst Du verfahrenstechnisch auch insoweit auf den Kosten.

Irgendwie hab ich immer noch das Gefühl, dass wir vieles nicht wissen, dass Du Dich total verzettelst.

wirdwerden

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#27
 Von 
Alf_EF
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

nein es wird nichts vollstreckt. Das eigentliche Verfahren dauert nun schon seit November 2017 an. Es gibt vom gegnerischen Anwalt immer nur alberne Unterstellungen und Forderungen. Das zuständige Gericht scheint sehr ausgelastet zu sein. Ich habe schon mehrmals dort angerufen und gemerkt, dass es immer über einen Monat dauert, bis der Richter überhaupt die Schreiben der Anwälte auf den Tisch bekommt. Unter anderem auch weil der gegnerische Anwalt konsequent immer erst kurz vor Ablauf der Frist antwortet. Deswegen dann das "Eilverfahren", was jetzt den immerhin den kommenden Termin nach etwas über 1,5 Monaten gebracht hat. Die Forderung ist dann dass mein Vater einen grob festgelegten Betrag (ca. 90%) des im Hauptverfahren errechneten Unterhalts monatlich zahlt (und das rückwirkend ab Anfang diesen Jahres) bis das Hauptverfahren zu einem Entschluss gekommen ist. Im Hauptverfahren geht es weiterhin darum, die Differenz des zu wenig gezahlten Unterhalts von November 2017 bis Juni 2018 und den vollständigen Unterhalt Juli 2018 bis dato rückwirkend zu zahlen. Kosten hatte ich durch das Hauptverfahren und das Eilverfahren bis jetzt keine - da Prozesskostenhilfe. der Anwalt meines Vaters hatte sogar extra beantragt, dass mir diese Prozesskostenhilfe verwehrt wird, womit er aber keinen Erfolg hatte. Ich hoffe der Richter hat sich inzwischen in die ganzen Unterlagen über mein Studium eingelesen und kann nun verstehen, dass ich kein "Scheinstudent" bin.

-- Editiert von Moderator am 19.03.2019 15:34

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#28
 Von 
Alf_EF
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Das erneute Treffen vor Gericht hat nun stattgefunden. Leider wurde dem Eilverfahren nicht stattgegeben, da mein Anwalt irgendwas hätte anders formulieren müssen. Diesmal gibt es für mich leider auch Gerichtskosten.
Es wird also wieder einen nächsten Termin geben.

Beide Elternteile müssen nun wieder zur aktuellen Berechnung ihre Gehaltsnachweise vom letzten Jahr abgeben.

Es ist sehr ärgerlich, dass ich wegen irgendeiner Formsache nun wieder ohne Geld dastehe. Nun wird schon über ein Jahr immer wieder neu gerechnet und nicht passiert. Frage mich, warum sich so ein Gericht nicht mal Gedanken macht, von was man denn leben soll.

Wir mussten dem Richter immer noch bzw. wieder erklären wie das Punktesystem an der FH funktioniert, da er es nicht verstanden hatte.

Außerdem wurde wieder in Frage gestellt, ob meine Mutter Vollzeit arbeitet und wenn nein, warum nicht. Sie möge sich dann bitte einen 2. Job suchen war die Aufforderung des gegnerischen Anwalts. Dabei stand auf ihrem Gehaltszettel, den der Richter in der Hand hielt bei Beschäftigungsgrad 100%, aber auch da wusste er anscheinend nichts mit anzufangen.

Wirklich enttäuschend, dass da nicht endlich mal eine Entscheidung getroffen wurde.

-- Editiert von Moderator am 30.03.2020 18:54

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#29
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Alf_EF):
Wirklich enttäuschend, dass da nicht endlich mal eine Entscheidung getroffen wurde.


Echt jetzt?

Der Satz lässt nur die eine Schlussfolgerung zu, dass Du - trotz anwaltlicher Vertretung - das Ganze Procedere imme noch nicht verstanden hast.

Die Sache ist noch immer nicht entscheidungsreif, weil garnicht so klar ist, ob Dir überhaupt Unterhalt zusteht, falls ja, wieviel, und zu guter Letzt in welcher Aufteilung auf Mutter und Vater.
Lies Dir die ersten Beiträge nochmals durch - da wurde einiges schon angesprochen.

Zitat (von Alf_EF):
Frage mich, warum sich so ein Gericht nicht mal Gedanken macht, von was man denn leben soll.

Die Frage beantworte ich Dir gerne: weil es nicht entscheidungsrelevant ist. Nur weil Du ohne Geld dastehst muss und darf dich (dein Verfahren) der Richter nicht vorziehen.
Aus Deinen eigenen Beiträgen lässt sich aber auch schlussfolgern, dass Du selbst nicht so ganz unschuldig an der Situation (Stand) bist.

Und lass doch bitte das permanente genöle über die lange Verfahrensdauer. Familiengerichte sind fast so stark überlastet wie Sozialgerichte. Da verzögert keiner, außer vielleicht der Antragsgegner das Verfahren absichtlich. Darauf also immer wieder rumzureiten bringt Dich in der Sache nicht weiter.

Zitat (von Alf_EF):
und wegen der Belastung werde ich nun auch 1-2 Semester dranhängen.

Kleiner Tip dazu: seh zu, dass Du nicht deutlich über die Regelstudienzeit kommst, da eine nicht entschuldigte deutliche Überschreitung kann auch zum U-Anspruchsverlust führen (mangelnde Zielstrebigkeit).

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Und lass doch bitte das permanente genöle über die lange Verfahrensdauer. Familiengerichte sind fast so stark überlastet wie Sozialgerichte. Da verzögert keiner, außer vielleicht der Antragsgegner das Verfahren absichtlich.

Das mag stimmen, ist aber nicht das Problem des TE.

Im Gegenteil. Artikel 6 Abs.1 S.1 der Europäischen Menschenrechtskonvention und §§ 198 ff. Gerichtsverfassungsgesetz rechtfertigen bei überlanger Verfahrensdauer einen Entschädigungsanspruch. Wohlgemerkt erst eingeführt nach einem Urteil des EuGH.

Ob eine solche überlange Verfahrensdauer hier vorliegt, kann von uns nicht beurteilt werden. Ich tendiere hier aufgrund von Schwierigkeit und Dauer aktuell zum Nein. Man muss sich aber irgendwann auch nicht mehr gefallen lassen, dass der nächste Termin wieder erst in 3 oder 6 Monaten anberaumt wird. Das fällt dann eindeutig in den Verantwortungsbereich des Gerichtes.

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