Unterhalt Sonderbedarf Babyerstausstattung

10. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Franky477
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Sonderbedarf Babyerstausstattung

Meine Ex Partnerin (Nicht verheiratet) fordert von mir fristgerecht rückwirkend die Summe der Babyerstausstattung für unseren nicht geplant entstandenen Sohn (Mai 2008) als Sonderbedarf. Im ganzen über 900 € (ihre Ausgaben 1800€, die Hälfte fordert sie von mir). Ich hab mich viel durch den Paragraphendschungel gekämpft und festgestellt das sie im Grunde Anspruch gegen mich geltend machen kann.
Aber in welcher Höhe? Sie fordert Geld für einen überteuerten Kinderwagen und Kinderzimmer sowie ein Haufen Kleinkram, das nicht zu einer "Erstausstattung" zählt.
Da ich inzwischen mit meiner neuen Partnerin auch ein Kind habe, weiß ich was in etwa alles kostet, und habe meiner Ex 400€ überwiesen. In meinen Augen angemessen und ausreichend. Sie fordert jetzt immer noch die restlichen 500€ und droht mit rechtlichen Konsequenzen.
Ich bin total ratlos... Kann mir jemand bitte weiterhelfen? Kann sie wirklich jede Summe fordern? (All ihre Ausgaben liegen mir als Rechnungskopie vor). Ich wurde nie gefragt, in welcher Höhe was gekauft wird... Kommt sie mit ihrer Forderung vor Gericht durch? Einen Anwalt habe ich auch schon befragt, gesagt wurde mir nur, das die bisherigen Fälle nur Einzelentscheidungen sind und von Gericht zu Gericht, von Richter zu Richter anders bewertet werden... :???:
Ich zahle regelmäßig Unterhalt und bin auch bereit berechtigten Sonderbedarf anteilig zu zahlen... aber NICHT in jeder geforderten Summe...
Gibt es den keine "Erstausstattungs" Grundlagen??? Gesetzliche Grundlagen??


Bitte helft mir.

Vielen Dank für jeden Rat!!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Frank hallo,
gab es die Möglichkeit mit dir diese Kosten abzusprechen?
Du hast im Verwendungszweck Sonderbedarf geschrieben?
Wärest du denn finanziell in der Lage den Rest auch noch zu bezahlen, wenn nicht biete ihr Raten an, 10 Euro im Mon. Drüber nachdenken.
Wovon hat die Ex das bezahlt?
Da gibt es keine Regelung, wie und in welcher Höhe Sonderbedarf oder Ausstattung für ein Baby anfällt.
Wenn du dich jetzt darauf einlässt kommt bestimmt noch mehr, z. B. weiterer Sonderbedarf.
Wie schätzt du sie denn ein? Sie könnte ebenfalls für sich Unterhalt fordern, erwartest du da was?


-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo Frank!

Also mit gesetzl. Regelungen kann ich Dir auch nicht dienen.
Aber ich finde 1800,-€ auch recht hoch gegriffen.
Ich habe bei meinen Kindern Geld von der Stiftung Hilfe für die Familie bekommen.
Das waren 2600,- DM und beim 2. Kind 1368,-€ !
(Nur mal als Richtwert)
Dieses Geld war bestimmt für Baby- Ersaustattung einschl. Kleinmöbel und Umstandskleidung und Sitllbedarf. Zur damaligen Zeit war ausserdem noch vieles um einiges teurer als man es heute schon bekommt.
Diese Summe haben auch Freundinnen von dieser Stiftung bekommen.
Dies nur mal zur Info, warum auch ich die 1800,- recht hoch empfinde.

LG beijing

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"Kinder sind Engel, deren Flügel in dem gleichen Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."

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