Unterhalt Sohn

21. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Merlinn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt Sohn

Hallo,

hab da jetzt auch mal eine Frage,

meine Freundin hat ihren erwachsenen Sohn rausgeworfen (20), da er lügt, frech ist und nichts zuhause macht, sie drausen schlecht macht. und und und.

Er geht noch in die Lehre 2 Lehrjahr (340,- Euro Netto), was müssen wir zahlen (Kindergeld ist klar) vom Vater bekommt er 120 Euro was muß meine Freundin zahlen.

er meint Sie muss ihm die Wohnung bezahlen bis er 25 ist. ???

Danke für Info

Brain47

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi, und guten Morgen!

Eine 100%ige Gewähr gibt es für Berechnung nicht, da diese nur von der Düsseldorfer Tabelle abgeleitet wurde. Die DT dient als Leitlinie für die OLGs und hat keine Gesetzeskraft. Verschiedene Gerichte urteilen abweichend.

Erstmal sind KM und KV dem K gegenüber zu Barunterhalt verpflichtet. Der Bedarf des Kindes liegt bei 640EUR.
Angerechnet werden dem Jungen 90EUR, für Ausbildungsmehrbedarf.
Das macht dann 730EUR, die er dann erhalten sollte.

730 - 340 - 154 = 236EUR gilt es an Unterhalt zu leisten.
Wie der Barunterhalt aufgeteilt wird, hängt von der Leistungsfähikeit der jeweiligen Elternteile ab, also einkommensabhängig.
Das müssen sich KM und KV schon ausrechnen lassen. Ihr solltet euch den Ausbildungsvertrag anschauen, denn zumeist sind die Ausbildungsvergütungen nach Ausbildungsjahren gestaffelt und steigen jährlich. Somit sinkt auch der Barunterhaltsanteil, da sich am Gesamtbedarf des Jungen nichts ändert.

Die Butze kann Sohnemann jetzt schön alleine tragen und putzen, sich bekochen und seine Wäsche waschen, denn mit dem Barunterhalt ist der Elternpflichten jetzt Genüge getan.

Der Junge hat da was nur halb mitgekriegt. Grundsätzlich ist den Kindern Unterhalt bis maximal! zur Vollendung des 26ten Lebensjahres zu gewähren. Da hat man ein vollwertiges Studium + Praktika eingerechnet. Da der Sohn deiner Freundin eine Ausbildung absolviert und voraussichtlich mit 23 Jahren damit fertig wird, ist im Anschluss Schicht im Schacht. Ich glaube aber mit der Ausnahme, dass er im Anschluss noch eine aufbauende Weiterqualifikation beginnt, dann doch bis zum 26ten, aber das wäre ja auch ein Grund mit Freude zu geben.

Bis denne!


-- Editiert von ARTiger am 22.09.2007 07:03:00

-- Editiert von ARTiger am 22.09.2007 07:08:54

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

der Bedarf liegt bei 640€, die 90€ werden nur bei zu Hause wohnenden Volljährigen angerechnet.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Grüßle

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ganz kurze Sache:

640 - 340 - 154 = 146 Euronen, die von BEIDEN Eltern (anteilsmäßig nach Einkommen) geleistet werden müssen.

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

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