Unterhalt /Selbstbehalt

18. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
karin 1
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 16x hilfreich)
Unterhalt /Selbstbehalt

Hallo,wer kann mir helfen? Bin wieder verheiratet und verdiene ca 400 Euro.Nun soll ich nach drei Jahren Unterhalt zahlen weil ich ja wieder verheiratet bin.Der KV hat den Job geschmissen damit ich bezahlen soll.Er selber lebt mit seiner Freundin zusammen die einen festen Job und ein Haus hat.Sie geht auch noch nebenbei kellnern. Meine Frage:,, Wie wird der Unterhalt berechnet und wieviel darf ich für mich behalten? Wird vom gemeinsammen Brutto oder Netto Einkommen gerechnet?

Danke für eine schnelle Antwort

Gruß Karin 1

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"von Karin 1
Neuling"

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8 Antworten
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#1
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 60x hilfreich)

Guten Abend Karin,

Ihre Frage wirft eher noch mehr Fragen auf.
Dröseln wir s mal auseinander:

1. Sie sind veheiratet und verdienen ca. € 400
2. Ihr Ex-Partner lebt mit seiner Freundin in deren Haus
3. Sie und Ihr Ex-Partner haben ein gemeinsames Kind
4. Sie behaupten, er hat seine Arbeit aufgegeben um keinen Unterhalt zahlen zu müssen.

Leider sagen Sie nichts dazu, wie die bisherige Unterhaltszahlung verlief, wie alt das Kind ist und bei wem es lebt.
...damit ich bezahlen soll...- was denn?

Für die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche ist Ihr Ansprechpartner das Jugendamt. Da Sie verheiratet sind, entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Ich empfehle Ihnen, hier schnellstmöglich vorzusprechen um ggf. weiterführene Hilfe vom Sozialamt für das Kind sicherzustellen.

Es ist völlig irrelevant, welchen Lebensstil und Einkommen die Freundin Ihres Ex-Partners hat.
Für die Kindesunterhaltsberechnung wird nicht das Einkommen Ihres Ehemannes herangezogen.
Unterhalt/Selbstbehalt richten sich nach der Düsseldorfer bzw. Berliner Tabelle.
Letztendlich- Sie müssen beweisen- nicht behaupten, dass sich Ihr Ex-Partner absichtlich aus dem Berufsleben verabschiedet hat um Unterhaltszahlung zu umgehen.
Alles in allem, bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

Gruss
TomH

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karin 1
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo TomH,
Ja,wir haben ein gemeinsames Kind.Habe nie Unterhalt bekommen obwohl ein Titel vom OLG Hamm vorliegt.Ich hatte das alleinige Sorgerecht.und der KV hat sich nie gekümmert.Wollte nicht vom Sozialamt abhängig sein, und habe uns mit vielen Jobs durchgebracht.Dann tauchte der KV wieder auf,da war mein Sohn 14.Kaufte Markenklamotten und Taschengeld gab es auch reichlich. Das zog als der KV dann fragte ob er nicht bei ihm wohnen wolle.Das ist jetzt 3 1/5 Jahre her.und er hat nie Unterhalt für den Sohn verlangt.Doch jetzt habe ich geheiratet und nun kommen Unterhaltsansprüche.Da ja mein Lebensunterhalt gesichert sei, muss ich zahlen.
OK,sehe ich ja ein ,aber nicht auf Kosten meines neuen Partners. Wie wird jetzt der Unterhalt ausgerechnet? Rechnet mann vom gemeinsammen Brutto oder Netto - Einkommen? Mitlerweile ist mein Sohn 17.



Gruss Karin

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"von Karin 1
Neuling"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo Karin 1,

relevant ist Ihr Einkommen, nicht das Ihres Partners. Er hat ja rechtlich mit Ihrem Sohn nichts tun tun und Ihr Sohn hat ihm gegenüber keinen Anspruch auf Unterhalt.
Hat Ihr Ex-Mann nur "gesagt", dass Sie zahlen sollen oder gibts etwas Schriftliches?
Sie haben die Möglichkeit, sich beim JA ganz genau beraten zu lassen und wenn Sie Ihre Unterlagen (Gehaltsnachweise, Miete etc) dabei haben, wird man Ihnen direkt sagen können, wie es sich mit der Zahlung verhält. Ggf. auch, wie es um die Ansprüche aus dem Unterhaltstitel bestellt ist und wie überhaupt die Rechtslage in Ihrem konkreten Fall aussieht. (Oder hat Ihr Ex bereits Klage auf Kindesunterhalt eingereicht?)
Viel Glück.

Gruss
TomH

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
heike köhn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ich lebe seit1nem jahr mit meinem freund zusammen.er hat 2 kinder aus erster ehe von 6 und 8 jahren.wie siht die unterhaltsregeung aus wenn er hier bei mir einen großen teil deil der kosten trägt im monat verdient er ca.1200€ netto.ich bin geschieden und habe auch 3schulfl. kinder und mache eine umschulung.kann mann ihm dn wirklich bis 841€ ajjes wegnehmen? wovon sollen wir dann leben?? das fragt dann keiner,wenn meine kinder kein essen haben da der vater auch nicht zahlt.wir gehen arbeiten um zu leben und die frau von meinem freund macht sich dann auf unsere kosten ein schönes leben????? das kann doch nicht sein

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"heike34"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
karin 1
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Heike 34,ich habe mich beim Jugendamt direkt erkundigt,da sagte mann mir :,,der Selbstbehalt errechnet sich wie folgt :
840 Euro für meinen Mann und auch für mich wobei 100 Euro von mir abgezogen werden weil ein gemeinsammer Hausstand besteht und der Mann in der Regel mehr bezahlt.Das heißt 1580 Euro wäre der Selbstbehalt. Urlaubsgeld,Weihnachtsgeld sowie die Einkommen/ Lohnsteuer wird zusammengerechnet und durch 12 Mon.geteilt.Dieser Betrag wird dann zu dem monatlichen Einkommen dazu gerechnet. Bestimmte Belastungen werden auch angerechnet zb. Auto zur Arbeit. Aber das entscheidet das Jugend / Sozialamt.Wie diese Berechnung dann mit Kindern aussieht kann ich nicht sagen.Aber alles wird eingerechnet ,auch Kindergeld weil das zum Einkommen gehört.
Gruß Karin




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"von Karin 1
Neuling"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
heike köhn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort

ich steig da aber nicht mehr durch.mein freund verdient im monat ca.1200 €.ich bekomme ca.600 € plus kindergeld und uvg für ein kind denn mein ex zahlt auch nicht.aber egal ich mach das selber.mein freund muß für zwei kinder im alter von 6 und 8 zahlen. wir haben zusammen eine wohnung und haben im monat kosten von ca.1100 €.ein auto brauchen wir um zur arbeit zu kommen. wenn mein freund nun auf 840 € runtergesetzt wird dann können wir wohl einpacken.seine ex weigert sich zu arbeiten und meint das mein freund doch wohl arbeiten kann um sie zu ernähren obwohl sie ihn rausgeschmissen hat weil sie einen anderen hatte.die arbeiten beide nicht und wir ??? wir können uns doof malochen damit sich solche frauen einen schönen tag machen können .alles klar.wo bleibt da das recht außer das recht eine neue beziehung kapput zu machen oder das recht auf einen neuen anfang.es sind nicht immer dei männer ,es sind oft auch die frauen.ich habe keine ahnung wovon wir in zukunft leben sollen.wer kann mir da mal genau sagen wie da die rechnung aufgeht.ich möchte auf jeden fall das die kinder ihr geld bekommen aber ich möchte nicht für faule frauen arbeiten gehen und mich noch auslachen lassen.

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"heike34"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
karin 1
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Heike34,
ich weiß das manches im Leben echt besch...
läuft.Meine Kids sind zum KV zurück weil der ihnen alles bieten kann,so die Aussage der Kids.Außerdem hatten sie das Alter selbst zu wählen,aber die ganzen Jahre habe ich für sie gebuckelt weil der Kv nach unserer Trennung den Job geschmissen hat. Bis heute hat er ein auf krank gemacht und keinen Job angenommen.Nur Schwarzarbeit.Als die Kids dann bei Ihm waren hab ich wieder bei Null angefangen und mir was neues aufgebaut.
Ganze 3,5 Jahre hatte ich Ruhe und brauchte keinen Unterhalt zahlen weil ich noch weit unter dem Selbstbehalt lag.Dann bin ich meinen jetzigen Mann zusammengekommen,und haben im Nov.2002 geheiratet.Dann hat mein Ex das erfahren und nun kommen die Ansprüche für den jüngsten Sohn.Der große ist mitlerweile aus dem Haus.
Frage mich warum vieles so ungerecht ist.
Bin total von unserem Rechtssystem entäuscht.Mir wird gesagt sie sind ja verh.und versorgt,aber warum wird das bei den Männern die mit einer Frau zusammen leben nicht auch so gehandhabt? Es gibt auch Frauen die gutes Einkommen haben aber nicht mit angerechnet werden.So bei meinem Ex.
Es wird eine harte Zeit aber da kommt mann auch irgendwie durch.
Nicht unterkriegen lassen.

Gruß Karin

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"von Karin 1
Neuling"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
heike köhn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

danke karin 1
danke für deine antwort
ich bekomme auch keinen unterhalt für meine kinder weil mein ex als anerkannter alki nicht arbeiten kann.ich hab keine lust auf ewige klage beim gericht und versorge meine kinder nun selber und ich bin mächtig stolz darauf in meinem alter noch mal die schulbank zu drücken und etwas zu lernen.wieso gigt es die schuldfrage nicht mehr bei scheidungen so das der unterhalt danach geregelt werden kann?dann gäb es wohl einen haufen probleme weniger und wer entscheidet was selbstbehalt ist??mann hat doch keine möglichkeit mehr ein neues leben aufzubauen wenn einem so das wort im mund umgedreht wird.es gibt einfach zu viele frauen und männer die sich auf den kosten ihrer ex partner einen lenz machen und niemand guckt dahinter.ein echt toller rechtsstaat.

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"heike34"

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