Unterhalt - Selbstbehalt

7. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
lucky190
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt - Selbstbehalt

Hallo!

mein mann hat aus erster ehe 2 kinder... war die letzten jahre selbstständig und mußte nun wegen einer verbraucherinsolvenz das gewerbe aufgeben und hat nun ein antrag auf sozialgeld zum ausfüllen bekommen. nun wollte ich fragen ob mir jemand den selbstbehalt sagen kann für einen verheirateten mann der sozialgeld bekommt?! ich komme mit selbstbehalt und pfändungsfreigrenze immer durcheinander.. kenne mich bisher (gott sei dank) noch nicht mit dem thema aus!

danke schon im voraus für antworten
liebe grü0e
lucky190

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hi lucky190!
Schau dir mal die Düsseldorfer- Tabelle oder die Seiten von FamRZ an. Hier dazu ein kl. Auszug.

Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
- gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
- gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,
beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 Euro, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 890 Euro. Hierin sind bis 360 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.



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"LGAnny*Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt"

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#2
 Von 
Aniram
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sozialgeld ist wohl das des in der Bedarfsgemeinschaft lebenden einer ALGII-Bezieherin , oder?
Insolvenz legt Selbstbehalt durch Gericht fest, dass ist die gleiche Höhe, wie beim Unterhalt, denke ich.
Ihr wollt und braucht doch nicht zahlen, warum die Frage?
Zum Arbeiten hat er sich durch Insolvenzantrag verpflichtet,
Man sollte Euch mal durch das Jugendamt informieren.
Lasst doch hilflose Kinder nicht einfach im Stich!!
Seid doch nicht so faul!!
Es sei denn, ihr seid schwer krank!!

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"Aniram"

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