Unterhalt Neuberechnung?

11. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
SabineV.
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt Neuberechnung?

Hallo ich wollte mich mal erkundigen ob mein noch ehemann mir auch zum unterhalt verpflichtet ist oder nicht er hat aus früherer beziehung ein uneheliches kind 6 jahre für das er unterhalt zahlt und wir haben 2 kinder 4 und 1 jahr ich habe gehört das die kinder im ersten rang stehen heißt das für mich dann nichts mehr übrig bleibt weil ich doch noch gar nicht arbeiten gehen kann aufgrund unseres babys.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo Sabine,

es kommt ganz darauf an ob dein Ex leistungsfähig ist.
An erster Stelle stehen die Kinder, sie sind alle gleich zu setzten. Bleibt nach Abzug des KU nichts mehr übrig dann gehst du leer aus.

Was verdient denn dein Ex?

LG

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#2
 Von 
SabineV.
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

1800 euro netto nach abzug seiner fahrtkosten 1600 euro

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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Sabine,

würde in der untersten Stufe der DDT so aussehen:

Kind 6 Jahre: 245€
Kind 4 Jahre: 202€
Kind 1 Jahr: 202€ = 649€.

1600€ - 649€ = 951€, kein Raum für Unterhalt an dich.

Vielleicht ein 400€-Job für dich?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#4
 Von 
korinna kunath
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,nein Du gehst nicht leer aus. Du müßtest Hartz IV beantragen,da Du ja bestimmt bis zum vollendeten 3ten Lebensjahr Erziehungsurlaub hast.Ihr müßt dann bei der ARGE mit angeben wieviel Unterhalt gezahlt wird und Belege vorlegen.Ich hatte vor 3 Jahren das gleiche Problem.Das war dann unser Weg.Keine Angst,Erziehungsgeld bzw Elterngeld wird nicht angerechnet.Das heißt Du müßtest für Dich und dein Kind Geld beantragen.Es zwingt Dich auch keiner,bis zum Ende des Erziehungsurlaub arbeiten zu gehen.

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#5
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

@Korinna,

ob bei einem Resteinkommen des Mannes von 1555€ + KG 308 noch Hartz-4- Anspruch besteht, wage ich zu bezweifeln.
Der Bedarf alles Kinder ist doch gedeckt.

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#6
 Von 
korinna kunath
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Schwesterchen...mein Mann hat 1400Netto und wir haben KG308 und Unterhalt minus dem Freibetrag minus Unterhalt an Sohn von Mann minus Versicherungen.Und es hatte sich gelohnt den Antrag zu stellen.War froh das wir es gewagt hatten.
lieben Gruß Korinna

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#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Korinna,

das mag in eurem Fall ja so sein, aber der Mann der TE verdient 400€ mehr.

Na, vielleicht verirrt sich Sunbee hierher und sagt mal, wie hoch die evtl. Leistungen nach Hartz4 lägen.

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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