Unterhalt Neu berechnen wegen Stkl1

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mike_fly
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Neu berechnen wegen Stkl1

Hallo zusammen!!Habe Fragen über fragen!!!

Lebe seit März letzten Jahres in Trennung von meiner FRau und bin jetzt ab Januar 2009 von Stkl 3 ind die Stkl 1 gekommen,demnach habe ich ja auch weniger Einkommen und kann dopch unmöglich den gleichen vom letzten Jahr brechntetn Unterhalt zahlen,oder?Aber wiederrum kann ich es mirt auch net erlauben wieder zum Anwalt zu gehen und es wieder Neu berechnen lassen!!Kann ich da net auch irgendeine finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen?Bei mir ist es eh arg blöd mit der Berechnung,da ich Flugbegleiter bin und schwankenden Einkommen unterstellt bin.Jetzt im Winter habe ich so wenig Flugstunden das ich jetzt noch net mal den kompletten Unterhalt zahlen kann ohne selber in die Röhre zu gucken...Dann wurden uns Spesen gestrichen,weil wir manchmal in All inklusive Hotels untergbracht sind,aber das wurde ja auch alles mitbrechnet und jetzt auch arg geändert!!
Wie sollte sich denn jetzt mein Weg weitergestalten....???





-- Editiert von Mike_fly am 05.01.2009 14:03

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21 Antworten
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#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Mike,

dein Weg führt vielleicht erst mal zum Jugendamt zur Neuberechnung auf Grundlage des durch den Steuerklassenwechsel verringerten Einkommens. Die machen das kostenlos.

Wurde denn bei der Erstberechnung nicht dein Jahresgehalt zugrunde gelegt? Dann sind die Einkommensschwankungen nämlich berücksichtigt und du musst halt in den "guten" Monaten etwas für den Unterhalt zurücklegen.

Um dir selbst einen Überblick zu verschaffen kannst du dir auch mal die Düsseldorfer Tabelle und die Leitlinien ergoogeln und vorher mal selbst rechnen. Kann nämlich auch sein, dass du trotz geringerer Einnahmen nicht in eine andere Stufe der DT fällst.

Grüße

-- Editiert von mikkian am 05.01.2009 14:04

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#2
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

hallo mike_fly

vielleicht stellst du deine frage auch in steuerrecht.

ich habe relativ wenig ahnug davon, glaube aber, dass für die berechnung in der regel ausschließlich das brutto, dein bedarf und ggf. erhöhter bedarf zugrunde gelegt wird.

meines erachtens kannst du lediglich dann nach anderen töpfen (im sozialen bereich ) kucken, wenn dir dein geld nicht mehr reicht.

ich habe z.B. das problem, dass mein dienstwagen voll als brutto angerechnet wird, und dadurch ich ein hohes einkommen habe. ob ich den wagen nehmen muss und mir durch die hohe besteuereung des wagens netto sogar weniger bleibt, hat bisher leider niemand ernsthaft interessiert. ich bekomme nicht mal prozesskostenhilfe deshalb.

deshalb wäre ich auch dran interessiert, wenn jemand eine andere rechtsfundierte antwort hätte.

gruß

uwe

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#3
 Von 
Mike_fly
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

...Muss ich eigentlich in Steuerklasse 1,obwohl man noch verheiratet ist???....

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

@ Uwe: Bei meinem Lg werden 1% vom Wert des Dienstwagens auch voll auf das unterhaltsrelevante Einkommen angerechnet.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

@ Mike: Ja!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

..ist beschissen oder? ich habe auch nur 1,5 kinder auf der karte, obwohl ich der bin der geld verdient (klar geht es über den ausgleich zu berichtigen) und fahre 100 km einfach....aber umzug bedeutet kompletter wechsel der kids aus ihrem bereich und weg von mama und ich bin auch höchstens 30 minuten früher daheim...und von den kosten ganz zu schweigen...über logik und gerechtigkeit sollte man bei familienrecht in verbindung mit steuerrecht nicht nach denken..wenn du mike_fly einen steuerberater hast und diesen bezahlen kannst, dann frag doch lieber auch noch den, denn vielleicht kennt er möglichkeiten das anders an zu gehen.

ich wäre auch für jeden tip dankbar....
gruß
uwe

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#7
 Von 
Mike_fly
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

..ich bin ja froh,wenn ich mal den anwalt zu unterhaltsberechnen bezahlen kann:-(...kann ich da net auch ne unterstützung anfordern??....das neue jahr fängt ja gut an!!!

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#8
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Mensch Mike, du brauchst erst mal keinen Anwalt, sondern kannst selbst erst mal rechnen.

Gibt es überhaupt einen Titel? Geht es um Trennungsunterhalt für die Nochfrau oder auch um Kindesunterhalt (wenn nicht kannst meinen Tipp mit dem JA natürlich knicken...).

Wenn es keinen Titel gibt, kannst du dich auch so neu einigen. Weitere Festlegungen können dann z. B. auch im Rahmen der Scheidung oder durch einen notariellen Vertrag getroffen werden.

Grüße

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#9
 Von 
Mike_fly
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

..es gibt keinen titel...war nur beim anwalt und habe berechnen lassen was ich zu zahlen habe ....hat all meine sachen dortgelasen ..gehaltsabrechng,einfos über gemeinsamen kredit etc,.

seitdem zahle ich es halt,sie war ja auch beim anwalt und er hatte wohl das gleich berechnet..kann ich jetzt nur annehmen,weil bisher hatten wir keine problem diesbezüglich....

..aber kann man denn es irgendwo "billiger"berechnen lassen als beim anwalt???
ich fands schon arg teuer damals!!!nur für ne berechnung???
und da ja jetzt wie erwähnt sich die stklasse ändert muss ich ja nen anwalt konsultieren!!!

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#10
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Mike, ich versteh nicht, warum du auf einem Anwaltsbesuch beharrst. Wenn ihr eine Berechnung habt, setz einfach dein "neues" Einkommen ein und gut ist. Dies lässt du deiner Frau zukommen und bittest sie um Zustimmung bzw. Kenntnisnahme. Wo ist dein Problem???

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#11
 Von 
Mike_fly
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

gehts das denn so einfach???was heisst setze dein neues gehalt ein??würde das neue gehalt ja erst ende februar bekommen ,weil das dann das Januargehalt ist!!Ist immer einen Monat später...durch die Flugstundenberechnung etc.

ich wüsste ja net wie eich es selber berechnen soll,vor allem hab die ja nen Jahresdurchschnitt ermittelt und der würde ja theoretisch erst ende des jahres zu berechnen sein ,wenn ich ein jahr lang das gehalt mit der neuen stkl bekommen habe,oder sehe ich was falsch??das ist ja das was mich verwirrt,wenn die jetzt wieder ne berechung machen werden ja wieder die letzten 12 monate als berechnungsgrundlage genommen,aber da ist ja noch die alte stkl etc drin....

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#12
 Von 
guest-12331.01.2009 12:23:24
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Mike,
ich kann Dir und Deiner Nochfrau nur empfehlen, den Kindesunterhalt (KU) durch eine Beistandsschaft des Jugendamts regeln zu lassen. Das spart Euch beiden eine Menge Anwaltskosten. Rede mit Deiner Nochfrau darüber, auch sie spart Geld. Sie werden Deine neue Steuerklasse berücksichtigen!
Kein falscher Stolz!
Gruß
Patti

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#13
 Von 
Mike_fly
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

..das klingt gut....nur sie bekommt ja auch noch nen teil,wird ja einiges zusammengerechnet,sie arbeitet ja auf 400 euro basis ...wie wird denn dann ihr teil berechnet??
was meinst du mit sie spart auch geld???sie zahlt ja beim anwalt gar nichts!!.unsere anwälte haben ja nur berechnet was ich ihr zahlen sollte,aber nen anwalt kann ja net einfach so bestimmen was ich zu zahlen habe!oder muss dafür ein gericht her was es "bestimmt"??

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#14
 Von 
guest-12331.01.2009 12:23:24
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 13x hilfreich)

Achso Mike, Du zahlst sicher auch Trennungsunterhalt. Wie alt sind Deine Kinder? Bekommst Du keine PKH? Bekommst Du als Flugbegleiter kein festes Gehalt?
Gruß
Patti

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#15
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
guest-12331.01.2009 12:23:24
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Mike,
schau mal auf die Seite von AOL. Die bieten einen Brutto-Netto rechner (googlen). Da kannst Du anhand deines alten Gehaltes dein neues mit veränderter Steurklasse ermitteln. Dann schaust Du in die Düsseldorfer Tabelle (wieder googeln). So kannst du überprüfen, ob der Anwalt in etwa richtig liegt.
Gruß
Patti

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#17
 Von 
Mike_fly
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

...weiss net wie ich das mit der pkh machen muss...letztes mal musste ich einiges latzen beim anwalt nur um diese berechnung zu bekommen...:-(...
meine tochter ist 9 1/2 jahre alt...
habe leider kein festes gehalt als flugbegleiter hab nen grundgehalt was fix ist und da drauf kommen dann flugstunden u bordverkaufsprovision etc....normal gab es noch spesen was so an die 400 euor im monat ausgemacht haben...aber jetzt wurden uns die spesen gestrichen an den orten in denen wir in all inklusive hotels leben(weil angeblich dann ja keine ausgaben wären),da läuft noch nen rechtsstreit mit der firma ob es rechtens ist,weil es ja abwesenheitsgeld heisst.also,wie erwähnt das waren so an die 400 euro im monat und letzten waren es mal gerade 20euro..ist schon nen krasser unterschied und das fehlt mir ja jetzt auch!...
und flugstunden sind auch extrem niedrig im moment da ja der winterflugplan läuft....

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#18
 Von 
guest-12331.01.2009 12:23:24
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 13x hilfreich)

Aber Mike,
der Winterflugplan lief doch letzten Winter auch. Wie wars denn da mit dem Gehalt. Es wird immer der Durchschnitt berechnet. Den PKH Antrag stellst Du beim Anwalt bzw. beim Familiengericht.
Gruß
Patti

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#19
 Von 
Mike_fly
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

...das ist ja das blöde den schnitt den die genommen märz 2007-märz 2008 ist eigentlicvh verfälscht,weil wir genau in dieser zeit mehr als normal wegen personalenass geflogen sind,dass hat mich ja am meisten aufgeregt...es hat eigentlich en korrekten verdienst verfälscht..weil es aussergewöhnliche zeiten waren..dann wurden wir ja durch eine ander airline übernommen worden und seitdem ist alles eh mehr schlecht als recht......

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#20
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
Mike_fly
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

...dann werde ich das mal machen....vielen dank schon einmal für die vielen antworten!!!

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