Unterhalt & Nebenjob

9. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)
Unterhalt & Nebenjob

Hallo,

bräuchte mal euren "fachmännischen" Rat. Die Frage ist eigentlich recht einfach.

Und zwar geht es darum, jemand muss nach der Scheidung Unterhalt zahlen für Frau und 2 Kinder (zwischen 10 und 16).
Er arbeitet Vollzeit. Das Einkommen müsste ich nochmal erfragen, es ist auf jeden Fall nicht wenig, aber auch kein Managergehalt ;-) (Er arbeitet in der Verwaltung einer Versicherung als Büroangestellter.)

Wäre er a) verpflichtet, einen Nebenjob zusätzlich zu machen um mehr Unterhalt zahlen zu müssen?
Hier hab ich auch im Internet keine verlässlichen Infos gefunden.
z.B. http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/kindesunterhalt_wann_muss_der_unterhaltsschuldner_einen_nebenjob_annehmen-246.html oder http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?session=O&ID=7131

hier steht ja bei beidem dass es im Einzelfall entschieden wird, aber es normalerweise nicht der Regelfall ist.

Ich persönlich kann mir es nicht vorstellen dass jemand zu einem Nebenjob gezwungen wird um mehr Unterhalt zu bezahlen. Aber der Staat hat ja meistens eine sehr sonderbare Sicht der Dinge!

b) Wäre a) nicht der Fall und würde er also freiwillig einen Nebenjob machen, würde das Einkommen davon dann zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden, oder zählt dafür nur das Einkommen aus dem Hauptberuf?

Denn dann könnte er sich den Nebenjob auch sparen, wenn er davon sowieso keinen Cent bekommen würde.

Danke schon mal für eure Hilfe,

LG Alex

-- Editiert am 09.01.2011 13:14

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Der Mann ist gehalten, wenigstens den Mindestunterhalt für die Kinder zu zahlen.

Wenn er ein mittleres Einkommen hat, dann sollte das eigentlich möglich sein. Und dann hat er der "erhöhten Erwerbsobliegenheit" Genüge getan.

Wenn er den Mindestunterhalt nicht leisten kann, dann erfüllt er seine Unterhaltspflicht eben nicht. Und dann könnte er schon gehalten sein, einen Zweitjob anzunehmen. Natürlich kann kein Gericht den Mann zur Arbeitsaufnahme zwingen. Aber man könnte seinen Selbstbehalt angemessen herabsetzen, wenn er das nicht tut.

Ein Nebenjob zählt in jedem Fall zum Einkommen. Es geht dann in die Unterhaltsrechnung ein und bestimmt letztendlich die Höhe des Zahlbetrags.

Bei geringem Einkommen kann es tatsächlich sein, dass dann von dem zusätzlichen Einkommen nicht mehr viel beim Erwerbstätigen ankommt. Aber ist das so schlimm? Schließlich erfüllt er ja damit schlicht und ergreifend seine Zahlungspflicht. Oder ist das in Ordnung, wenn die Allgemeinheit für SEINE Kinder aufkommt?



-- Editiert am 09.01.2011 13:38

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Hallo Marcus,

danke für die schnelle und gute Antwort!
Werde es so weitergeben.

Natürlich wäre es noch unfairer wenn die Allgemeinheit für seine Kinder aufkommen muss.
Andererseits, wieviel kommt vom Unterhalt wirklich bei den Kindern an?

Ich kann nur sagen, dass meine Mutter von meinem Vater mehr als genug Unterhalt für mich bekommen hat (er verdient sehr gut). Von dem Unterhalt habe ich noch nicht mal Kleidung bekommen, wenn ich Glück hatte mal vom Flohmarkt eine alte Hose im Jahr und das ist nicht übertrieben!). Es gab daheim nichts Warmes zu Essen etc. Das ist vielleicht ein Extrembeispiel wie es bei mir gelaufen ist.

Will damit nur sagen, dass die Männer ausgebeutet werden bis zum Existenzminimum und dann geht das Geld ja noch nicht mal an die Kinder!

Meiner Meinung müssten auch BEIDE Elternteile einen Beitrag leisten. Und nicht nur der Mann! Warum müssen nur die Männer für die Kosten der Kinder aufkommen?

Die Mutter, deren Kinder es genauso sind (die die Kinder auch noch mehr sehen) können sich daheim einen faulen Lenz machen und bekommen vom Mann alles gezahlt! Warum sind die Mütter nicht verpflichtet, zu arbeiten um auch einen Teil zu leisten??? Sind sie etwa kein "Unterhaltsschuldner"?? Würde mich wirklich mal interessieren.

LG Alex

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Alex,

Wenn das Kind bei der Mutter wohnt,dann gibt es normaler-
weise was zu essen.Es wird Kleidung gekauft,das Kind verbraucht Wasser/Abwasser,das Kind wird mit dem Auto
hin und her gefahren.Es hat vielleicht auch ein eigenes Zimmer ( könnte sich die Mutter sparen,keinere Wohnung,wenn
kein Kind da wäre).

Wenn das Kind noch etwas jünger ist, kann die Mutter nicht
Vollzeit arbeiten usw. usw.
Womit soll dies alles finanziert werden?

quote:
ch persönlich kann mir es nicht vorstellen dass jemand zu einem Nebenjob gezwungen wird um mehr Unterhalt zu bezahlen. Aber der Staat hat ja meistens eine sehr sonderbare Sicht der Dinge!


Und deine Sicht ist richtig?

lg
edy



-----------------
"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Alex,

quote:
jemand muss nach der Scheidung Unterhalt zahlen für Frau und 2 Kinder (zwischen 10 und 16).


Irgendwie scheint meinen Vorrednern *durchgeflutscht* zu sein, dass die Mutter der Kinder auch Unterhalt erhält.
Für ihren Unterhalt besteht keine erhöhte Erwerbsobliegenheit, also keine Verpflichtung, einem Nebenjob nachzugehen.

quote:
Meiner Meinung müssten auch BEIDE Elternteile einen Beitrag leisten.


Das wird auch so gehandhabt: Ein Elternteil leistet Barunterhalt, der andere Betreuungs-Unterhalt.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Also damit ihr besser die Lage beurteilen könnt, schreibe ich euch mal die Daten.

Sein Einkommen: 1900 Euro netto
Es gibt einen Nebenjob den er haben könnte (den er natürlich nicht macht wenn ihm davon eh nix übrig bleibt): 400 Euro

Ihr Verdienst: 750 netto

Dann haben sie noch einen Kredit (war wg. Verschiedenem) ca. 300 Euro monatlich, den nur er bislang zahlt.

Mit was kann er nun rechnen, wieviel wird er zahlen müssen an sie und die Kinder?
Und ist sie nicht verpflichtet den Kredit auch mit abzuzahlen?
Der geht noch ca. 3 Jahre.

LG Alex und danke für eure bisherigen Antworten

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

bei dem genannten Netto-EK kann der barunterhaltspflichtige KV, auch nach Bereinigung des EK, den Mindestunterhalt leisten. Dieser beträgt für das 10jährige Kind 272€ und für das 16jährige Kind 334€.

Ob dann noch Unterhalt für die Ex-Frau zu leisten ist, würde ich mal verneinen. Für den Ehegatten- oder Trennungsunterhalt besteht keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Daher sollte das Thema "Nebenjob" wohl durch sein.

LG nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen