Unterhalt - Muss ich Kontakt zu Vater haben?

4. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Grin3katz3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Unterhalt - Muss ich Kontakt zu Vater haben?

Liebe Community,
ich bin neu in diesem Forum und ich hoffe ich mache alles richtig.
Seit langer Zeit ist ein leidiges Thema bei uns auf dem Tisch: Der Unterhalt.

Grob umrissene Familiensituation:
Meine Eltern waren 20 Jahre verheiratet, haben sich vor 2 Jahren getrennt.
2012 habe ich Abitur gemacht und bin danach bei meine Mutter aus- und nach München zum studieren gezogen. Dort habe ich erst ein Soziologiestudium angefangen, gemerkt dass das nichts für mich ist und abgebrochen.
Bin dann ein Jahr arbeiten gegangen, habe einen weiteren Studiengang angefangen, jedoch aus psychischen Problemen nicht weiter studieren können. Eben auch aus diesen Gründen musste ich München verlassen und wieder nach Hause, habe hier nun eine Therapie gemacht, die ich auch in Zukunft fortführen werde.

Ende September beginne ich also, nachdem es mir besser geht, wieder zu studieren und ziehe dazu nach Essen, da der Studiengang nur dort studierbar ist.
Im Saarland möchte ich auch einfach nicht bleiben, weswegen ich auch damals nach München gegangen bin, zudem ist dieser Studiengang genau das, was ich machen möchte.

Nun zum eigentlichen Problem:
Seit ich zuhause ausgezogen bin, hat mein Vater mir meinen Unterhalt gezahlt, monatlich 400 Euro, da der laut eigenen Angaben vom Unterhalt eine Unfallversicherung u Handyrechnung abzieht (ich bin über meinen Vater privat versichert, er wollte das so als ich mit dem Studium begonnen habe). So weit so gut.
Seit ich nun wieder zwecks Psychotherapie zuhause wohne, hat er jeden Monat nur 300 gezahlt, war für mich auch alles kein Thema.
Nun ist es so: Ich habe zu meinem Vater nie ein wirkliches Verhältnis gepflegt. Ich habe noch 3 Brüder, da er in Mainz arbeitet war er früher immer nur am Wochenende zuhause, und hat sich da nie für uns interessiert. Er wusste nicht mal wann wir Geburtstag haben und sagte einmal zu meiner Mutter als es um das Thema Kinder gang, dass das nicht sein Problem sei, es war ja sie die unbedingt Kinder wollte.
Seit meine Eltern sich getrennt haben, hat es den Anschein gemacht, dass mein Vater sich doch auf einmal für seine Kinder interessiert - nach einiger Zeit stellte sich aber heraus, dass er lediglich auf sich selbst bedacht ist und versucht hat, uns gegen meine Mutter aufzuwiegeln. E ist so, dass es ihn schlicht und einfach nicht interessiert, was mit seinen Kindern oder generell mit anderen Menschen ist. Ein thema wird nur groß geschrieben : Geld.
Im Januar diesen Jahres haben mein Vater und ich, nachdem ich es wirklich wirklich unzählige Male versucht habe einen anständigen Kontakt zu pflegen, uns dermaßen gestritten, dass ich den Kontakt abgebrochen habe.

In dem Streit ging es darum, dass ich ihm erzählt habe, dass ich wieder ins Saarland ziehe, mein Studium unterbreche und mich für die Therapie entschieden habe (mir wurde von ärztlicher Seite sogar angeraten, eine stationäre Behandlung zu machen). Meine psychologischen Defizite (u.a. schwere Depressionen und Angststörungen) rühren noch von meiner Schulzeit, in der mein vater sich auch nie gekümmert oder interessiert hat. als ich ihm also eröffnet habe, dass ich mein Studium unterbreche, um überhaupt wieder einen erträglichen psychischen rahmen zu schaffen, fragte er nicht einmal wieso warum Therapie, sondern schnauzte mich an, ich solle mein Leben auf die Reihe bekommen und ich würde ja gar nichts schaffen - sprich ich sei ein absoluter Looser. Das Ganze, während ich im Bus zur Arbeit saß, und ich sagte lass uns bitte wann anders sprechen. Aber nein.

Seit dem hat er eine Mail geschrieben und eine Karte, aber erst nach 6 Monaten. Er hat nicht angerufen, im gegenteil, alles was er getan hat ist hinter meinem Rücken bei meiner Mutter zu schimpfen und zu lästern.
Ich habe kein Bedürfnis, mit diesem menschen, der nie für mich da war und mir dazu noch in den Rücken getreten hat Kontakt zu halten.
Nun droht er aber damit, mir keinen Unterhalt mehr zu zahlen, wenn ich keinen Kontakt zu ihm habe

Hier also die Frage (entschuldigt bitte den langen text):
KANN er mir meinen Unterhalt einfach so streichen, weil ich keinen Kontakt haben möchte?
Ich habe auf unterhalt.net gelesen, dass das ein Grund für Unterhaltsminderung sein kann, da ich auf das Geld angewiesen bin, wäre das eine Katastrophe für mich. Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen in Bezug auf Kontakt - Unterhalt und kann mir weiterhelfen.

Liebe Grüße
Grinsekatze

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-- Editiert Grin3katz3 am 04.09.2014 21:43

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8 Antworten
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#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Unangemessenes Verhalten, eigentlich eher schwere Verfehlungen, gegenüber den Eltern können dazu führen, dass der Unterhaltsanspruch je nach Billigkeit gemindert oder ganz gestrichen wird.
Das ist ja auch in etwa das, was Sie bereits selber herausgefunden haben.
Was nun genau unter "unangmessenes Verhalten" zu verstehen ist, lässt sich nicht so leicht abgrenzen, sondern ist sehr einzelfallabhängig.
Im Mittelpunkt steht immer die Frage, inwiefern denn nach den jeweiligen Ereignissen überhaupt noch von einer "Familie" und dem zugehörigen "Zusammenhalt" gesprochen werden kann.
Den besten Eindruch können Sie sich wohl davon verschaffen, wenn Sie einfach mal nach Urteilen googlen, um zu erkennen, wann Gerichte bisher in den verschiedenen Fällen eine Unterhaltsminderung für angemessen hielten und wann nicht.
Generell lässt sich wohl sagen, dass diese Hürde verdammt hoch und der Anspruch entsprechend sicher ist.
Insbesondere erfordert eine Verwirkung in der Regel eher ein aktives und schädliches Verhalten, während Ihr Verhalten ja wenn überhaupt eher passiv und gleichgültig wäre.
Insbesondere muss man sich auch als Kind natürlich nicht alles gefallen lassen, also auch nicht ungeachtet aller Umstände weiter auf heile Familie machen.

Warnen möchte ich Sis vor etwas ganz anderem:
Sie sind in den letzten beiden Jahren offenbar keinem Ausbildungsziel näher gekommen.
Eine Ausbildung muss der Vater nur finanzieren, solange diese möglichst zielstrebig verfolgt wird und Sie diese nicht schuldhaft hinauszögern.
Wenn Ihre Krankheiten aber ernsthafte Auswirkungen hatten und sich das im Zweifelsfall auch nachweisen lässt, kann man da aber natürlich nicht von "schuldhaft" sprechen.
Sowieso sind Sie ja bis jetzt "nur" 2 Jahre über der Zeit, sowas kann man auch noch als Orientierungsphase verkaufen.
Wenn es aber zu weiteren Verzögerungen kommen sollte, könnte Ihnen der Vater das natürlich (und womöglich zu Recht) zum Vorwurf machen.

Was die Höhe des Unterhalts angeht, kann Ihnen hier keiner helfen.
Dabei kommt es auch auf Ihre Bafögberechtigung, das Einkommen beider Eltern usw an.
Wenn Sie damit momentan zufrieden sind und gut auskommen, sollten Sie es meiner Meinung nach auch dabei belassen.

Dann möchte ich noch sagen, dass es Ihrem Vater vielleicht auch gar nicht wirklich um das Geld geht, wenn er solche Drohungen ausspricht.
Vielleicht ist er auch einfach wiklich nicht von Ihrem Werdegang überzeugt und kann nicht alles nachvollziehen, was Ihnen so selbstverständlich erscheint.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass er Sie durch solche "Drohungen" nur dazu bewegen will, jetzt endlich Gas zu geben.
Oder Ihrem Vater ist der Kontakt doch nicht so egal, wie Sie vermuten und er stellt sich etwas "ungeschickt" an, das auszudrücken?

Was ich damit sagen will:
Auch wenn Sie jetzt zu dem Ergebnis kommen, dass Sie nicht zu Kontakt verpflichtet sind, sollten Sie es meiner Meinung nach nicht darauf ankommen lassen.
Bisher scheint da ja nichts eskaliert zu sein, wäre doch gut, wenn das so bleibt.
Auch wenn der Umgang schwierig ist, können Sie sich ja vielleicht das ein oder andere Telefonat oder Schreiben abringen.
Und wenn da von seiner Seite nichts kommt, haben Sie ja sowieso Ruhe.

Ansonsten kann man Ihnen nur raten, den Vater zumindest über den Verlauf der Ausbildung regelmäßig zu informieren, sich da auch ordentlich reinzuhängen und sich ebenhalt an einen Rechtsanwalt zu wenden, wenn das Geld ausbleibt.

Verraten Sie noch ihr Alter?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Grin3katz3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort erst einmal!

Zu Ihrer Frage, ich bin mittlerweile 20.

Dass ich in den zwei Jahren meinem Ziel nicht näher und im leben noch nicht so viel voran gekommen bin ist mir bewusst und glauben Sie mir, es fühlt sich nicht gut an wenn man probiert und probiert und es einfach nicht funktioniert. Mittlerweile liegt eine umfangreiche ärztliche Beurteilung vor, die belegen und unterstützen, dass diese problematischen zwei Jahre kein 'chillen' oder absichtlich herbeigeführt waren.

Mein Vater kennt diesen Arztbericht im übrigen da ich ja über ihn versichert bin, geäußert hat er sich bis heute nicht. Und ich weiss, dass es ihm nicht um seine 'Familie' geht, denn diese Familie hat nie existiert, er hat sich nie gekümmert oder interessiert, er wollte nie etwas mit meinen Brüdern oder mir unternehmen, ja er musste sich unsere Geburtstage per Emailerinnerung schicken weil er es sonst nicht wusste bzw vergaß.
Als ich noch in München studiert habe und meine Depressionen wieder anfingen habe ich ihm geschrieben ob er Zeit hat zu telefonieren weil es mir schlecht geht. Und seine Antwort war 'hab keine zeit bin unterwegs, wenn dann flott'.
So traurig es ist, dieser Mann hat sich nie für andere interessiert und wird es nie tun. Meine Familie und ich, wir haben so viele Chancen gegeben und es wirklich versucht. Aber selbst meine Brüder sind drauf und dran den Kontakt abzubrechen, weil dieser Mann alles kaputt macht.

Nach dem Streitgespräch in Januar rief er meine Mutter an, und was war das Thema...Geld. Es dreht sich immer nur um das Geld. Und dieser Streit, dieser Moment das war für mich der berühmte tropfen.

Ich weiss dass ich dazu verpflichtet bin leistungsnachweise zu erbringen, das werde ich alles vorlegen. Und dass ich mein Leben nun auf die reihe bekommen kann möchte und werde, daran zweifle ich nicht.
Ich habe nur für mich entschieden dass ich zu diesem Menschen keinen Kontakt mehr haben möchte und kann, von Zusammenhalt oder Vater-Kind-beziehung war in meinen 20 Jahren nichts zu spüren, so traurig das ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Katze,

Fehlender Umgang/Kontakt) ist kein Verwirkungsgrund. Aber ohne Kontakt wird es schwer, den Untehalt zu fordern.

Unterhalt weiter in Anspruch zu nehmen, obwohl die Voraussetzungen entfallen sind, kann ein Teilverwirkungsgrund sein. Gibt es kein Urteil über Deinen Unterhaltsanspruch, würde ich an Stelle Deines Vaters, den nach Studiumsaufgabe gezahlten Unterhalt mit zukünftigen Ansprüchen verrechnen.

Du hast viel geschrieben, aber die zur Beurteilung wesentlichen Fakten fehlen.
Bist Du sicher, dass für das neue Studium - das dritte - überhaupt noch eine Unterhaltsverpflichtung Deiner Eltern (beide sind in der Pflicht) besteht. Ich hab da Zweifel. Eine Umorientierung wird i.d.R. nur einmal und dann auch nur innert der ersten zwei Semester zugestanden.

Möglicherweis ist es klüger, sich mit dem Vater gut zu stellen.

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Grin3katz3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Lieber Berry

Informiert haben wir uns - ja es besteht Unterhaltsanspruch, da in meinem Fall von einer Unfähigkeit bedingt durch gesundheitliche Einschränkungen gesprochen werden kann bzw wird. Der Bericht liegt meinem Vater wie gesagt auch vor.
Es ist auch eigentlich nie ein Thema gewesen, ob Anspruch oder nicht, es geht im lediglich darum, dass er mich zu Kontakt zwingen will und das, wie erwähnt, nicht aus Interesse sondern damit er alles kontrollieren kann, so hat er es zumindest gegenüber meiner Mutter dargestellt.


LG die Katze

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-- Editiert Grin3katz3 am 05.09.2014 00:57

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Grin3katz3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Achso, und meine Mutter hat übrigens ihren Beitrag immer geleistet, mich in allem unterstützt und meine Miete übernommen, wie ausgemacht und vorgegeben, nur verdient sie nicht 3500€ netto wie mein Vater im Monat.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi Katze,

was bisher noch kein Thema war, kann aber zum Thema werden, wenn sich die Fronten weiter verhärten und er dann nach belastbaren Gründen sucht, um nicht mehr zahlen zu müssen.

Deine Erkrankung entschuldigt die Unterbrechung, aber nicht unbedingt den zweimaligen Fachwechsel. Ein problematischer Sachverhalt.

Zum regelmäßigen Kontakt kann er Dich, wie gesagt, nicht zwingen. Kontaktverweigerung ist kein belastbarer Grund.


Falls überhaupt, hast Du einen Bruttounterhaltsanspruch von 670 € (Ziffer 13.1.3 Leitlinie des OLG Hamm).

Bafög (muss beantragt werden) und das volle Kindergeld werden auf den Betrag angerechnet. Der verbleibende Rest ist von beiden Elternteilen im Verhältnis ihrer bereinigten Einkommen (nach Abzug des Selbstbehaltes) zu leisten.

Regelmäßiges Eigeneinkommen wäre ebenfalls anzurechnen.

Herzlich Willkommen bei uns im "Pott".

Grüße

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Grin3katz3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hu Berry

Ja ich verstehe was du meinst, werde denke ich mal mit meiner Mutter reden zwecks Anwalt u Beratung.

Bafög bekomme ich leider nicht, Antrag wurde damals abgelehnt da mein Vater zu viel verdient plus ich 'zu viel Vermögen habe', sind halt Sparbücher bzw Anlagen in Wertpapieren.
Es hat vom Geld ja auch immer super hingehauen, da ich nebenbei arbeiten gegangen bin, nur fängt der eben jetzt an mir dem Krieg, weil ich keinen Kontakt haben möchte.
Da meine Mutter eine Umschulung macht und zurzeit nur 270€ Arbeitslosengeld im Monat bekommt ist da 'nicht viel zu holen', da gab es aber auch nie Probleme meine Mutter ist super und unterstützt mich wo sie nur kann.
Ich hoffe mein sog. Vater lässt es nicht drauf ankommen, denn das würde für ihn als auch für mich böse ausgehen, meine Mutter bekommt von ihm zurzeit weder Unterhält für sich noch für meinen 15 jährigen Bruder der zur schule geht, darauf verzichtet sie freiwillig, sollte er jetzt bei mir Probleme machen klagt sie bei sich und für meinen Bruder. Alles in allem keine schöne Situation, für niemanden von uns

Vielen dank für deine Ratschläge!

LG die Katze

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi Du,

Du lässt jetzt aber die sprichwörtliche Katze aus dem Sack.

Bei erner Volljährigen ist der Verbrauch des eigenen Vermögens bis auf einen gerineg Betrag zumutbar.

Gezahlter Unterhalt an den Bruder stellte eine Bereinigungsposition dar.

Bafög muss jetzt neu beantragt werden. Kriegst Du erneut nichts, wird auch nichts abgezogen. Gibt es nicht mehr das elternunabhängige Bafög?

quote:<hr size=1 noshade>da gab es aber auch nie Probleme meine Mutter ist super und unterstützt mich wo sie nur kann. <hr size=1 noshade>
Das ist schön, aber für "richtigen" Unterhalt unerheblich. Wir können hier nur über die Fakten fachsimpeln, nicht über freiwillige Zuschüsse der Mama.

quote:<hr size=1 noshade>meine Mutter bekommt von ihm zurzeit weder Unterhält für sich <hr size=1 noshade>
Versteh ich auch, denn das Trennungsjahr ist rum --> es gilt formal der Grundsatz der Eigenverantwortung.

quote:<hr size=1 noshade>noch für meinen 15 jährigen Bruder der zur schule geht, darauf verzichtet sie freiwillig, <hr size=1 noshade>
Darf sie gar nicht (§1614 BGB ). Nicht Sie, Dein Bruder hat den Anspruch. Sie vertritt ihn nur und verzichtet somit auf Geld, das ihm zusteht. Hier - für Dich - aber nicht relevant.

quote:<hr size=1 noshade>sollte er jetzt bei mir Probleme machen <hr size=1 noshade>


Es geht wohl nicht darum, Dir Probleme zu bereiten. wohl eher darum, ob Du noch einen Anspruch hast, oder eben auch nicht. Ich denke nicht, dass er einen berechtigten Anspruch nicht erfüllen wird, bei freiwilligen Zuwendungen will er aber mitreden. Dafür hab ich sogar ein gewisses Verständnis.

Unterhaltsrecht ist kompliziert aber gradlinig. Kompliziert deshalb, weil kaum ein Fall dem anderen gleicht. Du bist dafür ein Paradebeispiel (ohne Wertung gemeint).

Manchmal ist ein geschicktes Nachgeben auf Dauer zielführender als das Pochen auf eigenen Rechten. Aber ich denke, dass Dir das bekannt ist.

Grüße

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

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