Unterhalt - Kosten geltend machen?

23. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)
Unterhalt - Kosten geltend machen?

Hallo zusammen,

in einem Verfahren um Trennungsunterhalt macht der Unterhaltspflichtige Einkommens-mindernde Ausgaben geltend.
Unter anderem folgende zwei Posten:

1. Stromkosten
Der Unterhaltsberechtigte ist z.B. am 01.01.12 ausgezogen.
Der Unterhaltspflichtige ist am 01.02.12 aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen.
Das Haus wurde am 31.12.2012 verkauft.
Unterhaltspflichtige macht Stromkosten für 12 Monate geltend.
Frage: Kann er die Strommkosten auch für Januar geltend machen?

2. Betreuungskosten
Kind im Kindergartenalter war am gemeinsamen Wohnort im Kindergarten.
Unterhaltspflichtiger hat sich das Aufenthaltsbestimmungsrecht "genommen" und nimmt das Kind zum 01.02.12 aus dem Kindergarten. Am neuen Wohnort gibt es erst zum 01.08.12 einen freien Platz.
Alter und neuer Wohnort liegen 30 km auseinander, Arbeitsort des Unterhaltspflichtigen in der Mitte zwischen diesen Orten.
Kind wird vom Großvater (in Rente) in der Zwischenzeit betreut. Für diese Zeit wird der Großvater auf Minijobbasis eingestellt.
Betreuungskosten von 200 € und 100 € Verpflegungskosten werden geltend gemacht.
Frage: Können die Kosten geltend gemacht werden?
Zusatzinfo: Unterhaltspflichtiger arbeitet ca. 16 Tage im Monat.

Gruß

Carl

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Wenn er das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann ist er nicht unterhaltspflichtig, oder sehe ich das falsch?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)

Im vorliegenden Fall handelt es sich um Unterhalt zwischen Eheleuten!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Carl NDS,

zu 1.:

ich denke, das hat nichts mit Trennungsunterhalt zu tun.
Das Haus gehörte Euch beiden, also müssen die laufenden Kosten während der gemeinsamen Nicht-Nutzung geteilt werden. Aber das ist ja einmalig.


zu 2.:

vielleicht anrechenbar.
Dazu müsstest Ihr aber mind. nachweisen können,
dass es auch so gelaufen ist:
Großvater muss die Einnahmen in seiner Steuer-Erklärunge berücksichtigt haben, Vater müsste die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht haben.

Jedoch: zahlt die Mutter Unterhalt für das Kind,
sind die Kosten entweder mit dem KU abgegolten,
oder sie erhöhen den KU.
Mit dem Trennungsunterhalt hätte es dann eher weniger zu tun.

Gruß,
capitano

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