Unterhalt - Können wir uns gegen die Forderung wehren?

25. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
BetinaDrotleff
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt - Können wir uns gegen die Forderung wehren?

Hallo ich habe eine dringende Frage. Ich habe zwei Kinder 11 und 13 Jahre alt aus erster Ehe für die ich monatlich 525€ Unterhalt zahle (Kindergeld erhält meine Ex) bei einem Einkommen von 1800€/Monat.
Ich habe nochmals geheiratet und die 2 Kinder meiner Frau adoptiert. Jetzt möchte meine Ex das ich mehr Unterhalt für die Kids zahle. Wieviel steht uns zum Eigenbedarf zu?Uns bleiben im Monat 450 € übrig. Können wir
uns gegen die Forderung wehren?
Vielen Dank
Gruss Frank


-- Editiert von BetinaDrotleff am 25.08.2004 16:39:10

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Frank,
Kommt drauf an.
Ist dein Einkommen schon bereinigt? ( Netto + Urlaubs- und Weihnachtsgeld + Steuerrückzahlung Vorjahr + sonstige geldwerte Vorteile - 5% Fahrtkosten )
Arbeitet deine jetzige Frau? Wie alt sind die adoptierten Kinder ? Wieviel verlangt deine Ex mehr und aus welchem Grund?
Gruß
Anna

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#2
 Von 
BetinaDrotleff
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anna danke für die schnelle Antwort. Meine jetzige Frau hat noch keine Arbeit. Die Kids die ich adoptiert habe sind 8 und14 Jahre alt. Meine Ex möchte 100 € mehr im Monat haben aber ich habe gehört das auf den Unterhalt auch die Hälfte des Kindergeldes anzurechnen ist. Stimmt das so?
Gruss Frank

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lobi
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Soweit ich weiss ist das Kindergeld nicht zur Hälfte anzurechnen sondern nur zu einem geringeren Teil.
Wenn du die Kinder nicht bei dir hast (gar nicht) ist es sogar GAR NICHT anzurechnen meines Wissens nach.

Wenn du eigene Kinder hast ist der KU unter (in diesem Fall) 4 Kindern aufzuteilen.
Ich denke mal, dass da adoptierte Kinder die gleichen Rechte haben wie Biologische.

Das mit den 430 € im Monat ist mir im Moment ein wenig unklar!
Nach allen Rechnungen... also als TG quasi oder wie?

Wenn man das ganze einmal überschlägt und die 1800 € als WIRKLICHES Monatseinkommen (also mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld und so weiter) nimmt dürfte deine Ex nicht mit weiteren 100 € durchkommen.
Wenn sie Pech hat wird für sie bei einer neuen Berechnung vielleicht sogar weniger raus kommen!

Ich würde an deiner Stelle einmal die Unterhaltsvorschusskasse anrufen... die geben ganz gute Auskünfte zu diesen Fragen!

-----------------
"Liebe Grüsse, Lobi"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BetinaDrotleff
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Lobi
Danke für die schnelle Antwort.
Die 450 € ist was mir und meiner Familie zum Leben übrig bleibt.
Gruss Frank

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lobi
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist mir trotzdem noch unklar, denn 1800 - 525 sind nach Adam Riese immer noch 1275 €!!!

Es gibt kaum etwas, was SONST noch anrechnugfähig ist bei der Unterhaltsberechnung!
Dem Juri ist es egal, was du sonst noch so zu bezahlen hast!!!

Gehen wir einmal davon aus (was du ja IMMER noch nicht bestätigt hast), dass diese 1800 € dein tatsächliches Monatliches Nettoeinkommen ist!
Dein Selbsterhalt liegt bei 830 € (ca.... in HH sind es z.B. 840... in S-H 820 €!)
zumdem kann man noch Aufwendungen geltend machen wie zum Beispiel Fahrtkosten zu Arbeit... i.d.R. sind das so um die 5 %... das nennt man dann Bedarfskontrollbetrag! laut Düsseldorfer Tabelle liegt Dein BKB bei 1000 €

Nun steht auch Deinen Adoptierten Kindern KU zu.

636 € laut Düsseldorfer Tabelle.
Genau das würde auch deiner Frau bzw deinen Kindern zustehen.
Damit wärest du aber unter der Grenze des BKB.

1800 € - 1272 € = 528 €

Anders gerechnet... von 1800 € sollten dir noch 1000 bleiben (ich weiss nicht ob sich der Betrag durch deine Frau erhöht.. ich gehe einmal davon aus, dass sie NICHT arbeitet!!! ansonsten wäre IHR Einkommen zu deinem wenigstesn Teilweise zuzurechnen)

Bleiben noch 800 € übrig.
Die werden dann (wie gesagt... wenn deine Frau nichts mit verdient) auf deine 4 Kinder verteilt... blieben jeweils 400 € für deine adoptierten und 400€ für deine Leiblichen.

Nach dieser Rechnung würde deine Exfrau für eure Kinder weniger bekommen als jetzt!




-- Editiert von Lobi am 25.08.2004 19:16:23

-- Editiert von Lobi am 25.08.2004 19:17:26

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#7
 Von 
wzuut
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
die Forderung von Deiner Ex muß begründet und rechtlich sein. Sie kann nicht einfach so sagen, das du mehr zahlen mußt. Die Kinder aus erster Ehe und Ex stehen an erster Stelle, danach kommt erst die zweite Ehe.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Frank,
warum gibst du an das die Kinder adoptiert sind, ist doch egal, es sind deine Kinder.
Frank ihr habt jetzt 450 Euro über zum Leben also für Nahrung und so, ja?
Warum sollst nun mehr zahlen? Wollte sie nur deine Einkommensverhältnisse prüfen?
Gibt es einen Schriftwechsel oder hat sie das erst mal so angekündigt?



-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

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#9
 Von 
BetinaDrotleff
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo vielen Dank für die Aufklärung das ging ja sehr schnell.
Nochmals Danke
Gruss Frank

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

hoppla hoppla,

hier ist jetzt aber eine Menge "durcheinander" gekommen.

also, ein Versuch, ein bisschen wieder zu ordnen:

"Die Kinder aus erster Ehe und Ex stehen an erster Stelle, danach kommt erst die zweite Ehe. " (wzuut)
UNSINN!

"Die werden dann (wie gesagt... wenn deine Frau nichts mit verdient) auf deine 4 Kinder verteilt" (Lobi) . RICHTIG

Aber:

"Es gibt kaum etwas, was SONST noch anrechnugfähig ist bei der Unterhaltsberechnung!
Dem Juri ist es egal, was du sonst noch so zu bezahlen hast!!!"

So auch nicht richtig: ggf ehebedingte Schulden, Fahrtkosten Arbeitsweg o.ä. kann angerechnet werden!


"zumdem kann man noch Aufwendungen geltend machen wie zum Beispiel Fahrtkosten zu Arbeit... i.d.R. sind das so um die 5 %... das nennt man dann Bedarfskontrollbetrag!"

Leider wieder falsch!
man spricht vom Netto und bereinigten Netto.
Der Bedarskontrollbetrag ist bei niedrigen Einkommensgruppen zu vernachlässigen,
weil er praktisch keine Auswirkungen hat
(so wie ich das verstanden habe und wie es mir auch nur logisch erscheint)

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lobi
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Bedarfskontrollbetrag des Unterhaltspflichtigen ab Gruppe 2 ist nicht identisch mit dem Eigenbedarf. Er soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern gewährleisten. Wird er unter Berücksichtigung auch des Ehegattenunterhalts (vgl. auch B V und VI) unterschritten, ist der Tabellenbetrag der nächst niedrigeren Gruppe, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird, anzusetzen.

Wie ist das dann genau zu verstehen?

ICH habe bei der Berechnung des Unterhaltes (hab ich selber gemcht) damals für meinen Ex einen BKB von 1000 Euro angesetzt...
Er verdient (bereinigt) 1750 € im Monat!

Hab ich da was falsch gemacht?

Und Eheschulden und so weiter werden doch schon in der aller ersten Verhandlung mitberechnet... müsste ihm dann also bekannt sein (wenn denn welche Existieren)

Und Fahrtkosten zur Arbeit und Mehraufwandt sind z.B. genau DAS, was diesen BKB rechtfertigt.


-----------------
"Liebe Grüsse, Lobi"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Die meisten Sachen, die hier durcheinandergelaufen sind, hat nachgefratgt ja schon berichtigt. Es gibt noch ein paar andere aber hier gar nicht so wichtig.
Ohne detailliert gerechnet zu haben, kann ich dir aber so sagen, dass eine Erhöhung des Unterhaltes für die beiden ersten Kinder wohl nicht in Frage kommen wird, eher eine Kürzung. ( sogar sehr wahrscheinlich )
Ob deine Frau in die Unterhaltsberechnung einbezogen wird, vermag nur der Richter im Einzelfall entscheiden. Einige Richter stellen die Frau den minderjährigen Kindern gleich, bei anderen widerum ist sie nachrangig.
Aber auch das würde höchstens zu einer Kürzung des KU führen, nicht aber zu einer Erhöhung, da deine Frau ja nicht arbeitet. Somit wird auch dein Selbstbehalt nicht groß zu kürzen sein.

@Lobi
der BKB ist in der Tat in diesen Einkommenstufen meist irrelevant. Und bei Mangelfällen erst Recht.
Dieser soll lediglich sicherstelllen, dass die Kinder und die Kindesmutter nicht irgendwann einmal plötzlich mehr Geld zur Verfügung haben, als der Vater. Was allerdings trotz allem häufig der Fall ist. Grad durch diese ganze überobligatorische Sch****
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Lobi
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Dieser soll lediglich sicherstelllen, dass die Kinder und die Kindesmutter nicht irgendwann einmal plötzlich mehr Geld zur Verfügung haben, als der Vater.

Komisch... hab das Gefühl, dass manche vielleicht recht haben könnten, wenn sie behaupten ich wäre einfach zu blöd!

Hab damals noch MEINEN Berechnungen (wie gesagt... hatte KEINE Anwalt) den BKB zu Grunde geleg und bin DANN noch mal 90 € runter gegangen.
Aber mir war schon klar, dass das für IHN gut war, denn sonst hätte sein Anwalt ja nicht sofort zugestimmt.

-----------------
"Liebe Grüsse, Lobi"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@Lobi,
warum bist du zu blöd?
Wenn dieser Betrag soweit für dich OK ist und ihr keine größeren finanziellen Schwierigkeiten dadurch habt, finde ich es nur fair, nicht immer nach Tabellen, Gesetzen und Richtlinien Kohle zu fordern!!!!

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