Unterhalt Kinder ggü. Eltern im Pflegefall

8. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Lewandowski
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt Kinder ggü. Eltern im Pflegefall

Meine Schwiegermutter ist seit kuzer Zeit im Pflegeheim, nachdem
meine Frau und ich sie und ihre Mutter 12 Jahre bzw. 5 Jahre
)Mutter der Schwiegermutter) selbst gepflegt haben, während sich
die anderen Töchter der Schwiegermutter nie gekümmert haben.
Nun will das Sozialamt prüfen, ob und inwieweit meine Frau als
Tochter unterhaltspflichtig ist.
Wir haben 1 Kind - wie hoch ist dann der Selbstbehalt für meine Frau? Ich gehe davon aus, dass ich als Ehemann nicht unterhalts-
pflichtig bin und deshalb meine Frau keine Angaben dazu machen muss. Muss meine FRau überhaupt zahlen, nachdem sie (und auch ich finanziell) ihre Mutter und Oma so lange gepflegt hat, während
die anderen Kinder sich um nichts gekümmert haben? Danke.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Lewandowski,

die vorangegangene Pflegetätigkeit wird vom Sozialamt regelmäßig nicht berücksichtigt, da diesbezügliche Ausgleichsansprüche unter den Angehörigen direkt zu klären sind.

Selbstverständlich ist nur Ihre Frau als direkte Angehörige unterhaltsverpflichtet und nicht Sie. Es steht zu vermuten, daß die anderen Töchter ebenfalls vom Sozialamt zur Auskunfterteilung aufgefordert wurden. In einem meiner Fälle betrug der Freibetrag der Anghörigen auf den bei eigener Erwerbstätigkeit nicht zugegriffen wird 1.000,- €.
Es erfolgt jedoch jeweils eine individuelle Ermittlung, wobei Sie sehr ausführlich Ihre laufenden monatlichen Belastungen herausarbeiten sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
annabent
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Unterhalt Kinder ggü. Eltern im Pflegefall
II

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie verändert sich die Lage für mich bzw. meinen Ehegatten, sollten meine Eltern einmal pflegebedürftig werden? Ich bin das dritte Kind meiner Eltern. Meine Brüder sind nicht vom selben Vater wie ich. Sollte mein Vater pflegebedürftig werden, nehme ich an, bin ich allein dafür verantwortlich oder? Wenn meiner Mutter einmal in ein Pflegeheim muss, sind alle drei Kinder in der Pflicht. Wie kann man vorsorgen, wenn die Eltern dies versäumt haben? Ganz besonders wichtig ist für mich, wird mein Ehepartner mit herangezogen? Muss auch er finz. Auskunft erteilen? Meine Eltern sind beide Hartz IV Empfänger und leider wird sich dies wohl auch nicht mehr ändern.

Bin sehr dankbar für Aufklärung.



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"annabent"

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