Hallo,
Ich habe eine Frage zur Unterhaltszahlung an ein 21jähriges Kind noch in Ausbildung.
Dieses Kind hat ein Nettoeinkommen von ca 750 Euro. Ist also laut Tabelle nicht mehr Unterhaltpflichtig, nun besteht jedoch die Frage, ob Fahrtkosten (die sich auf ca 350-400€ belaufen) bzw. Mietkosten in der Höhe da die Fahrt zum Ausbildungsort ca 80 km betragen (eine Strecke)angerechnet werden können!?
Danke im Vorraus für Ihre Unterstützung.
mfg
Daniel_Köln
Unterhalt Kind in Ausbildung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Daniel,
ja, sie KÖNNEN angerechnet werden.
Wenn ihr euch nicht einig werdet, wird letztlich ein Richter zu entscheiden haben, welche Kosten in diesem Falle angemessen sind und welche nicht.
Gruß
Also es geht da nicht um eine Zajluing von mir sondern um eine Zahlung die meine Freundin erhält, bzw. erhalten hat.
rein theoretisch wäre es so das die nach anrechnung der 85 Euro noch einen Anspruch auf 60 Euro hätte, wenn sie noch zu haused wohnen würde. mich interessiert jetzt, ob es sich lohnt zum Anwalt zu gehen und das rechtlich geltend zu machen und wie hoch eben die Erfolgschancen eines Verfahrens sind.
Aber diese Information ist schonmal gut.
Danke
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Also es geht da nicht um eine Zajluing von mir sondern um eine Zahlung die meine Freundin erhält, bzw. erhalten hat.
rein theoretisch wäre es so das die nach anrechnung der 85 Euro noch einen Anspruch auf 60 Euro hätte, wenn sie noch zu haused wohnen würde. mich interessiert jetzt, ob es sich lohnt zum Anwalt zu gehen und das rechtlich geltend zu machen und wie hoch eben die Erfolgschancen eines Verfahrens sind.
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