Unterhalt - Kind (16) in Ausbildung

23. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
lena111
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt - Kind (16) in Ausbildung

Hallo und guten Tag,

der Sohn meines Lebensgefährten ist 16 und beginnt die Ausbildung zum G*A-Kaufmann.

Mein Lebensgefährte zahlt Unterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle. Der Sohn wohnt bei seiner Mutter.

Verändert sich die Unterhaltsforderung wenn der Sohn in der Ausbildung ist und eine Ausbildungsvergütung bekommt.



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Lena,

Eigene Einkünfte des Kindes z.B. Ausbildungsvergütung werden angerechnet. Dazu wird die um den ausbildungsbedingten Mehrbedarf von 90,- EURO gekürzte Ausbildungsvergütung zur Hälfte von dem Bedarf (Tabellensatz) des minderjährigen Kindes abgezogen. Die andere Hälfte dient zur Entlastung des versorgenden Elternteils.

Z u Beachten sind die Leitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte (OLG`s)
- Im Bezirk nicht alle OLG`s mindern das Einkommen des Kindes um grundsätzlich 90,- EURO
- Im Bezirk OLG Frankfurt (Punkt 10.2.3.) abzugfähig pauschal 5 %, höhere sind im Einzelfall darzulegen
- Im Bezirk OLG Schleswig (Punkt 12.2) je nach Betreuungslast des anderen Elternteils wird
eigenes Einkommen nach Billigkeit angerechnet.
- Im Bezirk KG Berlin (Punkt 10.2.3) auf Nachweiß zu berücksichtigen
- Im Bezirk OLG Rostock (Punkt 10.2.3) ist konkret darzulegen, ein pauschaler Abzug erfolgt nicht


Quelle

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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