Hallo und guten Tag,
der Sohn meines Lebensgefährten ist 16 und beginnt die Ausbildung zum G*A-Kaufmann.
Mein Lebensgefährte zahlt Unterhalt
gem. Düsseldorfer Tabelle. Der Sohn wohnt bei seiner Mutter.
Verändert sich die Unterhaltsforderung wenn der Sohn in der Ausbildung ist und eine Ausbildungsvergütung bekommt.
-----------------
" "
Unterhalt - Kind (16) in Ausbildung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Lena,
Eigene Einkünfte des Kindes z.B. Ausbildungsvergütung werden angerechnet. Dazu wird die um den ausbildungsbedingten Mehrbedarf von 90,- EURO gekürzte Ausbildungsvergütung zur Hälfte von dem Bedarf (Tabellensatz) des minderjährigen Kindes abgezogen. Die andere Hälfte dient zur Entlastung des versorgenden Elternteils.
Z u Beachten sind die Leitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte (OLG`s)
- Im Bezirk nicht alle OLG`s mindern das Einkommen des Kindes um grundsätzlich 90,- EURO
- Im Bezirk OLG Frankfurt (Punkt 10.2.3.) abzugfähig pauschal 5 %, höhere sind im Einzelfall darzulegen
- Im Bezirk OLG Schleswig (Punkt 12.2) je nach Betreuungslast des anderen Elternteils wird
eigenes Einkommen nach Billigkeit angerechnet.
- Im Bezirk KG Berlin (Punkt 10.2.3) auf Nachweiß zu berücksichtigen
- Im Bezirk OLG Rostock (Punkt 10.2.3) ist konkret darzulegen, ein pauschaler Abzug erfolgt nicht
Quelle
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
43 Antworten