Unterhalt Heirat

17. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
gemse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Heirat

Hallo gleich vorne weg Entschuldigung für den langen Text der nun folgt. Mein Lebensgefährte mit dem ich seit 5 Jahren zusammen bin hat 2 Töchter im Alter von 8 und 13 Jahren. Er zahlt an seine Exfrau direkt den Unterhalt in Höhe von 275 Euro und 334 Euro. Nun wollen wir heiraten. Ich habe schon mich hier umgeschaut und rausgelesen, das ich für die Kinder nicht aufkommen muss, sondern nur für ihn wenn er mal arbeitslos ist. Wie sieht aber das ganze aus, wenn wir heiraten? Muss er dann den vollen Unterhalt weiter in der Höhe zahlen oder kommt es mehr bzw weniger durch die Heirat. Er verdient etwas mehr als ich, aber mit den ganzen Abzügen, Miete etc bleibt am Monatsende nicht viel übrig. Hinzu kommt, das seien Exfrau nebenbei schwarz Zusatzerwerb hat. Sprich sie verdient sich mit ihrer Singerein gutes Geld hinzu das sie nicht angibt. Offiziell arbeitet sie nicht. Auch weiß ich das die Kinder hin und wieder von ihr für Auftritte gegen Entgelt mitmachen. Die Kinder sehen davon aber nichts so als Taschengeld. Frage ist dies denn eigentlich erlaubt? Und wie sieht es mit der Unterhaltszahlung zukünftig an die Exfrau nach unserer Heirat aus? Es geht nicht darum das mein Mann gar nichts zahlen will -er liebt seine Kinder. Aber es geht darum das sie sich schön zurücklehnt und nur fordert, aber die Kinder nicht viel davon haben. Wenn die bei uns sind wollen die auch was erleben, das müssen wir mit dem bisschen Geld finanzieren, was nicht einfach ist und daher auch oft nicht um zusetzen ist. Können wir da irgend etwas machen? Vorab vielen vielen Dank für hoffentliche jetzt schon hilfreiche Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Dein Mann zahlt also Unterhalt für die Kinder und für seine Exfrau? Dann sollte er einen neuen Unterhaltstitel erstreiten mit dem Tenor, dass die Kinder mit 8 und 13 Jahren alt genug sind, dass die Mutter wieder voll arbeiten kann und der Unterhalt für sie daher entfällt. Dann hängt es vom Richter ab.
Und das Singerei-Geld muss nicht so viel sein, wenn es von insgesamt 3 Personen verbraucht wird (und vor allem, wenn 2 davon noch im Wachstum sind, dass kann ganz schön ins Geld gehen).

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

wenn ich es richtig versteh, zahlt der KV lediglich KU in Höhe von 334€ und 272€. Dieses entspricht dem Mindestunterhalt in den Altersruppen 2 und 3.

Durch eine Heirat würde sich daran nichts ändern, da die neue Ehefrau den Kindern nachrangig ist und eine Stufung nach unten nicht mehr in Frage kommt.

Das Einkommen der KM hat auf die Berechnung des KU keinen Einfluß. Sie kann also so viel singen wie sie will.

quote:
Aber es geht darum das sie sich schön zurücklehnt und nur fordert, aber die Kinder nicht viel davon haben


Das Fordern des Mindestunterhalts steht dem Betreuungselternteil zu. Über die Verwendung braucht kein Nachweis erbracht werden.

quote:
Und wie sieht es mit der Unterhaltszahlung zukünftig an die Exfrau nach unserer Heirat aus?


Wenn es sich wirklich nur um KU handelt, so ändert sich nichts.

LG nero

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Gemse,

in Ergänzung zu Nero:

quote:
Und wie sieht es mit der Unterhaltszahlung zukünftig an die Exfrau nach unserer Heirat aus?


Sollte der künftige Ehemann die Steuerklasse III wählen, würde nach dieser berechnet.

Unterhalt an die Mutter der Kinder wird nicht bezahlt?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
gemse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo erst einmal vielen Dank für die Hinweise. Also sie darf neben bei verdienen was sie will? Ich rede nicht ein 200-300 Euro sondern an einem WE bis zu 1.200 Euro nebenbei ohne Meldung. Sie zeigt ihn immer wieder an, weil ihr das zu wenig Unterhaltsgeld ist, Tabelle hin oder her. Sie selbst bekommt nichts von ihm. Wie sieht es noch aus mit Schulden die er zur Zeit bei mir hat? Durch seine vorherige Arbeitslosigkeit bzw geringen Verdienst zahle ich heute noch jeden Monat die Fahrkarte für ihn. Seit einem Jahr. Mittlerweile ist es ein Rückstand von ca 1000 Euro das er mir zurück zahlen müsste. Da er immer noch wenig Gehalt hat nach Abzügen von lfd Kosten kommt er z.Zt. gar nicht dazu, mir was abzuzahlen. Besteht da eine Möglichkeit für mich, da irgendwie was schriftlich festzulegen, das Bestand hat? Ich danke mal wieder recht herzlich für eure Infos Gemse

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich rede nicht ein 200-300 Euro sondern an einem WE bis zu 1.200 Euro nebenbei ohne Meldung


Wenn 1.200€ die Gage für einen Wochenendauftritt sind, muss sie aber wirklich gut gebucht sein. Kennt man die Dame?

Solange die KM nicht über ein mindestens 3 mal so hohes Einkommen verfügt wie der KV, ist es egal. Wisst ihr denn, dass die KM die Einkünfte nachweislich nicht versteuert?

quote:
Wie sieht es noch aus mit Schulden die er zur Zeit bei mir hat?


Jetzt fang bitte nicht an, künstlich eine Verminderung der Leistungsfähigkeit herzustellen. Der geforderte Unterhalt liegt im Bereich des Mindestunterhalts. Ihr lebt zusammen und wollt heiraten, da würde ein Tatrichter beim Familiengericht die Anrechnung solche "Verbindlichkeiten" sehr wahrscheinlich verweigern.

quote:
Sie zeigt ihn immer wieder an, weil ihr das zu wenig Unterhaltsgeld ist, Tabelle hin oder her.


Wieso denn anzeigen? Bei der Polizei, oder was? Besteht doch keine Veranlassung. Wenn der Mindestunterhalt geleistet wird, ist doch alles ok.

LG nero

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-- Editiert am 18.05.2011 13:23

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