Unterhalt Freundin&Kind

13. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
storch123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Freundin&Kind

Hallo Ihr. Ich bin neu hier und hoffe etwas Klarheit zu bekommen.

Ich wohne mit meiner Freundin und unserem Sohn(2Jahre)in meinem Haus. Die Beziehung ist irgendwie am Ende und ich trage mich mit dem Gedanken einer Trennung. Für mich stellt sich nun die Frage, wie das finanziell alles läuft. Mein Nettoeinkommen beläuft sich auf rund 2.100€uro. Meine Freundin hat kein eigenens Einkommen, da sie zur Zeit noch ihr Studium fertig macht.
Ist es richtig, dass sie bis zum vollendete 3. Lebensjahr des kleinen Unterhaltsanspruch hat? Was würde für mich in dem Fall übrig bleiben? Muss ja auch das Haus noch unterhalten.
Ich hoffe auf eure Hilfe und danke schonmal.


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"stroch123
"

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20 Antworten
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#1
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo

Ja, Euer Kind und Freundin haben Anspruch bis zum 3. Lebensjahr. Dein Selbstbehalt liegt bei ca. 890 Euro, egal ob du ein Haus oder eine 1 Zi Wohnung hast.
Danach die Unterhaltszahlungen für das Kind.

Das mal so grob getippt.
Gruß bantam

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#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Nun ja, für den Betreuungsunterhalt für die Freundin kannst Du wohl das Haus irgendwie in Abzug bringen. Es wird wohl nicht verlangt werden, das Du ausziehst. Schulden, die vor der Geburt schon gab, werden beim Betreuungsunterhalt auch berücksichtigt. Wohl gemerkt, nur bei dem Unterhalt für Deine Freundin.

Bei dem KU wird sowas nicht berücksichtigt. Der KU liegt zur Zeit bei 199€.

Der wird zuerst von Deinem Einkommen abgezogen, und dann berechnet, wieviel Du der Mutter zu zahlen hast.

Jedoch....wie sieht es mit Bafög für sie dann aus?

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#3
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

Der Selbstbehalt (KM/Kind) richtet sich nach dem zuständigen OLG.

Von den 2100 ziehst du 5 % arbeitsbedingte Aufwendungen, den KU und den SB von ca 1000 Euro ab.

Raus kommt = ca 800 Euro (Unterhaltsmasse)

Normalerweise hat KM hat einen Bedarf von 770 Euro Betreuungsunterhalt. Wenn die KM vor der Geburt gearbeitet hat. Da würde wiederum die Höhe des Einkommens zählen. Wie das mit dem Studium verhält weiß ich nicht.

Welches OLG ist denn für die KM zuständig?

Der Betreuungsunterhalt (BU) ist steuerlich absetzbar.

Gruss marxx




-- Editiert von marxx am 14.10.2006 09:56:17

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#4
 Von 
storch123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Info´s.....Das OLG Thüringen ist für die KM zuständig.

Oh je, das kommen ja rosige Zeiten auf mich zu.Die ca. 280,- Euro(laut Tabelle?) für den Kleinen sind ja nicht das Thema. Aber wenn ich das jetzt also richtig raste, würde ich ca. 800,- Euro Unterhalt an Sie zahlen müssen???
Da bleibt mir also für Haus, Hof, Versicherungen, Auto etc. nicht mal die Hälfte meines Einkommens... das ist hart. Und Sie hat wahrscheinlich mehr als je zuvor :(


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"stroch123
"

-- Editiert von storch123 am 17.10.2006 18:37:16

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#5
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Bevor Du nun verzweifelst.....wieviel hat die Mutter denn vor SS verdient?
Weil mehr mußt Du ihr auch nicht zahlen.

Und wenn Haus, Hof und Auto schon vor Geburt dawaren, und enorme Belastungen darstellen, wirst Du auch die irgendwie in Abzug bringen können (gilt natürlich nicht für den KU).

Woher entnimmst Du die 280?

Laut DD Tabelle sehe ich ich 276€, wovon Du noch das hälftige Kindergeld von 77€ in Abzug bringen mußt.

Macht also für das Kind einen Zahlbetrag von 199€ monatlich.

Zu Deiner Frage im anderen Thread:

Lebensversicherung muß die Mutter wohl nicht auflösen und auszahlen lassen.

Ihr sollte etwas altersabsicherung bleiben. In dem Part hat sie ja eh mit Kind die A....karte

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#6
 Von 
storch123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@merline

Vor der SS hat sie studiert, jetzt weiter. Das Kind ist derweil bei der Oma. Sie hat nebenbei etwas verdient, vieviel genau kann ich jetzt gar nicht sagen. So ganz doll war das nicht. Der Kleine ist eigentlichh zu einer zeit "entstanden" als ich mich schonmal trennen wollte. Sie hat das wohl geahnt und... Naja, das tut nun nichts zur Sache (aber soviel zu der A..karte ;) ). Er ist da und ich möchte ihn auch auf keinen Fall missen. Er kann ja nun das wenigste für unsere Unvernunft. Und ich war ja nun mal auch dabei;) Die ca. 280 waren aus der DD-Tabelle.Ich wusste das mit dem KG nicht. Ihre Vers. soll sie von mir aus auch behalten, habe das nur mal ehört, daher die Frage.
So eine Schritt muss man sich eben gut überlegen... Wahrscheinlich wird nach der Trennung eh nicht soviel Gutes an mir gelassen wie ich die Mama kennengelernt habe. Hoffe nur, dass Sie nicht ganz die Zelte abbricht und irgendwo weiter weg neu anfängt - dann wird das mit dem Besuchsrecht nämlich äußerst blöd...

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"stroch123
"

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#7
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Heißt das, Kind wird von Oma betreut, damit sie weiter studieren kann?

Dann leistet sie doch eigentlich auch keine Betreuung, dürfte Bafög erhalten?

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#8
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

@storch123

OLG Jena ist zuständig.

Der angemessene Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber der Mutter oder dem Vater (§ 1615 l BGB ) beträgt mindestens monatlich:

1. wenn der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist:
995 ¤

http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=374


Der Unterhalt gegenüber der KM dauert ja nur 3 Jahre, dann ist tutti




-- Editiert von marxx am 17.10.2006 20:11:14

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#9
 Von 
storch123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@merline

Ja. Ein bis zweimal die Woche ist der Zwerg bei der Oma - je nachdem wie die Vorlesungen fallen. Ansonsten ist er schon bei der Mutter. Bei mir ist das ja blöd.Da ich die Woche über auf Montage bin, kann ich das ja schlecht einrichten

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"stroch123
"

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#10
 Von 
storch123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@marxx

Danke. Jetzt hab ich wenigstens mal so ungefähr ne Vorstellung, wie das dann laufen könnte. Habe nämlich von verschiedenen Leuten gehört, dass sich das mit dem Betreuungsunterhalt bis zum 6. Lebensjahr hinziehen kann?????

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"stroch123
"

-- Editiert von storch123 am 18.10.2006 10:43:17

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#11
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)

test

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#12
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

@Bantam

Test gelungen ;)

@Storch

Das Unterhaltsrecht steckt derzeit in Umwandlung.
Wie es zukünftig genau wird, weiß man noch nicht.
Es ist geplant, das auch geschiedene bereits ab dem 3. Lebensjahr wieder für sich selbst Sorgen sollen, und nicht wie bisher, bis zum 8. Lebensjahr zu Hause bleiben können (entlastet die EU zahlen müssenden Ex Männer). Im Gegenzug soll aber auch der BU für ledige gelockert werden, und es einfacher werden, für ledige, über die 3 JAhre hinaus BU zu erhalten.

Was noch wird, weiß man nicht, kann auch keiner voraussagen.

Das wird dann wohl einzelfällig entschieden.

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#13
 Von 
storch123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@merline

.. das ist ja auch nur gerecht so. Es hat ja auch keiner was dagegen, die Mutter zu unterstützen. Bloß man sollte wenigstens selbst über die Runden kommen und die Möglichkeit für einen Neustart haben und nicht bis auf´s letzte Hemd ausgezogen werden.
Weisst du oder jemand von euch vielen anderen, wie sich das mit dem Wohnsitz verhält. Kann die Mutter mit unserem Sohn einfach wegziehen? Man nuss ja mit allen Mitteln der Rache rechnen wenn andere Personen verletzt sind..

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"stroch123
"

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#14
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Ich nehme an, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht? Dann kann sie auch mit dem Kind wegziehen, wohin sie will.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

Es ist lediglich eine Vermutung, aber die Verlängerung über die 3 Jahre BU hinaus bis zum 6. od. 8 Lj., wird es nur dann geben, wenn:

1. die Beziehungen bereits zusammengelebt haben (auf Dauer?)
2. wenn bei der Kindesplannung die KM zuhause bleibt und der KV weiterhin arbeiten geht

Trotzdem, abwarten und Tee trinken, lt. § 1615I BGB sind es 3 Jahre BU

Ein Beispiel für die BU-Verlängerung:
http://www.biallo.de/aktuell/newsletter/set.php?id=2006-10-12

Gruss marxx












-- Editiert von marxx am 18.10.2006 12:52:23

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#16
 Von 
storch123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@marxx

;) Kindesplanug ist ein schönes Wort - aber sowas gab es bei uns nicht (zumindest nicht von meiner Seite her :( )
Aber zusammen leben tun wir seit ca. 8Jahren - mit Unterbrechung. (Sie hat es mal strack gekriegt, die Bude leer zu räumen. Eine Bekannte hat mich telefonisch informiert, aber als ich heim kam, war nicht mehr viel da. In der Zeit hat sie ca. 1 Jahr eine eigene Wohnung gehabt) So kann es eben gehen.

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"stroch123
"

-- Editiert von storch123 am 18.10.2006 14:47:36

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#17
 Von 
storch123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@merline

..das hab ich mir fast gedacht und in nem Streit hat sie eben auch die ein oder andere Äußerung von sich gegeben, die mich ahnen lassen - dass ich es nicht unbedingt einfach habne werde, meine Sohn zu sehen. Sie weiß halt, dass er mein ein und alles ist. Schade eigentlich, dass Kinder als Druckmittel dienen müssen...

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"stroch123
"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo storch,

lies das mal durch....
http://www.trennungsfaq.de/umgang.html







-- Editiert von marxx am 18.10.2006 15:27:08

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#19
 Von 
storch123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

hi marxx

danke für den link. Glaub wenn ich mit meiner Infosammlung fertig bin, hab ich soviel in der Rübe, dass ich selbst nicht mehr weiß wo hinten und vorn ist. Aber ich werd schon gesagt bekommen, was ich wann zu zahlen und zu tun und zu lassen habe. Ihr Bruder studiert Jura... aber dem kann ich ja meine Fragen schlecht stellen
Gruß

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"stroch123
"

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#20
 Von 
storch123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@merline

hallo merline.
habe jetzt von einem freund gehört, dass sobald man sich wieder zum Studium einschreibt - somit ja erwerbsfähig ist- kein betreuungsunt erhalt mehr gezahlt werden müsste. Weißt du was darüber? (weil du schonmal nachgefragt hast)

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"stroch123
"

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