Unterhalt Eltern.

23. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Stefan93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt Eltern.

Guten Tag,

Vorwort, alles im mom ist ein Gedankenspiel.

Meine Frage ist nachdem wir annehmen, ich kauf ein Haus/Wohnung auf Kredit.
Ein Elternteil hat sich für "doof" Erklären lassen, entsprechend Unterkunft ect. vom Amt bezahlt.
Könnten das Amt sagen, "hallo Herr XYZ, Sie besitzen ein Haus, also könnten Sie ja mal ihr Elternteil mit ins Haus aufnehmen, haha, somit haben wir die Unterbring kosten gespart." bzw das ich für meine Eltern trotz Kredit ect. zahlen muss?
Ich weiß, dass man für die Eltern im fall aufkommen muss.

Wenn die es verlangen könnten, das ich das Elternteil aufnehme, auch wenn ich mit meiner Freundin/Frau (evt. später mit Kindern) das Haus/Wohung belebe?


Mit freundlichen Gruß
Stefan93

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Könnten das Amt sagen, "hallo Herr XYZ, Sie besitzen ein Haus, also könnten Sie ja mal ihr Elternteil mit ins Haus aufnehmen, haha, somit haben wir die Unterbring kosten gespart." Nein.
bzw das ich für meine Eltern trotz Kredit ect. zahlen muss? Ja.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen!

Das "Ja" vom mümmel würde ich etwas einschränken wollen. Es wäre Unterhalt für die Pflegebedürftigen Eltern zu leisten, wenn nach Bereinigung des Einkommens ausreichend Geld zur Verfügung wäre. Ein entsprechender Kredit wäre hier auch bereinigend anzusetzen. Es müsste also schon ein recht gutes Netto-EK erwirtschaftet werden. Ob das bei dem TE der Fall sein könnte, vermag ich nicht zu sagen.

btw... wie lässt man sich "für doof erklären"?

LG nero

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

wie lässt man sich "für doof erklären"? Ich nehme stark an, indem man einen Antrag auf gesetzliche Betreuung stellt oder andere Leute veranlaßt, das zu tun.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ein Kredit wird sicher nicht bereinigend angesetzt, wenn zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme die Unterhaltsverpflichtung absehbar war. Sonst würde ja wohl kaum noch jemand Unterhalt zahlen müssen, wenn man sich dem so leicht entziehen kann. :smoke:

-- Editiert von altona01 am 24.08.2016 22:21

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.133 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen