Unterhalt - Beistandschaft hat keine Unterlagen

1. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Einteta123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt - Beistandschaft hat keine Unterlagen

Hallo ins Rund!

Aus der Ehe stammen drei Kinder.
Nachdem ein Partner die Trennung verkündet, legt der andere die unbefristete VZ-Arbeit nieder und begibt sich in eine langjährige Fortbildung.
Der finanzielle Bedarf der Kinder wird zunächst über UHV gedeckt.
Nach 72 Monaten endet der UHV, der Partner in Fortbildung reicht gleichzeitig keine Ausbildungsbescheinigungen mehr bei der Beistandschaft ein.
Seit 30 Monaten (Stand jetzt) gelingt es dem Unterhaltspflichtigen, die Beistandschaft mit Totstellen oder Versprechungen hinzuhalten. Belege auf Papier wurden nicht eingereicht, nur mündliche Auskünfte entgegen genommen.
Die der Beistandschaft möglichen Abfragen (Rentenversicherung, Gewerbeamt, Sozialbehörden etc.) ergaben nichts. Offiziell ist der Unterhaltspflichte nicht feststellbar erwerbstätig.
Klage beim FG auf Herausgabe der Unterlagen zur Berechnung des UH ist "erfolgreich" gelaufen, nur die Unterlagen kommen nicht.
Für das älteste Kind besteht seit dem 12 Lebensjahr ein fiktiver Titel, da ebenfalls keine Belege über Einkommen o.ä. eingereicht wurden. Der Titel wird nicht bedient.

Für eines der jüngeren Kinder wurde eine kleine, nicht erklärbare Summe über die Beistandschaft gezahlt.
FRAGE -> Ist daraus ein fiktiver Titel über Mindestunterhalt enstanden? (Die Beistandschaft führt das als Beginn der Bedienung eines fiktiven Titels über Mindestunterhalt.)

ZWEITE FRAGE: Ist eine Beschwerde über die untätige Beistandschaft möglich UND sinnvoll?



(Anm.: Weder Kinder noch der erziehende Elternpart beziehen Sozialleistungen.)



-- Editier von Einteta123 am 01.09.2016 13:07

-- Editier von Einteta123 am 01.09.2016 14:58

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