Unterhalt Beistandschaft Hartz 4

13. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Anja25123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt Beistandschaft Hartz 4

Hallo zusammen!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen,
Und zwar:
Mein Freund muss unterhalten zahlen was er auch tut.
Jetzt das eigl. Die Mutter beim der das Kind lebt bekommt aber nicht die volle Summe(200€ unterhalt herabgesetzt) die mein freund an die beistandschaft zahlt.
Die Mutter bezieht Hartz 4.
Laut bescheid bekommt sie nur 174,.. € euro vom Job center für die Tochter! Wo sind die 26 euro?? Kann mir das jemand erklären!
Bitte um hilfe.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Anja:

Zitat:
Laut bescheid bekommt sie nur 174,.. € euro vom Job center für die Tochter! Wo sind die 26 euro??


Den Unterhalt bekommt sie, bzw. das Kind, ja auch von Deinem Freund und eben zusätzlich 174,- € vom Jobcenter. Oder zahlt Dein Freund den Unterhalt ans Jobcenter?

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die Beistandschaft sollte doch in der Lage sein zu klären, wo das Geld bleibt.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anja25123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
@Anja:

Zitat:
Laut bescheid bekommt sie nur 174,.. € euro vom Job center für die Tochter! Wo sind die 26 euro??


Den Unterhalt bekommt sie, bzw. das Kind, ja auch von Deinem Freund und eben zusätzlich 174,- € vom Jobcenter. Oder zahlt Dein Freund den Unterhalt ans Jobcenter?

Gruß,

Axel


Nein er muss den Unterhalt an die beistandschaft überweisen und die arbeiten mit dem job center zusammen. Sie bekommt nur diese 174 € und das Kindergeld im bescheid vom job center steht auch nix vom unterhalt etc. Deshalb frag ich mich ja wo die 26 euro bleiben!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anja25123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Die Beistandschaft sollte doch in der Lage sein zu klären, wo das Geld bleibt.


Nein eben nicht. Und die Mutter hat auch schon bei der beistandschaft angerufen und nachgefragt keiner weiß das.
Kann das evtl. Sein das es in die bedarfsgemeinschaft mit einfließt?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Das ganze Geld fliesst in die Bedarfsgemeinschaft mit ein. Könnte eine Abrechnung eines Darlehens vom Job-Center sein, z.B. Aber das ergibt sich doch aus der Abrechnung des JC. Und auf Anrufe wird kaum ein Amt zufriedenstellende und schlüssige Auskünfte geben können. Mir scheint das eine Abrechnungsfrage beim JC zu sein. Wie soll da das JA eine Auskunft geben können?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo.

Bei ALGII (Hartz4) fließen für das KInd 2 Berträge.

1. Regelsatz
2.der Anteil an den KdU ( Kosten der Unterkunft).

edy

1x Hilfreiche Antwort

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