Unterhalt-Bafög

10. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Yogi46
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt-Bafög

Ich habe für meine Tochter laut Titel 193 Euro im Jahr 2012 gezahlt habe 3 Stunden gearbeitet und Harz4 bezogen (gesundheitliche Gründe) Im Oktober 2012 fing meine Tochter an zu Studieren hat BAföG beantragt und auch angeblich 590 bewilligt bekommen. Ich habe den Bescheid aber nicht gesehen. Hab darauf hin meine Anwältin gefragt was ich jetzt zu zahlen habe da hat sie mir gesagt das Bafög meiner Tochter geht mich nichts an ich hab das zu zahlen was ich verdiene .Im November habe ich dann angefangen voll zu arbeiten und habe nach Düsseldorfer Tabelle den Betrag auf 329 erhöht um ja nicht in Rückständ zu geraten. Meine ex hat in der Zeit Insolvenz angemeldet. Paar Wochen später habe ich vom Insolvenzverwalter erfahren (meine ex schuldet mir 4800 Euro hab eine Bürgschaft unterschrieben) dass sie für die den Kindesunterhalt unsere Tochter 250 Euro behalten darf. Habe meine Tochter gefragt ob Mama zahlt da hat sie mir gesagt sie braucht noch nicht zahlen dann habe ich meine Tochter aufgefordert ihren Anwalt zu fragen wer und wie viel zahlen muss weil mir das ganze spanisch vorkam. Paar Wochen später hat sie mir zugesichert dass das alles O.K. ist so ist wie es ist. Dann habe ich den BAföG Beamten angeschrieben (2 Emails und 1 Brief) wie viel ich und meine ex zu zahlen haben. Auf die Antwort warte ich noch heute. So zahle ich schon seit drei Jahren 330 Euro. Ich habe die Tage nur durch Zufall vom Arbeitskollegen erfahren dass ich das Zahlen muss was auf dem BAföG Bescheid steht, wie schon oben geschrieben ich hab ich die Bescheide nie gesehen und sofort meine Tochter angerufen und ihr gesagt das ich wahrscheinlich 2 Jahre zu viel gezahlt habe und möchte alle Bescheide sehen da fing sie an zu weinen dass ich sie verklage, sie hat mir alle Unterlagen zugeschickt und sehe da im Jahr 10.2012 bis 09.2013 und 10.2013 bis 09 2014 steht bei mir tatsächlich 0. Meine Tochter wusste genau Bescheid dass ich wissen will wer und wie viel zahlen muss hat mir das aber nicht gesagt. So wie ich das verstanden habe durch lesen im Netz wenn ich gewusst hätte dass ich nichts zahlen brauche könnte ich den Titel abändern lassen 2 Jahre gar nicht zahlen müssen und 7920 sparen können. Verbessert mich wenn ich falsch liege. Die Frage jetzt ist wie gehe ich weiter vor, Tochter verklagen? wie stehen die Chancen dass ich wenigstens ein Teil meines Geldes irgendwann sehen werde? Klar wird sich meine Tochter darauf berufen dass das Geld verbraucht ist aber sie wusste ganz genau das ihr das Geld nicht zusteht für mich ist das ein klarer Betrug was sich meine Tochter da geleistet hat. Übrigens-meine Tochter wird noch ein Jahr studieren. Für hilfsreiche Kommentare und Antworten bin ich dankbar.
PS. Was sind das für Gesetze: Tochter kann sich darauf berufen dass zu viel gezahlte Geld verbraucht ist (kann sie ja später zurück zahlen wenn sie arbeitet) aber wenn ich vom Amt zu viel Harz4 bekomme (war bei mir der Fall) und das Geld auch verbraucht ist muss ich ohne wenn und aber alles zurück zahlen.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Hier ist ja wohl einiges schief gegangen.

Die erste Frage ist, ob ein Titel besteht. Der ist zu bedienen, oder er ist herauszufordern. Denn ich sehe keinen Anspruch des Kindes mehr. Außerdem, selbst wenn sie einen Anspruch hätte, dann wäre an die Tochter und nicht an die Mutter zu zahlen. Die ist seit Volljährigkeit der Tochter nicht mehr zuständig! Wenn die Tochter inkl. Kindergeld auf 670 € monatlich kommt, dann besteht kein Anspruch gegenüber den Eltern mehr. Was auf dem BaföG-Bescheid hinsichtlich der Leistungsgröße der Eltern steht, das hat nichts mit Familienrecht zu tun. Ist lediglich eine Berechnungsgröße für die BaföG-Stelle. Insofern war die Auskunft des Kollegen falsch.

Also, wenn kein Titel existiert, dann die Zahlungen sofort einstellen.

Und die Gesetze sind doch durchaus nachvollziehbar. ALG II zahlen wir alle. Und wir haben einen Anspruch darauf, dass dieses Geld auch nur an Berechtigte gezahlt wird. Da wir aber den Einzelfall nicht kontrollieren können, ist die Behörde verpflichtet, sehr sorgfältig mit dem Geld umzugehen und gegebenenfalls auch zurück zu fordern.

Wenn Du Dich aus was für Gründen auch immer nicht um Deine privaten Angelegenheiten kümmerst, dann hab ich z.B. keinen Schaden davon, sofern Du zu viel zahlst. Das kannst Du alles alleine regeln, und zwar nach Deinem Geschmack. Du bist ein mündiger Bürger.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Yogi46
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Titel besteht (193Euro) hab dann auf 330 erhöht weil ich ja mehr verdient habe
Ich habe das Geld der Tochter überwiesen nicht der Mutter...nur die Mutter hat nichts an der Tochter gezahlt obwohl sie das Geld von dem Isnsolvenzverwalter bekommen hat.(250 Euro)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ich hab doch geschrieben, was zu tun ist. Titel zurückholen, Zahlungen einstellen und gut ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Yogi46
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und dann?...ich soll jetzt laut den neuen BAföG-Bescheid 351 Euro zahlen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Was genau haben Sie an Was auf dem BaföG-Bescheid hinsichtlich der Leistungsgröße der Eltern steht, das hat nichts mit Familienrecht zu tun. nicht verstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Jemand der nicht mal versteht, was hier geschrieben wird und auch umsetzen kann, der sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zumal wir bis jetzt auch noch nicht wissen, ob der Titel wirklich über die Volljährigkeit hinaus geht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Zitat:
Im Oktober 2012 fing meine Tochter an zu Studieren hat BAföG beantragt und auch angeblich 590 bewilligt bekommen. Ich habe den Bescheid aber nicht gesehen. Hab darauf hin meine Anwältin gefragt was ich jetzt zu zahlen habe da hat sie mir gesagt das Bafög meiner Tochter geht mich nichts an ich hab das zu zahlen was ich verdiene .


Wenn das Kind 590 € Bafög bekommt + 184 € Kindergeld und die Anwältin behauptet er müsse weiterzahlen...
da würde ich doch mal schnell einen neuen Anwalt suchen.

Ich vermute mal, dass bisher niemand in der Lage war die Bafög-Bescheide richtig zu lesen.
250 € von der KM
329 € vom KV
184 € Kindergeld
590 € Bafög

1353 € Einkünfte für die Studentin?

Hier stimmt etwas absolut nicht.

Kleine Hexe



0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.713 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen