Liebes Forum,
Ich schreibe hier, da mir gewisse Aspekte bezüglich des Unterhalts meines Vaters für mein Studium unklar sind.
Ich studiere im Ausland meinen kompletten Bachelor. Aufgrund des Verdients meines Vaters habe ich keinerlei Anspruch auf Bafög.
Mein Vater und ich stehen nicht in Kontakt.
1.) Falls ich einen Nebenjob hätte - inwiefern bin ich verpflichtet ihm dies mitzuteilen und wie wirkt sich das auf meinen Unterhalt aus? (Diese Frage stelle ich vor allem, da ich gerne weiterhin jeglichen Kontakt vermeiden möchte)
2.) In dem Land in dem ich lebe sind Verdienste für Nebenjobs höher als in Deutschland. Ich vermute, dass sich dies gegebenenfalls auf mein Kindergeld auswirkt, wenn ich den Freibetrag von ungefähr 8000 Euro überschreite, obwohl alles hier versteuert wird?
3.) Die wichtigste Frage: Es besteht eine kleine Chance, dass ich irgendwann zukünftig Studentengeld (sozusagen Bafög um es verständlich zu machen..) aus dem Land in dem ich lebe erhalten kann. Dies wären allerdings 100-200 Euro weniger als mir vom deutschem Recht zustehen. Da ich gerne unabhängiger sein würde von meinem Vater würde ich das natürlich annehmen - müsste er dann weiterhin den Unterhalt aufstocken? Unter welchen Bedingungen nicht? (Ich habe in dem Land in dem ich lebe bereits Steuern gezahlt und werde dies bald durch meinen Nebenjob auch wieder tun. ;-))
Danke für alle Hinweise diesbezüglich.
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Unterhalt Auslandsstudium
30. Oktober 2014
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Frage vom 30. Oktober 2014 | 14:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Auslandsstudium
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#1
Antwort vom 30. Oktober 2014 | 15:39
Von
Status: Lehrling (1505 Beiträge, 1743x hilfreich)
quote:
Es besteht eine kleine Chance, dass ich irgendwann zukünftig Studentengeld (sozusagen Bafög um es verständlich zu machen..) aus dem Land in dem ich lebe erhalten kann.
Wenn es solche Möglichkeiten gibt, sind diese ganz zwingend wahrzunehmen. Die entsprechenden Leistungen durch dieses Studentengeld mindern dann natürlich entsprechend den Unterhaltsbedarf, lassen ihn aber nicht zwangsläufig ganz entfallen.
Freigrenzen beim Kindergeld gibt es jetzt seit einiger Zeit schon nicht mehr, es ist also vollkommen egal, was Sie dort verdienen. Wichtig ist nur, dass Sie sich in einer Ausbildung befinden und diese (meinem Wissen nach) in einem EU-Land absolviert wird. Um welches Land handelt es sich denn?
Dem Vater gegenüber sollten Sie den Nebenjob aber wohl besser angeben, ansonsten kann das nur negativ auf Sie zurückfallen. Ob da was angerechnet wird, hängt von der Art des Jobs, der Höhe des Verdiensts und der Vereinbarkeit mit der Ausbildung etc. zusammen.
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