Unterhalt Anspruch für 19 Jährige Schülerin

12. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb457472-61
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Anspruch für 19 Jährige Schülerin

Meine Tochter wohnt nicht mehr Zuhause und arbeitet noch an ihrem ABI , die Mutter ist zurzeit Arbeitslos , wieviel Unterhalts Anspruch hat sie gegenüber ihrer Mutter? Vielen Dank für eine Info.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wenn die Tochter in eigener Wohnung wohnt ist sie nicht mehr privilegiert.

Damit hat ein Elternteil einen Selbstbehalt . von 1300€. d.h. alles was über 1300€ ist kann für den Unterhalt

verwendet werden.

lg
edy

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

und natürlich das Kindergeld

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#3
 Von 
fb457472-61
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und schönen guten Morgen, meine Tochter zieht erst mal zu Ihrem Freund um den Druck aus der Mutter Tochter Beziehung zu nehmen. Ich Zahle brav den Unterhalt für meine Tochter, nun stellt sich die Frage was muss die Arbeitslose Mutter bezahlen. Neben dem Kindergeld in voller höhe. und wer kann unentgeltlich oder für den kleinen Geldbeutel rechtliche Hilfe anbieten. Meine Tochter ist 19 und macht Ihr Fachabitur.
Danke für eine Antwort.

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Wenn kein gültiger Titel bzw. Jugendamtsurkunde besteht, und wenn die Mutter ALGII bezieht, muss sie keinen

Unterhalt zahlen. ( wurde oben bereits geschrieben).

Die Tochter muss zuerst einen Antrag auf Schülerbafög stellen.

Auch das Jugendamt könnte ihr noch beratend zur Seite stehen.

Weitere Möglichkeit: Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Familienrecht ( nur Beratung, ca. 200€).

lg
edy

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
nun stellt sich die Frage was muss die Arbeitslose Mutter bezahlen. Neben dem Kindergeld in voller höhe.

Wahrscheinlich: Nichts. (Es sei denn, die Mutter hätte mehr als 1300€ Arbeitslosengeld 1)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Und selbst wenn, wenn ihr Anspruch in der Höhe festgestellt ist, dann kann sie diesen auch in Naturalien zahlen, also Kost und Zimmer.

wirdwerden

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#7
 Von 
Andy912
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Also prinzipiell zu sagen die Mutter müsse kein Unterhalt zahlen stimmt nicht so ganz....
Richtig ist das man bei volljährigen Kindern ein selbstbehalt von 1300 Euro hat. Alles darüber ist unterhaltsrelevant. Hat man weniger ist man nicht leistungsfähig. Allerdings reicht es nicht aus zu sagen ich Beziehe Hartz 4. jedes elternzeit unterliegt der erhöhten erwerbsobligenheit . Das heißt die Mutter muss jede erdenkliche Möglichkeit an Arbeit wahr nehmen um ihrer Verpflichtung nachzukommen . Sogar 2 Jobs sind zumutbar.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Diese erhöhte Erwerbsobliegenheit besteht aber nur für priviligierte Kinder, und bei Auszug ist das Kind nicht mehr priviligiert. Und - die Eltern können eben auch immer anderes anbieten, z.B. freie Kost und Wohnen.

wirdwerden

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Das heißt die Mutter muss jede erdenkliche Möglichkeit an Arbeit wahr nehmen um ihrer Verpflichtung nachzukommen

Aber nur so lange das Kind noch bei den Eltern wohnt. Sobald das Kind ausgezogen ist, ist das nicht mehr so.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Da der Vater hier nur noch Unterhalt zahlt wäre es wohl sinnvoll, wenn das Kindergeld auch auf ihn übertragen wird. Kindergeld ist eine Steuererleichterung für Unterhaltszahler. Im Moment ist da ja wohl eher nichts von der Mutter zu erwarten.

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Da der Vater hier nur noch Unterhalt zahlt wäre es wohl sinnvoll, wenn das Kindergeld auch auf ihn übertragen wird. Kindergeld ist eine Steuererleichterung für Unterhaltszahler. Im Moment ist da ja wohl eher nichts von der Mutter zu erwarten.

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#12
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und selbst wenn, wenn ihr Anspruch in der Höhe festgestellt ist, dann kann sie diesen auch in Naturalien zahlen, also Kost und Zimmer.

wirdwerden


Gilt natürlich AUCH für den Vater!

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