Unterhalt 18 - vom Jugendamt ausrechnen lassen

23. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
heidelberg
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)
Unterhalt 18 - vom Jugendamt ausrechnen lassen

Hallo,bekam heute ein Brief vom Anwalt meiner Exfrau,die in Vertretung meiner Tochter 18 ,den Anwalt beauftragte meine Lohnbescheinigungen nachzuweisen.Habe diesen Monat den Unterhalt einbehalten weil meine Tochter im April 18 wurde und eine Neuberechnung ansteht zudem meine Exfrau auch arbeitet.Nun ist mir unwohl dabei das der Anwalt meiner Exfrau das ausrechnen will,weil es zugunsten meiner Exrau ausfallem kann.Ich wollte eigentlich das meine Tochter es vom Jugendamt ausrechnen lässt,weil ich denke das das Jugendamt keine Partei ergreift und es so ausrechnet wie es ihr zusteht.Meine Tochter wohnt bei ihrer Mutter und geht noch bis Juji zur Schule,danach haben wir noch keine Aussichten.Ein Titel besteht nicht.Habe jetzt eine Frist bis zum 2 Juni die Lohnbescheinigungen nachweisen,wenn nicht bekomme ich eine Klage.Solange soll ich den vorherigen Unterhalt an meine Exfrau-Vertreterin weiterzahlen.Wie soll ich mich verhalten,was kann mir passieren?Einen Anwalt kann ich mir zur Zeit nicht leisten.

Gruss Heidelberg

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Das Jugendamt ist u.U. nicht mehr für die Berechnung des Unterhalts zuständig. Einige Jugendämter machen das noch auf Nachfrage.

Bitte beachte aber, dass die KM ab dem 18. Lebensjahr von Deiner Tochter auch barunterhaltspflichtig ist und somit auch ihr Gehalt in die Berechnung mit einfließen musst.

Schau mal unter http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
Da findest Du noch mehr Infos.

Schreib auf jeden Fall, dass Du die Gehaltsnachweise der KM benötigst, um eine Berechnung durchführen zu können.

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#2
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo, wenn kein Titel besteht so kannst du die Zahlung einstellen.
Der Anwalt sollte eigentlich so weit hin beratend sein, dass eine Neuberechnung schon im April hätte erfolgen müssen. Aber auch deine Exfrau bzw. Tochter hätte dies eher veranlassen müssen bzw. können, dann würde es jetzt nicht zum Verzug kommen.Aber in diesem Fall muss sich deine Tochter bemühen und nicht du!
Deine Frau ist ebenfalls Barunterhaltspflichtig. Natürlich kann deine Tochter einen Anwalt beauftragen, aber eigentlich ist dies nicht unbedingt nötig, da du ja willig bist zu zahlen - nur eben auf einer anderen Grundlage.
Ich habe die Neuberechnung für meinen Sohn(bei mir lebend und allg. Schulausbildung)durch das Jugendamt veranlaßt.
Auf alle Fälle würde ich eine entsprechende Schulbescheinigung anfordern. Auch die Einkommensverhältnisse der Mutter müssen genau ersichtlich sein, dann kann das auch ein Anwalt errechnen.Natürlich rechnen Jugendämter in der Regel NEUTRALer als ein Anwalt. Aber du kannst dies an Hand der Zahlen des RA vom JA nachprüfen lassen.Beachte das jetzt auch das Kindergeld zur vollen Anrechnung kommt. Der neu berechnete Unterhalt ist dann sicherlich rückwirkend für Mai von dir zu zahlen.Es kann durch aus ein geringerer Betrag errechnet werden. Bei meinem Sohn sind dies immerhin (leider)150€!

Gruß Thessa

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#3
 Von 
heidelberg
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)

Sollte ich vielleicht ein Schreiben aufsetzten für ihren Anwalt und die Lohnabrechnung von meiner Exfrau und Schulbescheinigung anfordern lassen.Müsste ich dann den Awalt bezahlen?

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#4
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

mir fällt da gerade auf, daß die Tochter volljährig ist. Wieso kann die Ex einen Anwalt beauftragen. Das ist Sache der Tochter.

Hat der Anwalt eine Vollmacht der Tochter?

Den Unterhalt würde ich, wie bisher weiterzahlen. Sollte es zu einem Verfahren kommen,ist bis zum Abschluss immerhin eine größere Summe angelaufen und fällig.

Die Schulbescheinigung muß die Tochter beibringen und dem Unterhaltspflichtigen übergeben. Die Schule verweist auf das Schulgesetz und rückt diese nicht heraus.

Übrigens: Mit der Volljährigkeit steht der Unterhalt der Tochter zu, nicht der Ex.

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#6
 Von 
heidelberg
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)

Keine Ahnung ob meine Ex eine Vollmacht hat,ich kann mir aber gut vorstellen das sie meine Tochter beeinflusst hat und meine Exfrau in Vertretung meiner Tochter zum Anwalt geht

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#7
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Ich würde auch erstmal keinen Unterhalt bezahlen.
Darauf bestehen dass ersichtlich sein muß dass der Anwalt im Auftrag deiner Tochter handelt, ansonsten ist dieser Anwalt für dich kein Verhandlungspartner.
Lass dir Zeit und zieh die Sache etwas raus.
Du kannst auch mal schaun was der Anwalt meint wenn du schreibst dass der Bedarf für die rückliegende Zeit bereits gedeckt ist.
Doch nicht dein Problem wenn die wie die alte Fasenacht hinterher kommen.
Das Geld legst du zwischenzeitlich auf ein Tagesgeldkonto und bekommst etwas Zins dafür.
So macht man das, gemach, gemach.

Gruss
leinad

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#8
 Von 
heidelberg
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)

Hab ich auch vor ,nur der Anwalt schrieb mir wenn ich nicht bezahle bekomme ich eine Klage.Was kann dann auf mich zukommen?

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#9
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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