Hallo,habe mir in der DT.ausgerechnet das meiner Tochter 536 Euro zusteht wenn ich die Gehälter von mir 2000 Euro und meiner Exfrau ca.1000 Euro zusammenzähle,habe dann Kindergeld abgezogen,danach ergab sich 382 Euro.Muss ich die jetzt alleine zahlen,was müsste ich denn zahlen.Das wäre ja jetzt mehr Unterhalt wie ich bisher zahlte.Meine Tochter wohnt noch Zuhause bei ihrer Mutter und geht noch bis zum Juli in die Schule.Danach möchte ich die Zahlung einstellen vorerst,bis meine Tochter reagiert und das wird sie,da sorgt schon meine Exfrau dafür.Habe nur Bedenken das ich mehr zahlen muss,den ich habe ja auch noch einen Sohn für den ich Unterhalt bezahle.
Gruss
Unterhalt 18 - das ist ja jetzt mehr Unterhalt als bisher!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
nein jeder hat nur maximal seinem Einkommen nach den KU zu leisten.
Auch wenn Mutter nicht leistungsfähig ist, gilt dann halt die Berechnung nach Deinem Einkommen
Ich habe dir doch in deinem ersten Thread
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=62807
einen link mit Beispielen gepostet!
Ich komme etwa auf 326 Euro für dich und 32 Euro für die Mutter.
Hast du es mal selber versucht?
-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Weiss nicht so recht was ich tun soll,soll ich erst mal die Zahlung einstellen,bis sie selber reagiert,oder soll ich ihr jetzt die zB.326 Euro auf ihr Konto Überweisen und abwarten wie es sich entwickelt nach der Schule?
Gruss
Hallo,
wenn noch Titel bzgl KU besteht, muss dieser abgeändert werden.
Der Selbsthehalt gg. volljährigen Kindern beträgt 1.100 Euro.
D.h. deine Ex bleibt bzgl Unterhalt außen vor. Das KG wird auf deinen Unterhaltsbetrag angerechnet.
Stufe 5 der DT ab 18 Jahre 429 Euro - 154 Euro = 275 Euro (dein Unterhaltszahlbetrag)
Die KM 0€ zuzüglich volles KG 154€ = 154€ Zahlbetrag
Gruss Stern
Nein,es gibt keinen Titel also muss ich auch nichts ändern,das Muss doch jetzt meine Tochter erledigen und es nochmals genau vom Jugendamt ausrechnen lassen.Wenn ich jetzt z.b 1 oder 2 Unterhaltsbträge offen wären nach der Einstellung,müsste ich die zurückzahlen?
Gruss
Die Rechnung von Stern greift erst nach Ende der allg. Schulausbildung.
Vorher ist der Selbstbehalt 890,- Euro,auch über 18.
Dann kommt es drauf an was sie macht,z.B. ob sie Ausbildungsvergütung bekommt.
Stelle die Zahlungen mit dem 18.Geburtstag ein und warte ab was passiert.
Wenn sie einen Titel(unbefristet) hat,wird sie ihn dir schon unter die Nase halten.
Dann mußt DU dich um Abänderung kümmern!
Wenn nicht,muss SIE sich um alles weitere bemühen!
P.S.
Aha,also kein Titel...
Dann lehn dich entspannt zurück und genieße das schöne Wetter!
Deinen letzten Satz verstehe ich nicht ganz...
Du hörst mit dem Monat des 18.Geburtstag auf zu zahlen und fertig!Du rechnest aber damit dass du in Verzug gesetzt wirst(vielleicht nimmt sie sich einen Anwalt) und auch für folgende Zeit ggf. nachzahlen musst.
-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
-- Editiert von schnee-einsiedel am 12.05.2006 15:07:08
Tochter geht noch bis Juli in die Schule, dann bekommt sie wohl noch keine Ausbildungsvergütung.
Der SB noch bis Juli 890 Euro, danach 1100 Euro, wenn Tochter noch zu hause bleibt...
-- Editiert von stern0190 am 12.05.2006 15:25:23
Natürlich werde ich Unterhalt zahlen,habe mich noch nie davor gedrückt,ich möchte aber das es mit Rechten Dingen zugeht und sie sich es vom Jugendamt ausrechnen lässt und das ich auch was Schwarz uaf Weiss habe.
GRUSS Heidelberg
@heidelberg
Lies das mal durch und bei Fragen diese hier stellen.
http://www.scheidung-online.de/ku_wer.htm#vollj
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
13 Antworten
-
20 Antworten
-
21 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
43 Antworten