Unterhalt 13 Jahre nach der Scheidung

29. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hamburg2018
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt 13 Jahre nach der Scheidung

Bitte um Rat - folgende Situation:
Ein Bekannter von mir war knapp 4 Jahre verheiratet. Die Ehe selbst war nur von kurzer Dauer, nach 3 Monaten lebten beide getrennt. Geschieden wurde die Ehe in 2005. Es gab keine Kinder aus der Ehe und auch keine sonstigen Nachteile für die Ehefrau. Im Scheidungsurteil selbst steht nichts über Unterhalt.

Nun in 2018 kommt ein Schreiben vom Amt für Ordnung und Soziales. Die Exfrau bekommt seit längerem Hartz IV (hat aber auch bereits vor der Ehe Sozialleistungen bezogen und danach auch wieder). Ob die Exfrau zwischendurch gearbeitet, hat ist nicht bekannt. Das Amt möchte Auskunft über die Vermögensverhältnisse meines Bekannten haben

Frage:
- Gibt es einen Unterhaltsanspruch auch so lange Zeit nach der Ehe (ohne Kinder ohne sonstige Nachteile für die Frau)?
- Wie soll sich mein Bekannter nun verhalten – was empfehlt Ihr?



-- Editiert von Hamburg2018 am 29.04.2018 19:09

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Weisst Du, das ist einfach ein Formblatt, was routinemäßig immer raus geht. Das Amt muss halt prüfen, ob vorrangige Unterhaltsansprüche bestehen. Ich würde zurückschreiben, dass unter keinen denkbaren Umständen ein familienrechtlicher Unterhaltsanspruch der Exfrau bestehe und nach der Scheidung auch nicht bestanden hätte. Aus diesem Grunde sei auch nie bezahlt worden, es existiere auch kein Unterhaltstitel, könne aber alles dahingestellt bleiben, da jedenfalls die Unterhaltskette seit nunmehr 13 Jahren unterbrochen sei, somit ein Wiederaufleben eines möglichen Anspruchs auch schon deshalb ausgeschlossen sei. Deshalb werde auch keine Vermögensauskunft erteilt.

wirdwerden

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Hamburg,

ich würde dem Amt mitteilen, dass nach so langer Zeit die Unterhaltskette unterbrochen ist.

Bei der Scheidung wurde kein Unterhalt gefordert.

Es besteht also kein Unterhaltsanspruch, und somit auch keine Auskunftspflicht.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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